Mofa zweisitzig ohne TÜV-Abnahme?

  • Ich bin Besitzer einer Simson S53M (Mofa).


    Bis zu einer Änderung vor kurzem mussten Mofas einsitzig sein. Das entfällt jetzt, die Beschränkung ist aufgehoben:


    § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen


    (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind 1.einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,


    ... (Fahrerlaubnisverordnung)


    Die S53M hat eine Plastikverkleidung auf der Sitzbank um die Einsitzigkeit herzusstellen und keine Beifahrer-Fußrasten.



    Frage an die Fachleute:



    Kann ich jetzt die Plastikverkleidung abbauen, Fußrasten anbauen und fürderhin mit zwei Personen fahren?



    Oder muss ich zum TÜV / DEKRA und die Änderungen eintragen lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Meines Erachtens ist die "Einsitzigkeit" in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges festschrieben.
    Gesetzt den Fall, diese Beschränkung wurde aufgehoben, müsste dein Fahrzeug einer Einzelabnahme unterzogen werden um die Eignung für Soziusbetrieb zu prüfen und die Papiere müssten auch neu...


    LG Kai d:)

  • Habe das vor einiger Zeit mal für einen Freund rausgesucht. (der hatte von einem was gehört der was gehört haben will!!!) Habe dann die Grundsatzurteile der leichtgläubigen und die Spezifikation für Mofas rausgesucht!Der dachte auch man können mit einem Panda und 25km/h Schild und Motorbegrenzung mit Mofaprüferlaunis durch die gegend fahren.Kann man nicht!(Mehrspurig,mehr als 1 Sitz,mehr als 50ccm!)
    Fakt ist: Mofa bedingt immer einspuriges,einsitziges Fahrzeug!
    2 Sitzer = auch bei 25km/h sofort Klasse AM Führerscheinpflichtig!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Aber darf immer nur mit einer Person betrieben werden.Die Mitnahme anderer Personen bleibt weiterhin untersagt.(Ausnahme Kinder bis 7 Jahre auf passendem Kindersitz! Wie bei einem Fahrrad)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Sozius erlaubt?


    Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.


    http://www.bikersfashion24.de/…er-jetzt-zu-zweit-fahren/

    • Offizieller Beitrag


    Das Fahrzeug sollte es von der Bauweise hergeben...



    Genau da ist der Knackpunkt. Es muss ein L1e Fahrzeug sein, sprich ein Roller/Kleinkraftrad bis 45km/h, der auf 25km/h gedrosselt worden ist. Das ist beim S53 ja der Fall.


    Früher mussten da die Fussrasten ab bzw. es wurde eine Tasche auf den Sitz geschraubt/befestigt, dass das Fahrzeug einsitzig wurde. Das ist nun nicht mehr.


    Aber ein altes Mofa (Simson SL1, Hercules Prima 5S etc) hat vom Werk nur einen Sitz, da geht nix mit 2 Sitzen, weil ja nie vorhanden.


    MfG


    Tobias

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