N Modelle und Anhänger

  • Moin!


    Wenn man ein Simson-Modell ohne Blinker besitzt, was auf die Typen S50N, S51N und SR 50N - nicht KR51/2 N - zutrifft, darf man dann einen Mopedanhänger ziehen? Am Gespann wäre dann kein einziger Blinker vorhanden, nur die Bremsleuchte und das Rücklicht wären am Anhänger mit der N-Maschine verbunden.


    Gruß
    Al

  • Laut der Typenkunde dürfen die N-Modelle, außer der Schwalbe, keinen Anhänger ziehen. Eine Ausnahme bildet hier der MWH/M2:



    Dieser Typ darf ebenfalls nur von den Simsons der Vogelserie gezogen werden (sowie vom S50N, S51N und SR 50N), auch er besitzt keine eigene Blinkanlage. Was genau den Übergang zum /M2 ausgemacht hat, ist uns leider nicht bekannt (wahrscheinlich liegt er in der Verwendung der Bremsschlussleuchte BSL 122, 8520.26 statt der BSL 100, 8520.20). Gebaut wurde er ab 1971 bis 1987.



    Es ist unsinnig, einen Anhänger einzusetzen, der eine Blinkanlage verfügt, wenn die Zugmaschine keine Blinkanlage ab Werk hat. Aber dass dann nur ein Anhänger für die N-Reihe überbleibt, das will mir nicht in den Kopf. Oder sollte man dann einfach zusehen, dass ein Rücklicht und eine Bremsleuchte am Anhänger angebracht sind und gut ist?


    Gruß
    Al

  • Häää??? Wo issn jetzt das Problem? Es steht doch ausdrücklich da das der MWH/M1 und der M2 von den N-Modellen gezogen werden dürfen? Ich weis jetzt echt nicht wo das eigentliche Problem ist! Fakt ist: Was das Moped an lichttechnischer Ausstattung dranhat, und durch den Anhänger verdeckt wird muss am Anhänger hinten dran sein, nicht mehr und nicht weniger.


    MfG Tilman

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