Hallo erstmal!
Ich bin neu hier und habe erstmal eine für mich sehr brisante Rechtsfrage. Eventuell kennt sich ja damit jemand aus.
Ich fahre eine KR 51/2 L
Also: Als ich heute zur Arbeit fahren wollte, stoppte mich die Polizei und behauptete ich dürfe mit meiner Schwalbe nicht auf einer Kraftfahrtstraße fahren, so weit, so gut. Als der Polizist aber auch noch behauptete, daß ich keinen gültigen Führerschein für die Schwalbe hätte, wurde mir schon etwas mulmig zumute (Ich habe Klasse 3). Er behauptete ich hätte ihn mit ca. 90 km/h überholt. Das Ende vom Lied ist nun, daß die meine Schwalbe beschlagnahmt haben, um sie bei einem Sachverständigen prüfen zu lassen, ob an dem Motor nichts verändert wurde.
Ich muß sagen, daß da noch ein originaler 50ccm Zylinder und der originale Vergaser 16N1-12 und der reguläre Auspuff dran sind. Der Motor wurde aber neu regeneriert, sie hat also volle Kompression und fährt ca. 65 km/h.
Das Einzige, was gerade nicht funktioniert sind die Blinker, da die Batterie gerade geladen wird.Jetzt würde ich gerne wissen, ob die was gegen mich in der Hand haben, und wie ich evtl. dagegen vorgehen kann? Es gibt doch diese Regelung über DDR-Mopeds, die vor '92 zugelassen wurden, deckt diese nicht das angebliche Fahren ohne Fahrerlaubnis ab, die ich ja habe?
Ich hoffe, daß einer von Euch mir diesbezüglich weiterhelfen kann. Evtl. gibt es ja 'nen netten Polizisten oder Anwalt hier im Forum, oder sonst jemanden, der sich damit auskennt.
Danke und Grüße
Eike


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