MWH/RB an Schwalbe

  • Der Anhänger MWH/RB ist für die Fahrzeugtypen SR50/80 und S51 gebaut worden. Die SR50/80-Reihe ist der offizielle Nachfolger der KR51-Reihe. Ob man jetzt den Anhänger rechtlich einwandfrei an die Schwalbe anhängen kann, kann ich Dir nicht sagen. Auch wenn ich das für unbedenklich halte, habe ich keine Gewissheit in der Sache.


    Technisch gibt es nur 2 Problembereiche:


    1. Die moderne Kugelkopfkupplung des Anhängers benötigt eine größere Hängeraufnahme-Kugel als für die Kupplungen der alten Anhängerreihe MWH/M, M1-M3.


    2. Die elektrische Anlage für die Brems-Schlußleuchten und Blinker sollte wie beim MKH/M3 sein, der ebenfalls Rück-, Bremslicht und Blinker hat. Verkabelt werden das Zugfahrzeug und der Anhänger über eine genormte Steckdose. Ob es diesbezüglich Unterschiede in der elektrischen Anlage der beiden Anhänger gibt, kann man über die entsprechenden Schaltpläne herausfinden.


    Gruß
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Der Anhänger ist nicht für den Einsatz hinter einer Schwalbe gedacht. Es gibt für diesen Einsatzzweck auch keine Kupplung. Inweiweit man die Kupplung am Anhänger gegen eine für die kleinen Kugelkupplungen der Schwalbe tauschen kann, weiß ich nicht. IMHO war die Kupplung am MKH/RB eine Neuentwichlung, die komplett anders funktioniert, als bis dato bekannt. Die Kupplungen für die M1-M3 Anhänger benötigen ja auch ein Rohr, am RB hast du jedoch eckige Profile. Das umscheißen einer Schwalbenkupplung auf eine große Kugel ist sicher technisch keine große Hürde, aber dann ohne ABE.


    Die elektrische Beschaltung ist ebenfalls anders als bei Schwalbe & Co. Am SR50 befindet sich nur eine Steckdose und ein Umschalter für die hinteren Blinker. Ob das am S51 analog betrieben werden soll, weiß ich nicht. Ansonsten hat man ja am S51 bei allen anderen Anhängern zwei Steckdosen. Dies lässt sich natürlich am einfachsten anpassen. Beim Betrieb an der Schwalbe müsste man aber die Blinker des Anhängers abbauen, die sind nicht notwendig. Dann reicht wieder eine einzige Steckdose aus.


    Also Fazit, technisch möglich, rechtlich nicht sauber hinzubekommen.

  • Die Kupplung hat nur einen anderen Kugeldurchmesser.


    Ich habe ja auch keine S51 Kupplung gefunden. Habe dann in einer Dreherei die passende Kugel + Stumpf anfertigen lassen + beim Karosseriebauer einschweißen lassen.


    Mein StammTüvman hatte dagegen gar nichts einzuwenden... Nur muß ich mich theoretisch an die 60 kg der S51 halten und nicht 80 / 75 kg.

  • Hallo, danke für die ausführlichen Infos und die Zeit, die ihr dafür aufgewendet habt. Somit denke ich, werde ich versuchen doch einen Originalanhänger für die Schwalbe zu bekommen(MKH/M...)
    Grüße aus Franken, Fabian

    • Offizieller Beitrag

    Shadowrun


    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber was dein TÜVer sagt, ist nur wenig relevant. Fakt ist, dass Anhängerkupplungen eine ABE brauchen oder eine Einzelabnahme. Beides hat deine Kupplung nicht. Im Gegenteil, am Seitensteg dürfte noch die alte ABE eingeschlagen sein und dann ist das sogar Urkundenfälschung. Deshalb wäre ich mit dem selber machen bzw. der Empfehlung dazu etwas vorsichtiger. Das ist ein nicht zulässiger Umbau wie so viele andere und damit ist die Gesamt-ABE für das Fahrzeug futsch mit den bekannten Konsequenzen.

  • Nein. Die S51 Kupplung hat keine ABE eingeschlagen und kein Tyoenschild.


    Nur eine Bügel mit Kugelkopf.


    Ich habe meinen Tüver gefragt ( mit Unterlagen ) und nach 10 Min schauen meinte er ...


    " ich sehe kein Problem wenn du da den Kugelkopf mit dem Durchmesser der Kugelkupplung deines Hängers einschweißen läßt


    So wie deine Unterlagen hergeben gab es das in der DDR bzw sollte es da geben.


    Deine AHK ist für 60 kg zugelassen. Das gilt.
    "


    So hat er mir das gesagt. die 75 bzw 80 kg des Hängers wollte er mir nicht eintragen aber das ändern des KK Durchmessers meinte er macht keine Probleme da es zur Fahrzeug ABE gehört ( wg fehlender TeileABE an der Kupplung )


    Deshalb er meint die KupplungsABE gehört hier zum Fahrzeug und diese wurde der größere KugelKopf später hinzugefügt um /RB Anhängers ( die ja mit eingeschalgener KKupplungsABE am Hänger ) an einer S51 zu führen.


    Ok genauer habe ich mich nicht drum gekümmert ( da mir die Anhänger + Kupplungs / Kupplungsgegenstück ABE schon genug gekostet haben ) aber wie gesagt.


    Ich abe es mit meinen Tüver abgesprochen und er meinte das ist i.O.


    GGf werde ich vielleicht mal das per Brief erweitern lassen und ein neues "Betriebserlaubnis erteilt holen"

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