Moped beschlagnahmt zur Erstellung eines technischen Gutacht

  • Hallo Leute!


    Bin recht frisch (3 Monate) in der MopedGemeinschaft und hab dementsprechend wenig Erfahrung.
    Heute durfte ich, zwar nicht zum erstmal aber um so schlimmer, Bekanntschaft mit der Berliner Polizei schliessen. Wie in meinem Thema schon zu ersehen, haben sie mein kleines Moped, eine Simson S51 BJ. 89, zur Beweissicherung beschlagnahmt.


    So verblüfft wie ich war hab ich das alles über mich ergehen lassen und darf jetzt Montag bei der tech. Prüfstelle in Erfahrung bringen was an meinem Moped nicht rechtens ist.


    Die beiden, doch recht netten, Beamten meinten folgendes sei zu beanstanden:


    - die hinteren Stoßdämpfer könnten zu lang(?) sein, d.h. wenn das Moped auf dem Hauptständer "steht" berühren die Reifen noch den Boden


    - der Lenker ist nicht Serienmäßig und muss eingetragen sein, ist wohl ein Crosslenker


    - die Blinkerhalterungen hinten seien verändert, d.h. verkürzt worden,
    so dass sie jetzt näher am Rücklicht sind


    - an meiner Auspuffanlage haben sie auch rumgemekelt
    (ich muss zugeben sie ist nicht serienmäßig, allerdings weiß ich auch nicht welche Firma oder Bauart das ist. bitte nicht lachen :) )


    - tja, und dann haben sie noch die Bremsen beanstandet


    Meine Frage(n) ist jetzt, hat hier irgendwer eine Ahnung was mich im allerschlimmsten Fall erwartet? So finanziell an Bußgeld und Moped-Straßentauglichkeits-Umwandlungskosten? Und so generell was haltet ihr von der Aktion. Ich meine, wenn die Polizei derart viele Mängel aufzeigt, hab ich mich dann gründlich vom Verkäufer verar...en lassen?


    Hilfe!!! ;)


    Viele Grüße, RoN

  • Also dass die Reifen im aufgebocktem Zustand nicht den Boden berühren dürfen ist völliger Blödsinn. Mein Schwalbe, und da ist alles original dran, steht auch mit beiden Reifen im aufgebocktem Zustand auf der Straße.

    dängdiggedängdäng *KLICK* näääääähäääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn ...

  • Offensichtlich hat dir der Verkäufer da wohl seinen Schrott angedreht. Hat er ihm bekannte Mängel oder Fehler möglicherweise absichtlich verschwiegen? Wenn ja, dann kannste die kommende Rechnung gleich als Schadenersatz an ihn weiterreichen. :D


    Nicht richtig funktionierende Bremsen sind arg böse. Das wird richtig teuer und bringt außerdem noch 3 Punkte in Flensburg. Das nackte Bußgeld alleine wird mindestens 100,- Euro betragen. Dazu kommen noch die Gutachtergebühren, was einer TÜV-Untersuchung für das Motorrad, also etwa 40,- Euro, entspricht. Außerdem sind die Abschleppgebühren fällig. Das könnten beim Moped durchaus auch 100,- Euro sein. Dann kommen noch 20,- Euro Bearbeitungsgebühren und 9,- Euro Portogebühren (mit Zustellungsurkunde) dazu. Rechne also vorsichtshalber mal mit insgesamt 250,- Euro oder sogar noch mehr. Mein Beileid ! ;(


    Schreib mal, wie es ausgegangen ist.


    Zum Trost:
    Mir wurde auch schon mal berichtet, daß man bei der Berliner Polizei auch den einen oder anderen Schwachkopf im Streifendienst beschäftigt haben soll, und es bisher aber noch nicht bemerkt hat.


    Lödeldödelööö ... macht dich wieder fröh ! :) Kopf hoch!

  • Hallo


    Da hast ein richtigen Scheiß. Wenn die bei der Begutachtung den Bremsmangel bestätigen, sind dir 3 Punkte sicher. Und glaub es mir, an den Bremsen ist immer was. Wie weit hast du den vorderen Bremsgriff gezogen bis eine Bremswirkung kommt? Sind deine Stoßdämpfer nicht Original? Wenn du die von der MZ ETZ drin hast, dafür gibt es eine ABE. Andere Lenker müssen auch abgenommen werden. Blinker dürfen bis zu einen bestimmten Abstand weiter zusammen. Das Maß dafür habe ich jetzt nicht im Kopf, müsste aber auch in der STVO stehen. Aber fast die hälfte der Halterung kannst kürzten.
    Und wo darfst die Karre dann Abholen? Schöneberg?


    Die Scheiße ist richtig teuer. Hast ein Anwalt/Rechtschutz? Last dir ein Bremsgutachten geben und vergleiche das mit den Herstellerangaben. Die Herstellerangaben von der Bremsverzögerung liegen in Flensburg vor und die schicken sie dir das auch für dein Fahrtzeugtyp zu.
    Das Problem ist immer auf den Mängelgutachten steht immer „unzureichende Bremswirkung“ drauf, ohne Messdaten. Ich bin sowieso der Meinung ohne Bremsprotokoll kann ja jeder behaupten die Bremse hat keine Wirkung. Die können die Simsonbremsen nicht mit einer Scheibenbremse vergleichen.


    Wen du das Fahrtzeug wieder vorstellen musst, geh zum Herrn Heinike DEKA Hochenschönhausen, der kennt sich damit aus. Fa. Selig macht das eventuell auch.


    Damals hat meine Freundin komplett 900DM für so´n Mist bezahlt + 3Punkte.
    Wenn du noch in der Probezeit bist, kommt noch eine Nachschulung.


    Ich versteh nicht wir Treffen uns jeden Donnerstag 20Uhr vor der Suhler Jagdhütte (Alex), dort checken wir auch die Karren auf Straßentauglichkeit und geben viele Tipps zur Problembeseitigung. Aber hier aus dem Nest haben wir bis jetzt keinen Zulauf bekommen, warum auch immer. Bekannt ist es hier im Nest. Aus dem Simsonforum tauchten ab und zu vermiedene Leute auf. Auch eine Dame mit einer Harley war schon da.


    Wenn du Hilfe benötigst melde dich Tazsucht@freenet.de oder gehe auf http://www.Simson-IFA.de
    Wir können dir auch helfen deine Karre in Ordnung zu bringen.


    Einen schönen Tag noch


    Ps. Heut ist Donnerstag!

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Ja ja, die beschissene Nachschulung! X( Hab am Montag meine 285€ bezahlen müssen und darf dann in ein paar Wochen teilnehmen.

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  • Danke für die nicht gerade erbauenden Zukunftsaussichten...
    ...aber was soll ich auch anderes erwarten.


    @Dummschwaetzer
    Tja, das mit Schadenersatz ist so'ne Sache -> Gekauft wie gesehen. :(
    Danke für die ausführliche Preisliste. Hast schon Erfahrung? ;)


    Simsonsucht
    Bremswirkung ist schon vorhanden allerdings war's bei komplett rangezogenen Bremsgriff nicht so, dass das Rad still steht.
    Wenn ich so drüber nachdenke, ich hab die Vorderbremse fast nie benutzt und das auf immerhin 1200KM, die ich bis heute damit gefahren bin. Bringt mit jetzt aber auch nicht wirklich was.


    Ja, abholen darf ich sie in Schöneberg... ein Glück, dass ich da in der Nähe Werktags öfter zu Gange bin.


    Anwalt/Rechtschutz? *LautLosLachUndZuHeulenAnfang* Nein.


    Danke für das Angebot ich werde garantiert darauf zurückkommen. Der SimsonOpa hier in KW ist mir irgendwie suspekt...


    Na gut, ich werd die Story fortsetzen, als abschreckendes Beispiel sozusagen...


    RoN


    P.S. Meine Probezeit hab ich seit 2 Jahren hinter mit. Bin vorher Auto gefahren...


    P.P.S. Wenn die Reperatur/Instandsetzung, neben Bußgeldern und WeißDerTeufelWasfürGebühren, echt so teuer kommt, dann könnt ich mir auch gleich überlegen Motorradführerschein zu machen...

  • Also das mit dem Blinker würde ich persönlich nicht bemengeln.
    Der Abstand von inen zu rücklicht ist auch beim auto nicht
    vorgeschrieben! Man muss sich ja nur die heute gängigen auto
    anschauen, z.b. der neue golf, polo.. dort sind die Blinker um das
    rücklicht gebat oder anders rum.


    Bremsen, ok selber schuld, da besonders bei s51 die bremsen wirklich
    gut sein können.


    Auspuff, gibts auch keine ausrede für.


    Lenker könntest du im nachhinein noch ne abe nachreichen für die
    meisten gibts es welche.


    Für die stoßis gibts auch ne abe bzw. teilegutachten- könntest du
    sagen du hast die noch nciht lange drann, oder orig. sind bestellt.



    Viel glück!

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Für´n Lenker reicht die ABE nicht, dieser muss abgenommen werden.


    Wenn dein Bremsgriff schon vollgezogen war, wirst damit allein schon mit 3 Punke belohnt.
    Meine Freundin hat damals extra die Bremse so eingestellt das sie in den letzten drittel zog. Weil mit kleinen Händen und ausgestreckten Fingern einfach die Kraft fehlt um richtig zu bremsen. Sie dachte sich ist ja wie beim Fahrrad, Stellschraube zurück stellen und gut.
    Wäre sie noch so schlau gewesen, hätte sie einfach die Stellschraube herausgedreht bevor die Simme einkassiert wurde. Hätten die ein Scheiß gehabt, den zur Nachuntersuchung hat sie nur die Schraube herausgedreht und alles war ok. Genauso gut hätten die bei der Beschlagnahmung die Schraube lockern können. Leider hatten wir keinen Anwalt und vor Gericht und der Fingernagel feilende Gerichtsschreiberin hatten wir keine Chance.
    Seither benutzt meine Freundin die Vorderbremse bei der Simson nicht mehr.



    Gestern war Donnerstag

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • moment ma da hab ich noch ne frage.


    Wenn er bloß die Klasse M auf die es keine Probezeit gibt hat dürfte doch nichs basieren und wenn er auch gleich Klasse A1 hat so ist er im moment wo se ihn angehalten haben doch mit ein Fahrzeug der klasse M gefahren. Und so wird ich denken das se dir da gar nichts können zumintest was das aufbauseminar angeht.
    vieleicht haste auch einen guten Anwalt und fragst den ma.


    PS.: Wie das nu genau is würde mich auch ma interesieren.

  • Erstens mal hat er nur einen Autoführerschein und keine A1. zweitens hat er schon seine Probezeit weg und ein Aufbauseminar entfällt daher schonmal. Aber dass was du gesagt hast, dass man kein Aufbauseminar machen muss wenn man Klasse A1 hat und mit der Schwalbe angehalten worden ist, ist falsch. Es ist egal mit welchem Gefährt du unterwegs bist. Als ich gelasert worden bin, war ich auch mit der Schwalbe unterwegs und muss trotzdem ein Seminar machen.


    Deshalb kann ich nur jedem ans Herz legen, der noch in der Probezeit ist, keinen Mist zu machen. Denn meine Probzeit wurde jetzt um 2 Jahre verlängert. ;(

    dängdiggedängdäng *KLICK* näääääähäääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn ...

  • Da bin ich wieder.


    Ich hab heute mit den Menschen telefoniert, die mein Moped momentan bei sich beherrbergen. Mein Moped ist nicht verkehrstüchtig (komisch bin 3 Monate damit gefahren, lief alles wie am Schnürrchen ;) )
    Der ganze Spass inkl. Bußgeld beläuft sich so ca. auf 350 Scheine europäischer Währung.


    Ich glaub als nächstes kauf ich mir 'nen Sandsack zum Frustabbau.


    Eine ausführliche Mängelliste werde ich noch posten damit ihr einen Überblick habt... aber am Telefon klang sie ziemlich lang.


    Bis später.


  • Beim Auto nicht, aber beim Moped/Motorrad sehrwohl. Schau mal auf http://www.verkehrsportal.de in die StVZO:


    §54 Fahrtrichtungsanzeiger


    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind


    2. :an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, ... (trift hier wohl nicht zu).


    Und wer jetzt kommt mit: weiter unten steht aber das ich gar keine brauch dem sei dieser Satz ans Herz gelegt:
    (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.

  • Mensch den Tilman81 gibts ja noch!!!!


    Wo hast du dich sooooo lange vor uns versteckt?


    Also mal herzlichen Glückpunsch zum Geburtstag (auch wenn OT ist *gg*)



    mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • Erstmal Danke für die Glückwünsche. (das sich daran noch einer erinnert)


    Hatte irgendwie nicht mehr die rechte Ziet, naja Unistress, aber langsam gehts ja dem Ende zu (vom Studium) und da isses wieder etwas besser. Außerdem drohte schon der Abrutsch aus der Top10 der Poster, das kann ich doch nicht geschehen lassen.
    Und wegen Offtopic: iss doch hier immer gern gesehen. ;)


    Also dann


    Bin vorrerst wieder da.


    MfG Tilman

  • Hallo


    Klar kann ich mich an sowas erinnern (zumindest mein Handy kann das *gggg*)


    Ich freue mich auf jeden FAll das du wieder zu uns gestossen bist!
    Vieleicht kannst du dich ja auch irgendwann mal wieder bei uns in Leipzig sehen lassen (Oldtema??).


    Würde mich sehr freuen!



    mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • Ich durfte wegen meinem beschlagnahmten Habicht mit zu schwachen Vorderbremsen, Ölverlust und streikendem Tacho letztes Jahr 621,50 Euro zahlen, plus 4 Punkte. Evtl. ist es bei Euch in Berlin etwas günstiger. Im Süden ist ja alles etwas teurer. ;)


    Grüße, der sebastian

  • habe mich da mal bei einem polizisen schlau gemacht und der meite das das rechtswiedrig ist die dürfen dir den nciht wegnehmen wegen der mängel ist bestandschutz es sei den du hättest was baulich verändert!



    leider weil ich dsa auch erste seit ein paar tagen!

  • Halöle an alle reicht es wenn man ne ABE hat oder muss dieses Bauteil dann auch überprüft werden auch fach gerechtes anbringen usw? Ich habe nen Cross Lenker von Tomasselli mit ABE nur halt nich eingetragen.

  • Dann guck mal in die ABE, ob da was drinsteht, dass das Fahrzeug nach Anbau einem Prüfer nach §xy vorgeführt werden muss. Beim Auto ist das auch so, ne ABE ist kein Freibrief, vieles MUSS in die Papiere eingetragen werden!

  • also normalerweise braucht man sachen mit einer abe nicht eintragen, alles andere sind teilegutachten und das MUSS dan eingetragen werden.
    aber selbst wenn man etwas bei ner simson eintragen lassen würde wo würde das dann stehen, beim auto bekommt man immer nen neuen fahrzeugschein, aber bei ner simson mit dem alten, halb zerfallenen originalschein stelle ich mir das etwas schwierg vor...

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