Möp schieben

  • Auf meiner Standardstrecke gibt es im Randbereich von HH eine Ampelanlage bei der die Füße immer kurz vorm Abfaulen sind, bevor das Teil endlich mal grün zeigt. Daher rette ich mich gelegentlich indem ich meine Feile ein paar Meter über den Bürgersteig bis zur Querstraße (B4), in die ich einbiegen möchte, schiebe. Dabei komme ich mir immer sehr verwegen und schwer kriminell vor. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Macht es einen Unterschied, ob der Motor dabei noch läuft oder nicht?
    Meine Logik, ich dürfte ja jederzeit meine Fahrt beenden, die Straße verlassen und das Teil auf den Bürgersteig der Straßeneinmündung (Ecke) schieben. Wenn ich dann irgendwann wieder weiterfahren möchte, so steht es mir doch frei, die Straße zu wählen, auf der ich fahren möchte, falls die Verkehrsführung eine Wahl zulässt. Genau das mache ich auch, nur dass ich halt sofort weiterfahre.
    Als Zweiradfahrer, der praktischerweise grundsätzlich selbst seine eigene Knautschzone bildet, ist man in einer von Macht(missbrauch) geprägten Welt eigentlich permanent auf der "Verliererstrasse" (man beachte das Wortspiel...), also der Schwächere und Unterpreviligierte. Da genieße ich die wenigen (scheinbaren?) Vorteile, die ein Moped bietet, natürlich ganz besonders und mit hämischer Freude!


    Gruß shanty

  • ist genau wie ne rote ampel mit freier rechtsabbiegerspur. da kann man ja auch rechts abbiegen, sofort umdrehen, und dann an der grünen seite wieder rechts abbiegen. meine gelesen zu haben dass das auch ärger gibt.


    zum thema vorteile ausnutzen: wenn an ampeln in der großstadt autoschlangen stehen, die so lang sind, dass man nicht beim ersten grün drüber kommt, fahre ich mit vorliebe zwischen den wartenden autos bis irgendwo vorne und nehm dann die erste grünphase mit ;)
    ob das rechtlich einwandfrei ist wage ich allerdings stark zu bezweifeln.

  • Ewig rote Ampel?
    Wie jetzt? Hat deine Schwalbe denn keine eingebaute Vorfahrt?
    Da ich Tagfahrlicht habe, habe ich bei mir den freien Knopf der Lichthupe umgerüstet und immer wenn ich an eine Kreuzung ranfahre drücke ich damit die Ampel auf grün und donner drüber.
    Da steht auch gerade eine vollautomatische Vorfahrt bei Ebay drin. Die war aber vom Mercedes und muss noch etwas angepasst werden.
    Musst mal danach suchen. :D

  • Die STVO bzw die Grünen und auch die Richter kennen nicht nur Paragraphen sondern auch den Sinn hinter manchen Sachen.


    Du könntest so argumentieren dass du die Fahrt beenden willst dann aber doch noch wieder los willst. Spätestens beim 2tem mal kann die Polizei aber davon ausgehen dass du es machst um die Ampel zu überfahren --> Strafe.


    Das selbe gibts bei uns mit ner Tanke an ner Kreuzung. Da wird regelmäßig wenn dem Tankbesitzer es z ubunt wird mit der Polizei Autos rausgezogen die die Rote Ampel überfahren indem sie die Tanke nutzen.


    Da gibts auch keine Ausreden a la ... wollte tanken habe aber Portmo vergessen.

  • poss Habe jetzt -zig Postings hier durchgelesen. Alle sehr interessant aber nur bedingt weiterführend für mich, denn ich fahre nicht auf dem Bürgersteig an der roten Ampel vorbei, sondern schiebe das Eisen (allerdings tw. mit laufendem Motor, scheint einen Unterschied zu machen) zur Bordsteinkante hinter der Ampel. Bin also rechtlich gesehen Fußgänger in dem Moment.


    Wie würde es denn in folgender Situation aussehen? Einspurige Strassenbaustelle auf der Fahrbahn, von provisorischer Baustellenampel geregelt. Der Möpfahrer stellt den Motor aus und schiebt seinen Hobel auf dem Bürgersteig an der Ampelanlage vorbei. Somit passiert er ebenfalls eine rote Ampel (die allerdings nur für die Fahrbahn gilt, so wie ich die Dinger interpretiere). Daher dürfen Fahrradfahrer und Fußgänger doch da auf dem Geh-/Fahrradweg unbeeinflußt vorbeirauschen und das Ömchen im getunten Rennrollstuhl mit Frontspoiler und 18 Zoll Puschen, oder?). Wäre das auch zu monieren?Mal abgesehen vom getunten Rollstuhl...


    Fällt dir außer "rote Ampel" noch ein passender Suchbegriff ein, um den betreffenden Thread zu finden?
    Gruß

  • @ shadowrun Ist schon klar aber dennoch werden sie bemüht sein, einen passenden Paragraphen rauszukramen. Wie könnte der lauten? Gibt es einen "Rote Ampeln auf dem Bürgersteig schiebend Umgehungs" Passus irgendwo in der STVO? Noch einmal, beim Passieren der Ampel bin ich Fußgänger. Ich ( juristisch völlig unbeleckt) könnte mir vorstellen, dass das rechtlich gar nicht so einfach für unsere Obrigkeit ist, das Ding für sie sicher in trockne Tücher zu bekommen.
    Gruß

  • Sehr interessante Frage: Also ich seh´ im Ergebnis kein Problem, wenn der Motor dabei aus ist. Ich mach das genauso in Extremfällen. Ich argumentier erst mal so aus dem Bauch raus: Was wäre, wenn Dir die Polizei unterwegs mal direkt den Führerschein wegnähme? Darfst Du doch wohl weiterschieben, oder? Wenn Du mit Fahrrad ohne Licht angehalten wirst? Darfst Du weiterschieben. Also kann man rechtlich ja nur Fußgänger sein, der sogar besoffen laufen darf. Anders wird das aber bestimmt, wenn der Motor an ist. Zum Beispiel beginnt beim Tatbestand der Trunkenheitsfahrt selbige schon dann, wenn man im Auto sitzt, und den Zündschlüssel rumdreht. Man muss (noch) nicht rollen, ja noch nicht mal den Gang eingelegt haben. Also würde ich das Führen eines Kraftfahrzeugs im Falle Kleinkraftrad genauso sehen: Kickstarter betätigen, evtl. draufsetzen (?), und dann ist man eben kein Fußgänger mehr.
    Aber ich schau mir das noch mal genauer an, ob´s da Definitionen oder so was gibt.
    Das Beispiel mit dem Fußweg an der Bauampel ist das Gleiche, mit Ausnahme des Fehlers, dass Fahrräder auf dem Fußweg nicht fahren dürfen (wenn kein Radweg vorhanden).


    EDIT: Nein, sorry, das mit dem Motor stimmt bei der Trunkenheitsfahrt doch nicht ganz. Es kommt auf das "in Bewegung setzen" oder eben "führen" / "lenken" (auch ohne Motor) an.
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    Off-Topic - gerade was Lustiges gefunden: "Auch Gehbehinderte können durch richterliche Anordnung in ihrer Mobilität beschränkt werden. So droht Fahrern von Elektrorollstühlen ein Fahrverbot, wenn wie mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind und erwischt werden." :))
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    Also: Führen eines Kraftfahrzeugs ist im Sinne von § 21 StVG zu verstehen (Fahren o.FE).
    "Ein (Kraft-)Fahrzeug führt, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil leitet."
    Kein Führen:
    - Fortbewegen eines Mofas oder Mopeds durch Abstoßen mit den Füßen, auf dem Sattel sitzend, ohne das Anspringen des Motors erreichen zu wollen (OLG Düsseldorf, VRS 62, 193).
    - Bloßes Schieben mit eigener Körperkraft (OLG Karlsruhe, DAR 1983, 365; BayObLG, DAR 1988, 244).
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    Damit bist Du als schiebender Mopedfahrer rechtlich ein Fußgänger, der die gottverdammte Pflicht hat, die Straße an einer dafür vorgesehenen Stelle, sprich Ampel/Zebrastreifen etc. zu überqueren :D :D :D:


    § 25 StVO Fußgänger


    (3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • So einfach könnt ihr euch das nicht machen.


    Wenn jemand eine rote Ampel überfahren will ist es egal wie er es macht er setzt sich über das Lichtzeichen hinweg.


    Biege ich vor der rotgen Ampel auf die Tankstelle und fahre von der wieder runter so habe ich keinen genauen § "nicht über die tankstelle fahren " mißachtet sondern ganz einfach den der "an einer roten Ampel ist zu halten "


    Ob ich das nun mehr oder minder kreativ machst


    (
    - einfach profan über ne Tankstelle abkürzen
    - auf den Bürgersteig wechseln (mit Motor an... schieben oder fahren das selbe )
    - auf den Bürgersteig wechseln mit Motor aus
    - auf den Bürger wechseln mit Motor aus und schieben
    )


    Alles egal solange du es eben mit dem Zweck machst.. : Scheiß Ampel ich fahr da drumherum


    Klar wirds mehr und mehr schwieriger das für die Polizei zu beweisen nur wenn die dich sehen.... Da runter... kurz dahinter wieder rauf.. Das ergibt dann einen Anfangsverdacht .


    Strafe wirste dann bekommen mit §1 Stvo... ( da du mit deiner unnötigen Handlung ja Fußgänger und Fahrradfahrer gefährdest ) und halt das überfahren der roten Ampel

  • Danke, Matthias 1 für die explizite Antwort. Damit wäre mein rechtlicher Status als Fußgänger in dem entsprechenden Moment geklärt und abgesichert. Allerdings überquere ich keine Straße bei der beschriebenen Aktion, sondern nur den Bürgersteig und betrete (befahre) die (andere) Straße (als "Rechtsabschieber") erst hinter der Lichtzeichenanlage (mit Fußgängerübergang) außerhalb deren Geltungsbereich wieder, da ich hinter den Markierungen, die den Fußgängerübergang bezeichnen, meine Fahrt fortsetze. Die Kernfrage lautet also, darf ich als Möpfahrer meinen rechtlichen Mobilitätsstatus willkürlich so verändern, wie es meiner aktuellen Interessenlage entspricht? Oder ist die rechtliche Argumentation ungefähr so zu verstehen: Einmal Fußgänger, immer Fußgänger?
    Wie es jetzt scheint, ist es dabei ohne Relevanz, ob dabei der Motor läuft oder nicht, solange dieser (Leerlauf o.ä) nicht dem Antrieb des KFZs dient.
    Das Problem scheint recht verworren zu sein, was meine Theorie stützt, dass eine juristische Bewertung für den Gesetzgeber und seine Organe schwierig ist. Oder habe ich jetzt was misverstanden?
    Gruß shanty

  • Ja wie vorher auch.


    Ihr seht das zu Paragraphenreiterisch.


    Wenn du die Ampel unfahren willst und das tust machst du dich "strafbar" eine Ampel umfahren zu haben.


    Wie du das anstellst ist egal.


    Du entziehst dich der STVO auch nicht indem du "vermeitlich" meinst Fußgänger zu werden wenn du übern Bürgersteig schiebst denn wie gesagt die Art ist egal solange deine Hauptintention ist : Ich will die Ampel umgehen

    • Offizieller Beitrag

    Shadowrun


    Der entscheidende Punkt bei der Tankstelle ist aber, dass man durch fährt. Der Threadersteller schiebt aber, ändert also seine Fortbewegungsweise in "Fußgänger". Er umgeht zwar dennoch eine rote Ampel, die gilt aber für Kraftfahrzeuge und nicht für Fußgänger, somit ist sie für ihn in dem Moment nicht relevant. Nach meiner Rechtsauffassung begeht er deshalb keine Ordnungswidrigkeit. Alles andere (die grundsätzlich bösen Absichten) müsste man ihm erstmal beweisen, dazu müsste er die ganze Zeit beobachtet werden und man müsste ihn hinter der Ampel auf der Straße stoppen.


    Wo ich mir jetzt aber nicht 100% sicher bin ist, ob man ein Moped auf dem Gehweg schieben darf oder ob dafür die Fahrbahn genutzt werden muss. Das wäre dann noch der Knackpunkt, an dem man eine Ordnungswidrigkeit festmachen kann.

  • Klar wie ich schon schrieb wirds schwerer zu beweisen.


    Wenn sich aber ein Anwohner stört und mal ne Zivilstreife ihn nen paar mal
    " schieben " sieht denke ich nicht das er glasklar ohne Strafe mit der Begründung " er ist nen Fußgänger " rauskommt.

  • Hi shadowrun!
    Also wie ich es sehe , überfahre ich sie ja gerade nicht, sondern schiebe an ihr vorbei. Ich bin also in dem Moment Fußgänger, für den die Lichtzeichenanlage an dieser Stelle noch nicht gilt, da erst 3 Meter weiter dessen Fortkommen über die für den Überweg zuständige grüne/rote Männchen Anzeige geregelt wird, die mich aber auch nicht zu interessieren hat, da ich meine Fahrt erst hinter dem Geltungsbereich der Lichtzeichenanlage (weiß zufällig jemand, wie groß der ist?) fortsetze.
    Auch eine Gefährdung von Fußgängern oder Fahrradfahrern ist bei meiner Aktion nicht zwangsweise anzunehmen, auch wenn ich mich kurzfristig quer zur allgemeinen Verkehrsrichtung des Bürgersteigs bewege (Das macht jeder Fußgänger auch, der sich einer für ihn roten Ampel nähert). Wenn ich mein Möp zum normalen Losfahren quer über den Bürgersteig an die Straße schiebe (unter Beachtung der anderen Verkehrsteilnehmer) ist das doch auch völlig legal. Selbst für PKWs etc., denn ansonsten wären Auffahrten sinnlos. (Da gibt es wahrscheinlich eine Sonderregelung, denn eigentlich gilt für die wohl ein Bürgersteigbefahrungsverbot).
    Du hat natürlich völlig Recht. Meine Motivation ist es, diese dämliche Ampel zu umgehen. Aber ist bereits diese Motivation ahndungsfähig? Wäre nicht auch eine Straßensituation denkbar, bei der ich als Rechtsabbieger bei Annäherung an eine (besonders lahme) rote Ampel entscheide, über eine davor nach rechts verlaufenden,Straße, unter Nutzung der nächsten nach links führenden, über öffentlichen Verkehrsraum (also anders als bei deinem Tankstellen Beispiel), diese rote Ampel zu umfahren (oder zu umschieben, was bei dem gewählten Beispiel aber keinen Sinn machen würde). Wäre das auch zu monieren?
    Gruß


    edith: Wow, seid ihr schnell! Habe Probleme, Anschluß zu halten...
    nochmal edith: jetzt entwickle ich auch noch legasthenische Tendenzen. Sch...Ampel!

  • @ Baumschubser Mein obiges theoretisches Beispiel bezog sich auf öffentliche Straßen. Bei Tanken, Raststätten etc. käme wohl auch noch eine privatrechtliche Komponennte dazu.
    Ich hatte shadowrun so verstanden, dass allein die Motivation, diese Ampel zu umgehen, der K(n)ackpunkt sei. Daher hatte ich mein Beispiel so gewählt!
    Die Kernfrage bleibt, darf ich meinen verkehrstechnischen Status so verändern, wie es mir gerade am besten passt?


    Mopedschieben auf dem Bürgersteig muß m.E. von der STVO abgedeckt sein. Sonst müßten wir unsere Teile von ihrem Parkplatz vor der Häuserzeile ja an die Bordsteinkante tragen. Es sei denn, es gäbe einen Passus wie " ...ist nur gestattet, wenn dieses auf dem kürzesten Weg geschieht und die Fahrt nach Erreichen der nächsten öffentlichen Straße unverzüglich aufgenommen wird).


    Mein Gott, was für ´ne Diktion hab ich denn jetzt drauf??
    Gruß

  • Wenn du eine Straße vor der Ampel nutzt um diese zu umfahren so umfährst du sie ja legal mit einer vorhandenen Straße.


    Wie gesagt ich sehe den Knackpunkt dahingegen das du die ganze Aktion ... Rüberschieben und wieder starten nur machst um die Ampel zu umgehen und das wechseln in Fußgänger machste nur um dich rechtlich zu verbessern bei deinem Vorhaben.


    Wobei mir nun aber nen Gegenbeispiel zu mir selber einfällt.


    Fährt nen Fahrradfaher über nen Zebrastreifen so nutzt er diesen widerrechtlich als Fahrer und darf nicht 100 % mit dem anhalten der Fahrzeuge rechnen die den Zebrastreifen ja nur mit (langsamen) Fußgängern kennen.


    Geht ein Fahrradfahrer mit seinem Fahrrad drüber so müssen die Autos anhalten bzw beim Unfall bekommt der Autofahrer volle Schuld.


    So gesehen muß nen Fahrradfahrer der die Straße schnell wechseln will entweder gehen und das Zebrastreifenrecht ausnutzen oder fahren und die Verkehrsregeln ( Vorfahrt ) einhalten.


    Leider läßt es sich nicht ganz vergleichen weil der Fahrradfahrer ja nur die Straße überqueren will.

  • Nur darf der Fahrradfahrer auch nicht auf dem Gehweg fahren. Ich muss aber zugeben das ich die Fahrradfahrer nicht mag, nicht auf dem Gehweg wenn ich Fussgänger bin und noch weniger auf der Str. wenn ich Fahrzeugführer bin.
    Ich bin mir aber sicher das die Fahrradfahrer in Berlin Prenzelberg besonders schlimm sind.

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