Mopedanhänger

  • Schön guten Tag!
    Ich habe mir einen Anhänger fürs Moped erworben. Allerdings ist dieser ohne Blinker und der Besitzer auch keine Papiere mehr dazu finden.
    Nun meine Frage:
    1.Macht die Polizei da Späne wenn die mich anhalten und ich hab keine Papiere??
    2.Darf ich überhaupt ohne Blinker an dem Hänger mit meinem S50-B2 auf der Straße fahren?


    Würde mich über Ntworten freuen
    Mfg Birne

  • schön guten abend.
    also. du hast ne B2 das heißt du hast blinker. dann müssen auch am hänger welche dran( die beleuchtung geht über ne steckdose, sodass bei anhängerbetrieb die hinteren blinker vom mopped nicht mitblinken, so wird erreicht das die blinkfrequenz und -helligkeit nicht beeinflusst wird, weil das sonst drei statt zwei leuchten wären). dann zu den papieren: die müssen auch mitgeführt werden.


    mfg MA

  • Zitat


    Original von ma_ru:
    schön guten abend.
    also. du hast ne B2 das heißt du hast blinker. dann müssen auch am hänger welche dran( die beleuchtung geht über ne steckdose, sodass bei anhängerbetrieb die hinteren blinker vom mopped nicht mitblinken, so wird erreicht das die blinkfrequenz und -helligkeit nicht beeinflusst wird, weil das sonst drei statt zwei leuchten wären). dann zu den papieren: die müssen auch mitgeführt werden.


    mfg MA



    Erklär mir mal wo Du eine Steckdose herbekommen willst, die Rücklicht, Bremslicht und 2 X Blinkkontakte wegschaltet vom Fahrzeugheck...
    Bei meiner Steckdose sind nur 2 Kontakte geschaltet für das Bremslicht und das Rücklicht.
    Allerdings sind an einer Schwalbe original hinten auch keine Blinker!


    Los sach wie das gemeint ist...
    Cu

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt sag ich mal was,


    und zwar gab es in der DDR den hübschen Anhänger nicht mit Blinklichter, weder für die Schwalbe noch für S 50/S 51 und wie se alle heissen. Der Anhänger kann nur mittels Kupplunsdose mit Strom versorgt werden, dabei funktioniert dann das Rücklicht und das Bremslicht nicht am Moped, sondern am Hänger. Und die Blinker am Möp gehen normal weiter, das hat Früher gereicht. Das war schon bei meinem Opa sein S 51 im Jahre 1985 so. Aber ich lasse mich da gerne belehren. Ich glaube kaum das die Trachtentruppe da Stress macht.


    Gruss Moe:smokin:

  • Genau...:D :D :D...
    Und Moe muß das wissen...
    Der hat nämlich an die Ostseite der Mauer gepinkelt :)) :)) :)) .
    So denn, geh jetzt bubu machen und denke morgen nochmal über meinen Komentar nach (oder auch nicht):)) :)) :)) .


    DER
    müde
    PATER:smokin:

  • Hallo,


    An die S5x -Baureihe kamen zwei Anhängersteckdosen mit Abschaltkontakten, bei der Schwalbe bloß eine. Das mit der einen Steckdose am S5x funktioniert bloß wenn du eine gut geladene Batterie hast (oder einen elektronischen Blinkgeber) sonst hast du nur ein müdes glimmen bzw auch flackern der Blinkleuchten, welches dann nicht mehr den Vorgaben der StvZO entspricht.
    Die entsprechende Schaltung ist auch im Simson-Handbuch "Ich fahre eine Kleinkraftrad" dargestellt.


    mfg gert

  • oh doch die bullen machen da streß wen du dazu keine papiere hast giebt es ärger erst mal geldbezahlen für nicht mitführende papiere und wen du richtige arschlöcher hast darfst nicht weiter fahren
    und überst licht brauchn wir ja nicht reden oder das ja woll klar das noch schlümmer als ohne papiere das würd den richtig teuer wegen stvo usw wen pech hast bekommst dafür punkte

  • Ich dank ecuh allen erstmal für eure Antworten!!
    Da hab ich ja noch richtig arbeit, bevor mit dem Ding cruisen kann!!
    Na da muss ich mir mal was wegen den Blinkern einfallen lassen, wie ich die befestige!!
    Oder ihr kennt jmnd, der noch einen Hänger mit Blinkern zu verkaufen hat!?
    und noch ne Frage wegen den Papieren...wo bekomm ich da neue her?! ?(
    Also denn...
    Mfg Birne

    • Offizieller Beitrag

    Birne


    Die Blinker musst du irgendwie ranfriemeln, es gibt auch Blinker, die man direkt ans Blech schrauben kann. Original waren da solche kleinen Hülsen angeschweißt, wo man die raufsteckt, genau wie beim Moped.


    Egal, was hier irgendwer schreibt oder meint zu wissen, an jeden Anhänger, der hinter einem S51 (außer /N) oder einem SR 50 (außer/N) gezogen wird, müssen Blinker ran. Bei der Vogelserie hingegen kann immer auf die Blinker verzichtet werden. Es ist natürlich nicht verboten, sich auch an der Schwalbe die Elektrik umzustricken, so dass man am Anhänger Blinker betrieben kann.


    Grund für die Blinkerpflicht ist der, dass die hinteren Blinker am S51 bzw. SR 50 durch den Anhänger verdeckt werden, zumindest dann, wenn dieser mit Planenaufbau genutzt wird. Deshalb müssen die an den Anhänger dran. Die Lenkerblinker sind hingegen auch mit Anhänger von hinten zu sehen, zumindest genau so gut bzw. schlecht, wie ohne Anhänger.


    Mit den Papieren sieht es schlecht aus. Ich habe für meinen Anhänger leider auch keine ABE mehr, benötigt wird sie aber eigentlich in jedem Fall. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann es deshalb unter Umständen ein Verwarngeld kosten. Ob man in Heldrungen oder beim KBA noch sowas nachbestellen kann, weiß ich nicht, wenn du ne Möglichkeit gefunden hast, poste es hier.

    • Offizieller Beitrag

    @ Baumschubser, das beziehe ich jetzt mal auf mich... also bei meinem Opa war das so wie ich es oben beschrieben habe. Der Anhänger existiert heute noch, versuche schon lange ihn abzustauben, aber meine Oma lässt sich nicht erweichen..."Damit kann man so gut Laub wegbringen.":)) :)).


    Nun denn, niemand ist unfehlbar, zumal wir ja früher alles Mögliche ausprobiert haben um alles in Gang zu halten, und jeder hatte seine individuelle Lösung.


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss Moe :smokin:

  • also mein hänger hat original blinker und auch 2 leitungen und 2 stecker... ich bin mir jetzt nicht sicher ob die blinkerhalter fest angeschweißt oder geschraubt sind, aber sollte man die abschrauben können kannste die teile haben weil ich den hänger hinter ner schwalbe zieh und somit garkeine blinker haben darf (außer ich bau die komplette schwalbenelektrik um)

    • Offizieller Beitrag

    @ Birne, habe nochmals geforscht und folgendes gefunden:


    Es gab drei Typen des Hängers aus dem VEB Metallwerk Heldrungen,
    MWH/M1 + M2 mit Rücklicht und Bremslicht, sowie MWH/M3 mit Blinkern.
    Für die Anhänger soll es eine Betriebserlaubnis laut Typschein 681 und 1034 der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt Dresden geben. Das ist alles was ich gefunden habe.


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss Moe:smokin:

  • Hallo,


    Es gab mindestens noch einen Anhängertyp aus Heldrungen (den habe ich) und zwar den MKH/M 1 für den habe ich auch eine Betriebserlaubnis.
    Dieser wurde auch ohne Beleuchtungsanlage ausgeliefert, man mußte sich selbst einen Kopf machen wie man das Licht drankriegt.
    Wegen Betriebserlaubnissen solltet ihr mal beim KBA Außenstelle Dresden nachfragen, die verwalten alle Unterlagen des ehemaligen KTA der DDR
    Von dort konnte ich auch Informationen über meinen MAW-Hilfsmotor herbekommen.
    Ansprechpartner waren damals antje.heinze@kba.de und olaf.thiemer@kba.de


    mfg gert

  • Hallo,


    Mein Anhänger ist aber nicht in der Typenkunde dabei und auch nicht abgebildet, der hat einen Aufbau aus Preßspanplatten auf einem Rohrrahmen. Außerdem ist er flach, dafür breiter als die normalen Blechanhänger und auch länger. Die BA ist Original-DDR ( 1980) und spricht von MKH.


    mfg gert

    • Offizieller Beitrag

    Der /M1, den du obe erwähnt hast, der ist abgebildet. MKH steht nur für den Hersteller. Bist du ganz sicher, dass Anhänger und Betriebserlaubnis zusammen gehören? Einen Mopedanhänger mit Holzaufbau kenne ich nämlich nicht, zumindest für das Heldrunger Werk wäre er völlig untypisch. Die Anhänger von dort hatten nämlich anfangs das Kürzel MWH = VEB Metallwaren Heldrungen.


    Könnte es ein, dass deiner so einer hier ist:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!