Hi,
überlege mir eine S51 zuzulegen. Es werden sehr viele Modelle aus Ungarn, Tschechien, Slowakei usw. angeboten. Diese werden oft viel günstiger als die Modelle aus Deutschland angeboten. Was ich jetzt allerdings nicht verstehen ist, dass früher die Simsons aus dem Ausland nur 40km/h fahren durften aber die angebotenen eine ABE haben in denen eingetragen ist dass sie 60km/h fahren darf. Meine Frage ist nun was an diesen Modellen verändert wurde dass sie 60km/h fahren ?(Krümmer gekürzt, Kolben gefeilt etc. oder ob die Teile komplett erneuert wurden)
Sollte man eher die Finger von den ausländischen lassen?
Nachteile von Simsons aus dem Ausland
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Die Frage ist oftmals eher eine rechtliche als eine technische. Die verschiedenen Drosselungsmaßnahmen oder Ausstattungsunterschiede lassen sich in der Regel mit geringen Aufwand rückgängig machen. Gemäß FEV dürfen aber nur diejenigen Simsons 60km/h fahren, die vor dem Stichtag in Deutschland in Verkehr gekommen sind. Das trifft auf die Reimporte mehrheitlich nicht zu, weil die eben nie in Deutschland unterwegs waren. Streng geommen dürfen die also auch keine 60km/h laufen - jedenfalls nicht als Kleinkraftrad.
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Ich hab mir auch ne S51 aus Ungarn geholt. Da war nichts gedrosselt und angemeldet war die auch nie in Ungarn. ABE zu beantragen war kein problem - ich weiß aber auch nicht ob die in D ne erstzulassung hatte.
Ich würde dir allerdings abraten ne Simme aus Ungarn etc. zu kaufen. Mein Motor war innen ne totale Katastrophe und auch sonst war alles ziemlich verbastelt. Musste viel dran machen. Das ist mit Sicherheit nicht immer so, aber ich würde lieber ein bisschen mehr ausgeben und ein ordenlich gepflegtes Teil kaufen. Da hat man mehr davon.
Grüße
Steffen -
Wenn eine ungarische oder tschechische Maschine mit KBA-ABE-Kärtchen auftaucht, dann ist dieses unter Angaben falscher Daten erschlichen worden und deswegen sowieso ungültig. Re-Import-Simsons können legal nur via Begutachtung durch die Technische Prüfstelle und Betriebserlaubnis durch eine Zulassungsstelle auf die Strasse gebracht werden. Dafür sind dann auch die ehemaligen ungarischen oder tschechischen Papiere vorzulegen ...
Die 60 km/h Ausnahme für DDR Fahrzeuge kann hier nicht greifen, will man 60 km/h damit fahren, muss man sie als Leichtkraftrad anmelden.
Zusammengefasst : Finger wech von solchen Maschinen ...Gruss von Frank
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Noch drasticher ausgedrückt: In der Regel werden diese Maschinen,wenn sie 60km/h KBA Papiere haben nur mittels Urkundenfälschung bewegt.
Andreas -
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Was ist mit Maschinen, die weniger laufen?
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Und wenn sie aus dem Ausland eingeführt werden brauchen sie auch neue Papiere ,welche dann meist nur 40,oder 45km/h als Höchstgeschwindigkeit angeben. Die sind dann einzeln beim TÜV vorgeführt worden.Denn Papiere für sie kann man sich nicht beim KBA besorgen.Nur mittels Urkundenfälschung!
Andreas -
Moinsen,
ich habe eine S51 Enduro CS, dies steht also für Tschechoslowakei.
Die originale DDR Betriebserlaubnis habe ich auch und die Adresse vom ersten Besitzer ist dort natürlich noch drin. Laut Adresse wurde sie das erste mal in Deutschland zugelassen.
Dürfte ich trotzdem theoretisch nur 45 kmh fahren mit der Mühle? Weil ich ja offensichtlich beweisen kann, dass sie nicht in Tschechien zugelassen war, auch wenn CS drauf steht und ich somit doch 60 fahren könnte?
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Die originale DDR Betriebserlaubnis habe ichDa steht 60km/h drin und ist keine Fake Betriebserlaubnis, sondern eine echte? Dann ist es ja im Grunde kein Re-Import.
Es geht darum, dass die Maschine in der DDR vor dem Stichtag 1992 in den Verkehr gekommen ist, dann greift die 60km/h Ausnahmeregel. Aber bei den Fahrzeugen die direkt vom Werk ins Ausland exportiert worden sind, greift das natürlich nicht. Die sind nie in der DDR in den Verkehr gekommen, dann gilt das was Hallo-Steege oben beschrieben hat.
MfG
Tobias
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Da steht 60km/h drin und ist keine Fake Betriebserlaubnis, sondern eine echte?
Stimmt genau, das ist eine originale Betriebserlaubnis (grüne Farbe) mit Stempel vom deutschen Händler VEB IFA-Vertrieb K.-M. Stadt Sitz Zwickau, Adresse vom deutschen Käufer, Stempel und Datum des Verkaufs.Na das freut mich aber jetzt zu hören, hab da schon lange überlegt wie das in meinem Fall geregelt ist, vielen Dank!
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Stimmt genau, das ist eine originale Betriebserlaubnis (grüne Farbe) mit Stempel vom deutschen Händler VEB IFA-Vertrieb K.-M. Stadt Sitz Zwickau, Adresse vom deutschen Käufer, Stempel und Datum des Verkaufs.
Na das freut mich aber jetzt zu hören, hab da schon lange überlegt wie das in meinem Fall geregelt ist, vielen Dank!
kannst du uns mal eine Scan (ohne FIN) zur Verfügung stellen? Da gibt es genug lustige Fälschungen der DDR-ABE.
MfG
Tobias
Siehe Wiki:
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kannst du uns mal eine Scan (ohne FIN) zur Verfügung stellen? Da gibt es genug lustige Fälschungen der DDR-ABE.
Na mach mir mal keine Angst!Also anbei die Fotos:
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Also ich sag mal vom Zustand der Papiere her fühlen sie sich auf jeden Fall alt und echt an
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Hi,
und damit haben wir wieder die klassiche Fälschung der Papiere, da hat sich ja einer nichtmal Mühe gemacht.
"Simsin S51/E1"
Der Typschein 2171 ist SR50 und keine S51.
Siehe auch hier:
http://www.schwalbennest.de/si…-96058-3.html#post1088548
Damit hat einer einen CS-Import versucht zu legalisieren. Alles zurück auf Anfang....
MfG
Tobias
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na super jetzt ist der Tag im Eimer...wenigstens endgültige Gewissheit
Wow ich werd verrückt das mit Simsin ist mir noch gar nicht aufgefallen vorher!!!!! Wahnsinn, das ist ja mal krass
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ich habe eine S51 Enduro CS, dies steht also für Tschechoslowakei.
Die originale DDR Betriebserlaubnis habe ich ...
Moin, moin,
da es damals noch keine europäische Betriebserlaubnis gab, ist diese Aussage ein Ding der Unmöglichkeit. Denn wie hätte das KTA in Dresden eine Betriebserlaubnis für die Tschechoslowakei erteilen können ?
Aufgrund dieser Aussage war schon klar, das Du ein gefälschtes ABE-Kärtchen hast. An sonsten hättest Du auch schon zu DDR Zeiten ein Einzelabnahmepapier haben müssen, da Deine Maschine ja nicht dem vom KTA genehmigten Typ entspricht ...
Gruss von Frank
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! Aber den Verkäufer kannst du ja zur Rücknahme verpflichten.Ansonsten Anzige wegen Urkundenfälschung!
Andreas -
! Aber den Verkäufer kannst du ja zur Rücknahme verpflichten.Ansonsten Anzeige wegen Urkundenfälschung!
Andreas
Von der strafrechtlichen Verfolgung nach § 267 StGB hat dahound aber nichts.
Hier hilft § 823 BGB Schadenersatzpflicht. Muss er übern Anwalt machen.
LG Kai d:) -
Hallo
ich habe heute meine ABE für meinen SR4-2/1 bekommen und es kam mit Begleitschreiben vom KBA. Dort steht u.a. der Satz: "Endet die tatsächlich auf dem Typenschild des Fahrzeugs angebrachte FIN mit den Buchstaben CS, D, H oder mit H40, so handelt es sich um ein Fahrzeug, für das vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR keine ABE erteilt wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre örtliche Zulassungsstelle."
Also gehe nicht nach den (gefälschten?) Papieren zum Fahrzeug, sondern nach der FIN. Es sind ja auch nach der "Wende" etliche Fahrzeuge ins Ausland gekommen. Mit "DDR FIN" sollte einer Zulassung hier und heute nichts entgegenstehen.LG, Frank
PS: sicherlich ist eine FIN Abfrage vor dem Kauf sinnvoll, nicht das die Simme geklaut ist...
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