Wenn mit Moped geblitzt Starfe möglich?

  • Hallo, ich habe eine hypothetische Frage:


    Wenn man mit dem Moped geblitzt wird, von einem Blitzer im Auto, und die Beamten schreiben im Vorbeifahren dein Kennzeichen auf, kann man dann Strafe zahlen müsse?


    Ich meine auf dem Foto sieht ja keiner meine Nummer.

  • Was für ne Frage......
    wenn du das Auto vorher schon siehst, kannst du ja wohl noch bremsen oder...?


    Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit würde da nichts kommen, der vorne drinnen sitzt ist wohl nicht für das Nummernaufschreiben zuständig.


    Und wer könnte denn beweisen das du gefahren bist?
    Wenn du abstreitest das du der Fahrer warst, kannst du jedoch n Fahrtenbuch aufgedrückt bekommen.


    Aber mal ganz im Ernst, gerade wenn man noch in der Probezeit ist (weiß ja nicht, bist du?) sollte man noch n bisschen mehr aufpassen wegen Blitzen und so, es kann immer i.w. n Freundundhelfer mit Laserpistole stehen und dann winken se dich raus wenn du zu schnell bist und wissen auch das du es warst.


    Gruß Robin

  • Ich gehe natürlich davon aus, dass ich das Auto vorher nicht gesehen habe und höchstwahrscheinlich auch das Geschwindigkeitsschild nicht, sonst wäre ich ja langsamer unterwegs. Aber wenn es geblitzt hat, dann weiß ich auch, wo das Auto stand. Dass niemand beweisen kann, dass ich das Moped mit dieser Nummer gefahren bin ist klar. Aber auf einem Foto von vorn kann niemand beweisen, dass die eventuell aufgeschriebene Nummer auch zu mir und diesem Moped gehört. Da könnte ja ein Bulle, der sich über seinen Nachbarn mit ner Schwalbe ärgert, bei ner geblitzten Schwalbe des Nachbarn Kennzeichen aufschreiben und dem nen Strafzettel schicken lassen.


    Übrigens: Ich bin nicht in der Probezeit, da ich nur Klasse M (ist ohne Probezeit) gemacht habe. Außerdem fahre ich in der Regel nach Vorschrift, es sei denn, man übersieht mal das eine oder andere Schild.

  • Wer Führerschein Klasse M hat, kennt keine Probezeit.


    Das Absurde daran ist, dass ich mit meinen 16 Jahren mit 0,3 Promille rumfahren darf, ein 17 Jähriger mit Autoschein nicht :D

  • Wer Führerschein Klasse M hat, kennt keine Probezeit.


    Das Absurde daran ist, dass ich mit meinen 16 Jahren mit 0,3 Promille rumfahren darf, ein 17 Jähriger mit Autoschein nicht :D



    Nö, darf man nicht, weil man trotzdem Fahranfänger ist.

  • @ Bernie; Unter den Voraussetzungen musst du dir dann ja gar keinen Kopf machen,
    es ist fast unmöglich, auf dem weg n Strafzettel zu bekommen.
    Und wenn doch musst du halt deine gerechte Strafe löhnen
    und der Lappen ist nich gleich weg ;)



    Gruß Robin

  • Zitat

    Übrigens ein deutlicher Vorteil des A1. Da ist nämlich dann die Probezeit rum, wenn es mit dem Auto richtig ernst wird.


    Deswegen hatte ich überlegt A1 zu machen, aber eine Simme läuft 70, eine 125er 80 Km/h. Außerdem kostet A1 hier weit über 1500 €.
    Nun siehts ab 2013 so aus: Ab dann darf man mit A1, egal wie alt man ist die Dinger offen fahren, also dann so um die 120 - 150, was die Teile bringen. Hätte ich das gewusst.

  • Ich bin mal in einer 30er Zone geblitzt worden und da kam nie ein Brief zu mir nach Hause .Ich sah nur wie der Betreuer des Blitzautos noch hinterher schaute was aber nicht zum aufschreiben gereicht hatte .Dazu war es noch ein blaues Kennzeichen was schlecht abzulesen ist .Es war ja nur in einer bekannten Blitzerstrasse wo wegen der Kasse geblitzt wurde

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • An fest installierten Blitzern würde dir auf keinen Fall was passieren! Vorausgesetzt, es wird von Vorne fotografiert.
    In Göttingen, frisch zugezogen, hat es mich im Ortsteil Geismar auch inner 30r Zone erwischt. Und schlagt mich, aber weil ich es so toll fand, bin ich umgekehrt und nochmal Vollstoff durchgebrettert.

  • An fest installierten Blitzern würde dir auf keinen Fall was passieren! Vorausgesetzt, es wird von Vorne fotografiert.
    In Göttingen, frisch zugezogen, hat es mich im Ortsteil Geismar auch inner 30r Zone erwischt. Und schlagt mich, aber weil ich es so toll fand, bin ich umgekehrt und nochmal Vollstoff durchgebrettert.



    Ich finds gut :D

    • Offizieller Beitrag

    Und deswegen (natürlich allein nur wegen Gonzzo ;) ) wird neuerdings desöfteren auch von vorn und hinten geblitzt.


    Aber Spass beiseite.
    Zur Kasse gebeten kann nur der werden,
    - der "in flagranti" erwischt wird. Es gibt durchaus auch Kontrollen, bei denen einige Hundert Meter weiter ein Anhalter steht.
    - oder es kann wegen des erfassten Kennzeichens eine erfolgreiche Halterermittlung durchgeführt werden. Ob das praktisch bei Versicherungskennzeichen gemacht wird: k.A!


    Peter

  • Zum Beispiel B7 da blitzen die von hinten quer über die Straße, damit die auch Motorräder kriegen.


    Dachte letztens im Auto die hätten mich schon wieder gehabt, war aber der Gegenverkehr :D


    Gruß Robin


  • Nun siehts ab 2013 so aus: Ab dann darf man mit A1, egal wie alt man ist die Dinger offen fahren, also dann so um die 120 - 150, was die Teile bringen. Hätte ich das gewusst.


    Das ist nicht ganz richtig. Das gilt für alle, die den Führerschein ab diesem Zeitpunkt machen. Wenn du den schon vorher hattest trifft das nicht zu. Desweiteren ist das offen fahren auf die Endgeschwindigkeit bezogen. Eine Aprilia RS darf man mit ihren 42 PS oder was die hat nicht so fahren. Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg. Durch das durchschnittliche Gewicht von diesen Maschinen landet man im Endeffekt wieder bei den üblichen 15 PS, aber halt nicht bei 80 abgeregelt.


    Durch die neue Regelung ist es übrigens sehr sinnvoll vorher den großen Schein noch zu machen! Ansonsten wird der "Stufenführerschein" fällig. Teuer!

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