Motor festgefressen

  • Moin, habe mir am Dienstag eine neue S51 gekauft. Standgas war noch einzustellen sonst lief alles gut. (ein tag später) Zu Hause habe ich sie dann angekickt, und kurz darauf mit dem Schlüssel ausgemacht, aber anstatt sie langsam ausging stoppte sie abruppt. Danach ließ sich der Kickstarter nichtmehr betätigen, da Widerstand zu spüren war. Also linker Seitendeckel ab, war aber nichts zu sehen. Polrad lässt sich nur bis zu nem bestimmtem Punkt drehen dann klemmt alles. Es scheint als sei ein Stück vom Kolbenring abgerissen. Sie hat auch sehr stark gequalmt und gestunken, ist es möglich das der Vorbesitzer falsch getankt hat? Und wie bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen? Bin schom im Gespräch mit dem Vorbesitzer über einen Ersatzmotor aber es scheint mir das er nicht wirklich bereit ist viel Gled dafür zu zahlen. Kaufvertrag wurde gemacht, dort steht Kilometerstand drin, der sich ja nicht verändert hat, und Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen.
    Würde mich über ein paar Tipps freuen.


    MfG

  • Hallo,
    Rechtlich ist der Vorgang klar, du kannst Nachbesserung oder Preisnachlass fordern. Innerhalb einer gewissen Frist ( ich glaube 3 Monate bei gebrauchten sachen...will mich da nicht festlegen) muss der Verkàufer nachweisen das der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war.
    Bei dem geringen finanziellen schaden würde ich an deiner Stelle nicht zum Anwalt Rennen. Mal davon abgesehen das sich sowas ewig hinzieht...


    Meine persönliche Meinung: einige dich mit ihm auf einen Preisnachlass, lass den Motor regenerieren und dann hast du Ruhe und kannst diesen Sommer noch viele entspannte km fahren:)

  • Hallo,
    Rechtlich ist der Vorgang klar, du kannst Nachbesserung oder Preisnachlass fordern. Innerhalb einer gewissen Frist ( ich glaube 3 Monate bei gebrauchten sachen...will mich da nicht festlegen) muss der Verkàufer nachweisen das der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war.



    Diese Umkehr der Beweislast gilt nur wenn Privatpersonen vom Händler kaufen (dann aber 6 Monate lang).


    Der Verkäufer hat das Recht, erstmal nachzuerfüllen (hier reparieren), erst wenn das scheitert oder er sich weigert, kann man Minderung, Rücktritt etc. verlangen.


    Für eigenmächtige Reparaturversuche kriegt man keine Kosten ersetzt, da der Verkäufer ja das Recht auf Nacherfüllung hat.


    Ich würde erstmal mit dem Verkäufer reden und vorsichtshalber einen Zeugen dabeihaben.

  • Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten der Medaille!
    Wenn der Verkäufer sich quer stellt, steht einem vielleicht der Weg zum Anwalt frei, was passiert dann aber?
    Ist der Verkäufer insolvent oder stellt sich quer, zieht sich das über Monate/Jahre und kostet erst einmal das Geld des Klägers.
    Ihr lustigen Vögel mit euren Paragrafen schaut zuviel Barbara Salesch....


    Bevor hier keiner den Kaufvertrag schriftlich und komplett eingesehen hat, ist jede Aussage dazu einfach nichts an Wert außer Dummnöhlerei!

  • Mal ganz im Ernst .Wenn man ein altes Fahrzeug kauft wie es auch bei der S51 der Fall ist muss man damit rechnen das einem die Kiste kaputt geht .Wenn da jeder auf Garantie hofft gibt es am Ende keine Verkäufe mehr weil dann jeder Verkäufer deswegen Angst hat .
    Schau einfach was du an Ersatzteile brauchst und gut ist .Ich würde als Verkäufer auch nichts zurücknehmen da es einfach ein altes Teil ist und man dafür nie garantieren kann das alles pikobello ist

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • brückenschläfer, Ich glaube du wärst genauso enttäuscht wenn dein Moped nach einem Tag im leerlauf in Ar*** geht ;)
    Ich versuch mich jetzt nochmal mit dem Verkäufer zu einigen.
    Falls noch was passiert meld ich mich nochmal, danke für die schnellen antworten.

  • @ Gabba
    Nein ich wäre nicht enttäuscht weil ich genau weiss was man sich für ein Überraschungsei sich mit einer alten Simson kauft .Ich habe selber ein Überraschungsei gekauft und wusste nicht was ich da wirklich kaufe ,bis jetzt hatte ich damit Glück -bis jetzt was aber jederzeit in Pech umschlagen kann

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • @ Gabba


    Wenn du ein Neuteil willst, muss du eins kaufen. Kaufst du gebraucht, kann immer etwas sein damit.
    Lächerlich, gleich auf Beweislast der Verkäufers zu plädieren.
    Wer macht sich wegen ner ollen Simson die Mühe und bestellt dafür nen Gutachter? Nur der könnte sagen, ob der Schaden ein Nutzungsfehler deinerseits war oder schon vor dem Kauf vorhanden war.
    Lass es gut sein, kauf neu, was du an Teilen brauchst, übe dich im Schrauben und lass dir hier von unseren Paragraphen-Professoren nix einreden.
    Wenn der Verkäufer nicht mit sich reden lässt hast du schlechte Karten, entweder du ziehst ihm ein´s auf die Mütze oder akzeptierst deinen vermeintlichen Fehlkauf.

  • @ gonzzo:
    Du hast zwar viel Ahnung von der Technik, aber von den Paragraphen glaube ich etwas weniger Kenntnisse. Da kann man dann einfach mal die Klappe halten, statt jedesmal Mal alle für lächerlich zu erklären, die nicht deiner Meinung sind. Lächerlich sind hier allenfalls kindische Gewaltaufrufe.


    Die Beweislastumkehr des § 476 BGB ist in der außergerichtlichen Praxis (ich berate täglich Händler und gelegentlich Käufer) wie vor Gericht (ja, auch Prozesse führe ich ständig) äußerst wichtig und keineswegs lächerlich. Aber wenn man das nicht kennt, freut sich der Händler, wieder einen Doofen gefunden zu haben, den man schön abwimmeln kann.


    Dem Verkäufer aber mal freundlich nebenbei die Rechtslage klarzumachen kann Wunder wirken, was "Kulanz" angeht.


    @ Gabba


    Zitat

    Ich versuch mich jetzt nochmal mit dem Verkäufer zu einigen.


    ist genau die richtige Herangehensweise. Ob ein Anwalt oder gar Prozess sich lohnen würde, kann man aus der Distanz nicht beurteilen, dafür müsste man mal wissen, was kaputt ist und vor allem, ob du vom Händler oder von privat gekauft hast. Wenn du von privat gekauft hast, würde ich mir den Ärger eher sparen und die Zeit in die Maschine stecken. Aber wenn man seine Rechte kennt, verhandelt es sich gleich viel besser. Eine Minderung wird wohl für beide Seiten das beste sein, die Höhe hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab.


    Es gibt aber (leider) viele Leute, die alles (un)mögliche einklagen (Rechtsschutzversicherung sei dank), weil es ums Prinzip geht! Wer meint, wegen sowas würde keiner klagen, der verbringt glaube ich mehr Zeit mit Barbara Salesch (hab ich zwar nie gesehen, vermute ich aber mal), als im echten Gerichtssaal.

  • Du redest die ganze Zeit von einem Händler, sicher war das aber ein privater Verkauf!
    Und eben gerade die Prozessführung und der Weg dahin ist mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Ob die ihm dann zu einem laufenden Moped verhelfen ist, wenn es ein privater Verkauf war äußerst gering. Die Zeit und Müh kann Gabba auch gleich in neue Teile oder eine Reparatur investieren kann.
    Was du beruflich machst ist zwar schön und gut, die Realität im Einzelnen ist aber ganz was anderes. Dein Versuch, den Fall aus der Ferne zu interpretieren ist vielleicht ein netter Zug aber ich bezweifle, das du (genauso wie auch ich) die Lage einschätzen kannst. Er soll doch mal ein paar Details des Vertrages veröffentlichen.

  • Zitat

    Du redest die ganze Zeit von einem Händler


    Damit hab ich nur angefangen, um zu erklären das nur bei Händlern die Beweislastumkehr gilt, von der N_DICKS sprach.


    Zitat

    sicher war das aber ein privater Verkauf! ... Die Zeit und Müh kann Gabba auch gleich in neue Teile oder eine Reparatur investieren kann.


    hab ich jemals :confused: etwas gesagt wie


    Zitat

    Wenn du von privat gekauft hast, würde ich mir den Ärger eher sparen und die Zeit in die Maschine stecken.


    Zitat

    Er soll doch mal ein paar Details des Vertrages veröffentlichen.


    Zitat

    Kaufvertrag wurde gemacht, dort steht Kilometerstand drin, der sich ja nicht verändert hat, und Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen.


    Zitat

    die Realität im Einzelnen ist aber ganz was anderes


    Mein Beruf ist die Realität :mrgreen:, Fall für Fall, ganz ohne Elfenbeinturm. Und die allermeisten Sachen kläre ich übrigens außergerichtlich durch Verhandlungen mit sogenannten "Menschen". Und ich bin mal so arrogant zu sagen, dass ich die rechtlichen Hintergründe wie auch die praktischen Erfolgsaussichten ganz gut beurteilen kann :smokin:.


    Zitat

    Dein Versuch, den Fall aus der Ferne zu interpretieren ist vielleicht ein netter Zug aber ich bezweifle, das du (genauso wie auch ich) die Lage einschätzen kannst.


    Ich bin soooo toll, ich kann alles!


    Zitat

    Ob ein Anwalt oder gar Prozess sich lohnen würde, kann man aus der Distanz nicht beurteilen


    Im Ergebnis sind wir uns doch einig, er soll mit dem Verkäufer reden und seine Kiste reparieren.

  • @ Gonzzo, wer redet von nem Gutachter? Geschweigedenn von Anzigen oder irgendwas in der Art? Und mich als lächerlich darzustelen darfst du dir auch gerne sparen!
    @ phklein, Danke ;)

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