Nachweis der BBH vom KTA?

  • Hallo Leutz,
    nachdem ich am Sonntag zusammen mit der Tochter bei einer Kontrolle mit unseren original restaurierten S51 und S53 überprüft wurden, landeten wir zum Schluss auf dem Rollenprüfstand. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 72km/h, momentan warte ich auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft. Da es bezüglich Rollenprüfstand / Simson keinerlei Rechtssicherheit gibt, will ich die endlich schaffen. Mein Anwalt sagte, wenn nach FeV§76... die Simson´s nach altem DDR-Recht Bestandsschutz genießen, dann müsse auch die DDR-Typprüfung Bestandsschutz haben und die Prüfung mit dem Rollenprüfstand sei als unzulässig anzusehen.
    Nun die Frage: gibt es amtliche Unterlagen zur Typprüfung vom KTA, hat die jemand oder weiss jemand, wo und unter welcher Nummer die zu bekommen sind.
    Werde natürlich weiter zum Stand der Mission berichten.


    Gruß vom Michel

  • Hallo Michel,


    ja, amtliche Unterlagen gibt es. Die Typscheine sind für TÜV/Dekra/GTÜ... sogar online verfügbar. Suchbegriff "KTA" in der ARGE-TP (als Hinweis für den Prüfer). Die originalen Unterlagen liegen beim KBA in Flensburg. Typschein Nr. 1477 (siehe Deine Fahrzeugpapiere) bei der S 51. Bei der S 53 je nach Baujahr DDR Typschein oder ABE.


    Eine Messung auf dem Rollenprüfstand ist stets nur als Anhaltspunkt brauchbar, die amtliche Nachmessung der BBH muss im Fahrversuch durchgeführt werden. Das Meßverfahren ist in Erläuterung 1 zu § 30a StVZO unter Punkt 3 beschrieben (galt sinngemäß so auch in der DDR)


    Gruss von Frank

  • (Das die EU-Vorschrift dafür anzuwenden ist steht wiederum hier).


    Hallo Froschmaster,


    EU Vorschriften sind nur für Fahrzeuge ab ~ Baujahr 1999 zwingend anzuwenden. Für ältere Fahrzeuge gelten die jeweils zur damaligen Zeit gültigen Texte. Ist in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit allerdings nicht sehr tragisch, da sich die Meßvorschriften in der DDR, der BRD und der EU ziemlich gleichen.


    Gruss von Frank

  • Also das würde bedeuten das ein Sachverständiger, der heutzutage ein entsprechendes Moped prüft, ob es zu schnell fährt, sich an die Vorschriften der DDR halten müsste?


    EDIT:
    Im übrigen hab ja nur die Vorschrift gepostet, die auf deinen BRD-StVZO anzuwenden ist, und nix von DDR-Mopeds geschrieben :smokin:

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Also das würde bedeuten das ein Sachverständiger, der heutzutage ein entsprechendes Moped prüft, ob es zu schnell fährt, sich an die Vorschriften der DDR halten müsste?



    So ist es.


    Leider sind die DDR Vorschriften inzwischen recht schwer zu bekommen. Ich hab aber noch einiges im Büro bzw. im Archiv.


    Gruss von Frank

  • Hallo,
    der Nachweis der bauart bedingeten Höchstgeschwindigkeit muss mit den o. g. geeigneten Mitteln überprüft werden, und nicht mit dem für Simsons ungeeigneten Prüfständen.
    Das wäre doch noch eine gute Ergänzung zu den Punkt "Warum darf eine Simson 60 km/h fahren?" in den FAQ´s.
    Lässt sich das bewerkstelligen?

  • Wichtig ist dabei auch : Temperatur,Luftdruck,Normale Sitzhaltung,wie im Gesetz beschrieben.Windgeschwindigkeit,Fahrergewicht ca 75 kg mit normaler Kleidung.Rollenprüfstände sind nur für über cdi gedrosselte Roller geeignet.Fahre mal eine Simson ohne Luftwiederstand. Dieser spielt schon bei Geschwindigkeiten von 40km/h eine riesige Rolle. Warum sonst duckten sich die Jungens früher auf der Landstraße(ich auch).
    Gruß aus D.dorf

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Hallo Leute,
    gestern war der von der Staatsanwaltschaft bei der DEKRA in Karlsruhe anberaumte Termin zur Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bei meiner S53. Der freundliche, technisch sehr versierte Gutachter fuhr das mit PDA und GPS-Maus bestückte gute Stück einige Kilometer in der Ebene. Bei der Auswertung am PC wurde eine Maximalgeschwindigkeit von 60,5km/h angezeigt, der Sachverständige bestätigte eine Motordrehzahl von ca. 7200 U/min (Koso-Analoginstrument, Drehzahl induktiv vom Zündkabel abgenommen). Die Diskrepanz zum Rollenprüfstand (der lt. Gutachter für Simson nicht zulässig ist!) beträgt 15km/h und begündet sich mit dem fehlenden Fahrwiderstand. Eigene Messungen der DEKRA vor ca. 10! Jahren ergaben exponentielle Abweichungen des Hemo-Rollenprüfstandes jenseits der 50km-Marke.
    Sobald der Fall komplett abgeschlossen ist folgt eine Zusammenfassung mit dem Aktenzeichen des Vorfalls, so dass man sich in Zukunft darauf berufen kann.


    Gruss vom Michel

  • .....endlich den Freibrief für die ungetunten Summis da werden sich unsere Men in green or blue noch umschauen LOL


    Teils, teils, denn inzwischen gibt es auch eine neue Generation Rollenprüfstände, die auch die Fahrwiderstände besser berücksichtigen. Letz C.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Aber immer wieder schön zu sehen, wie viele gut bezahlte Menschen (Polizisten, Staatsanwälte, Sachverständige) man mit solchen Lapalien beschäftigt hält, wenn auch nur einer von ihnen seinen Irrtum nicht eingestehen will ... ;)

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Hallo,
    ich hatte mal eine S51, die dank regenieriertem Motor, und ,und und an die 75 km/h fuhr(laut Tacho),ohne tuning, sie war halt neu aufgebaut und alles tip top.
    Damit bin ich viel durch Hildesheim gefahren, wo sehr viel kontrolliert wird,und es hat mich nie einer angehalten!
    Ich denke viele machen da ein Auge zu und passt, da habe ich schon von viel krasseren Fällen gehört, wo jdm ohne Lappen,Helm,Papieren,Versicherungsschutz,richtigen Bremsen,keiner Beleuchtung,etc unterwegs war, er wurde angehalten,naja der eine Polizist meinte,ach wer ist damals nicht schwarz Simme gefahren,und machs jut:D :D D:D D
    Lg Steffen

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

  • Hallo TO,
    wir sind nicht zu schnell gefahren als wir ausgebremst wurden, da beide Möps original restauriert sind und dann fahren sie wirklich 60km/h ! Die Rennleitung war und ist sich immer noch sicher, dass man mit FS-Klasse M (Tochter) oder B (ich) keine Simme fahren darf. Danach Abschlepper -> Rolle -> Strafanzeige -> Ermittlungsverfahren/Anwalt -> Gutachten. Eine bei Abholung der Mopeds am "Tatabend" der Rennleitung ausgehändigte Info zur FEV §76 konnte den Staatsapparat auch nicht mehr einbremsen, es wurden ja schon erhebliche Kosten produziert.

  • Also der ganze Spaß nur, weil man "§76 Abs. 8c FeV" nicht im Schlaf aufsagen kann? Das ist ja übel, ich glaube das ist für den M-besitzenden Simsonfahrer wichtiger als das kleine einmaleins :mrgreen:


    Oder hattest du das Gefühl der Beamte hätte sich auch davon nicht von einer Rollenprüfstandkontrolle abbringen lassen?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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