Neuaufbau, alter Rahmen neue Papiere

  • Hallo zusammen,
    ich habe nun etwas im Forum gelesen.
    Es gibt zwar viele Beiträge über die neuen Papiere, aber ich habe da doch noch ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen.


    Mein Plan, um mich etwas mit einer Simson auseinander zu setzen, ist ein "Langzeitprojekt".
    Ich möchte gerne versuchen eine Simson S51 neu aufbauen.
    Bevor es aber losgehen kann brauch ich einen Rahmen für den ich (falls nicht vorhanden) Papiere beantragen möchte.


    Der S50 Rahmen entspricht ja eigtl. auch dem s51 Rahmen.
    Nun habe ich aber folgendes gelesen (im zusammenhang mit neuer Betriebserlaubnis) :


    Wichtig: Du musst alle Daten so eintragen, wie sie ORIGINAL waren. Solltest du also legalerweise einen M541 in einen S50-Rahmen gebaut haben, darfst du das nicht angeben, sondern gibst den M53 mit 3 Gängen an.
    Fülle Felder ohne Stern am besten nicht aus!


    Muss ich das tatsächlich so machen, falls ich "nur" an einen S50 Rahmen komme?
    Da ich schon einen 4 Gang Motor verbauen möchte.


    Außerdem gibt es noch folgende Punkte beim beantragen der Betriebserlaubnis:
    Zündung: * Schwunglicht oder Elektronik
    Müsste ich da auch wieder Schwunglicht anklicken weil es "damals" so war?
    Bzw. wenn Ihr einen Neuaufbau macht, würdet Ihr bei Schwunglicht bleiben oder Elektronikzündung verbauen?


    Und zu guter letzt:
    Batterie V (Volt) und Batterie Ah (Amperestunden)
    Auch hier wieder angeben wie es "damals" war?
    Hier würde ich natürlich gerne gleich auf 12 Volt zugreifen.


    Das wars erstmal, über Hilfe, Anregungen und Hinweise was noch zu beachten ist, wäre ich sehr dankbar.


    Danke und Grüße
    Jens

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du schon so viel im Forum darüber gelesen hast, hast du sicher auch schon gelesen, dass du dieses Formular in die Tonne treten und die ABE per Mail bestellen sollst.


    Und ja: Wenn du 'nen S50-Rahmen hast, musst du auch ne ABE für'n S50 bestellen.

  • Oh, das hab ich im Eifer des Gefechts nicht gelesen. Mi Scusi.


    Dann brauch man ja die Angabe ob 3oder4 Gang bzw. Schwung oder Elekronik gar nicht.
    Müsste ich nur, wenn ich ein Rahmen bekomme, rausfinden wie die genaue Typenbezeichung ist.


    Danke für die schnelle Antwort.

  • Solltest du also legalerweise einen M541 in einen S50-Rahmen gebaut haben ...


    Kleiner Hinweis am Rande: Dieser Umbau ist natürlich nur dann "legal", wenn er ordnungsgemäß abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist. (Das war sogar schon zu DDR Zeiten so, entgegen anders lautenden Gerüchten).


    Gruss von Frank

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