motorrad ohne papiere

  • hi
    habe möglicherweise vor mir eine mz ts 150 zu kaufen. ja aber wenn ich die nun ohne papiere, sprich ohne fahrzeugschein und sowas alles kriege,


    stellt das dann ein problem dar bei einem motorrad die papiere zu kriegen?


    also beim moped ist das ja kein problem.


    ähm und wieviel kostet das?
    (gehen muss es doch irgendwie oder?)

    • Offizieller Beitrag

    [Achtung Halbwissen!]


    Also, soweit ich weiß, mußt du dir vom KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schicken lassen, in der steht, daß das Mopped nicht als gestohlen gemeldet ist.
    Dann begibst du dich samt Mopped zum TÜv und lässt eine Vollabnahme machen. Mit den Zettelkram kannst du dann zur Zulassungsstelle und dir einen neuen Brief machen lassen und das Motorrad anmelden.
    [/Halbwissen]


    So ganz sicher bin ich mir da aber nicht.


    Gruß,
    Richard, der das auch noch vor sich hat.

  • die aussage von richy deckt sich mit meinem halbwissen. leider haben aber auch verantwortlichen (tüv, dekra, pozilei) oft keine ahnung.


    unbedenklichkeitsbescheinigung und vollabnahme.


    die vollabnahme kostet wohl bis zu 80 euronen.


    http://www.verkehrsportal.de gibt dazu auch einige infos her und das neue mz forum (muss den link mal suchen) wird das auch diskutiert.


    mfg
    fön (die immer nur moppeds mit papieren kauft :) )

  • Also die Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit das Geld kannst du dir sparen. Das prüft die Straßenverkehrsbehörde (=Zulassungsstelle) ohnehin automatisch mit ab, wenn man mit solch einem Anliegen daher kommt. Das ist schon mal sicher!
    Man wird weiter einen Eigentumsnachweis von dir sehen wollen, z.B. einen Kaufvertrag mit dem letzten Eigentümer. Andernfalls kann man natürlich anhand des alten Nummernschildes oder der Fahrgestellnummer feststellen, wem das Motorrad eigentlich zuletzt gehörte. Erforderlichenfalls gibt es auch andere Wege, die Rechtmäßigkeit des Eigentums in geeigneter Weise nachzuweisen. Der alleinige Besitz des Motorrades reicht dazu in der Regel aber nicht aus. Logo! Sonst könnte ja jeder mit dem geklauten Ferrari daherkommen und sagen, das wär seiner, und er brauche gerade mal eben dringend neue Papiere (für eine kurze Spritztour nach Polen :)):D ). Sind die Eigentumsverhältnisse dann endlich geklärt bzw. nachgewiesen, gibt es ein öffentliches Aufgebotsverfahren für den fehlenden Fahrzeugbrief, da nicht gleichzeitig zwei oder gar mehrere Fahrzeugbriefe existieren dürfen. Auch logisch! Dies bedeutet, daß im letzten Zulassungsbezirk entsprechend ein amtliches Schriftstück öffentlich ausgehängt wird, meist am Schwarzen Brett/Schaukasten der Zulassungsstelle oder auch z.B. im Amtsgericht, Rathaus (oder was weis ich wie das örtlich gehandhabt wird). Nach einer bestimmten Wartefrist (i.d.R. 1 Monat) wird der alte Fahrzeugbrief dann für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt.


    Nur so geht das. Das muß ja schließlich alles seine Ordnung haben in Deutschland


    Aber fragt ruhig. Ihr sollt ja was lernen.


    Ich kenn mich aus! :smokin:


    Lödeldödelööö ... macht uns alle fröh ! :)

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