Die neue Betriebserlaubnis vom KBA ist neu

  • Hallo,
    ich habe vor zwei Wochen nun eine neue Betriebserlaubnis vom KBA bekommen.
    Im Gegensatz zu meiner KBA Betriebserlaubnis von 2007 hat sich so Einiges geändert!
    Es schein es wird nun Arbeit gespart, alles per EDV ohne Unterschrift ausgedruckt (sieht jetzt viel billiger aus). Außerdem werden so einige Daten nicht mehr mit aufgeführt.
    Postiv war die unglaublich schnelle Bearbeitung, am dritten Tag kam die Post.
    Hier ein Auszug von nicht mehr aufgeführten Daten:


    • Radstand
    • Motortyp
    • Akku
    • Lichtmaschine
    • Bremsanlage


    Kann man nun das Moped ohne Probleme von 6v auf 12v oder umgekehrt umbauen, den Motor tauschen (s50->s51) oder z.B. eine Scheibenbremse einbauen?


    Soll ich das gute Dokument mal einscannen und posten?


    Grüße,
    FFB


    Edit:



    Hier noch in Groß: Webalbum

  • Ist wie bei den Autopapieren seit Ende 2005 halt nun auch ein EU-Harmonisiertes Dokument (Namens Datenbestätigung) in dem vieles was früher "unbedingt Wichtig" war halt unter den Tisch gefallen ist...


    Such bei der Zulassungsbescheinigung für´s Auto mal die Zweit-/Drittbereifung - da stehen nur noch die kleinsten Reifen drin und noch nicht mal die Felgen auf die Du sie ziehen sollst... DAS wiederum geht dann aus dem COC-Papier (Certificate of Conformity oder zu Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) hervor.


    Da die jeweilig fehlenden Posten aber in der Vollversion der ABE vermerkt ist (das woraus die vom KBA die Datenbestätigung und früher die ABE-Abschriften ableiten) darfst Du das nicht so ohne Weiteres nach Gutdünken umbauen... Jedoch steht´s nicht in der Datenbestätigung drin, also kann´s kein Rennleiter mehr kontrollieren. HAPPY EU macht´s halt möglich...


    Sei happy, bau nicht zuviel um und freu Dich des Lebens...

  • Danke Olaf, dachte mir das dies so ist.
    Hatte mir eigentlich nur neue Papiere besorgt um 12v drinstehen zu haben (Vape).
    Jetzt stehts nicht mehr drin, auch gut :) Aus einer S 51 B 1-4 ist nun eine S 51 B 2-4 geworden (laut Papier).

  • Hallo FFB,


    die Datenbestätigungen wurden auch vorher per EDV erstellt. Das neue Format entspricht dem EG weit gültigen Format für Fahrzeugpapiere, die darin enthaltenen Angaben sind ebefalls EG weit genormt und verschlüsselt. Das hat gewisse Vorteile, wenn man mal ausserhalb von Deutschland unterwegs ist. Dafür sind einige "ungenormte" Angaben weggefallen, und Du musst bei einer Kontrolle wahrscheinlich nicht mehr über die Batteriegrösse diskutieren ...


    In Bezug auf die Zulässigkeit / Eintragungspflicht von Umbauten hat sich durch das neue Format nichts geändert. Daß Du beim Einbau eines S 50 Motors in eine S 51 oder umgekehrt etwas veranlassen musst, erkennst Du schon allein daran, daß sich die Werte für Leistung, Drehzahl, Geräusch etc. ändern. Wobei es bei späten S 51 auch noch eine gewisse Abgasproblematik gibt.


    Gruss von Frank

  • Ich fahre eine BJ 1990 S51, was hat das mit den Abgaswerten zutun?


    Ganz einfach: Deine S 51 muss schon die in eine DDR-TGL umgeschriebene internationale Abgasvorschrift ECE R 40 erfüllen, das galt ab etwa 1986 in der DDR (deswegen auch die lustigen abgasoptimierten Vergaser). Eine S 50 musste das noch nicht ... Ab Mitte 90 galt die R 40 dann unmittelbar.


    Da es den ECE R 40 Nachweis für den S 50 Motor nicht gibt, und Du immer die zur Erstzulassung des Fahrzeuges gültige Abgasrichtlinie erfüllen musst, kannst Du in späte S 51 legal keinen S 50 Motor einbauen.


    Gruss von Frank

  • Danke Frank!
    Also müsste ich eigentlich theoretisch mit meiner S51 zur ASU-Untersuchung um zu gucken ob sie diese ECE R 40 Vorschrift erfüllt? Praktisch aber nicht solange sich niemand über die blaue Abgasfahne beschwert und mich anzeigt?


    Meine S51 qualmt garnicht soviel (fahre Addinol 406) außer ich bin gerade mit 1:33 am Einfahren, oder ich fahre unter Volllast Vollgas im 3. Gang den langen Berg zu mir nachhause hoch, und kann am Ende dann bei 45 in den 4. schalten. Mit kaltem Motor fahre ich da natürlich gemütlich mit 35 im 3. hoch.

  • Also müsste ich eigentlich theoretisch mit meiner S51 zur ASU-Untersuchung um zu gucken ob sie diese ECE R 40 Vorschrift erfüllt?


    Nein, Du müsstest ins Abgaslabor der Typprüfstelle, das ist eine wesentlich aufwändigere Untersuchung als "nur " eine ASU (Kostenpunkt: einige hundert bis einige tausend Euro).


    Gruss von Frank

  • ... und nachdem damals die N3 Vergaser eingeführt wurden, weil die neuen Abgaswerte mit den N1 nicht zu erreichen waren, kannst du das Geld für diesen Versuch auch direkt anzünden.


    Das kommt dann genauso teuer, ist aber lustiger.


    Ich frag mich sowieso, warum macht man freiwillig einen Vergaser drauf, der schlechter läuft und mehr säuft?

  • Ok ok danke, ich habe ja den 16n3-4 Sparvergaser, ist auch nach dem Buch von der Grundstellung aus eingestellt, dann mache ich mir keine Gedanken mehr darüber.

  • Mich hatte das mit der fehlenden Unterschrift auch gewundert, zumal ich im Januar/Februar 2011 eine ABE bestellt hatte und diese noch mit Unterschrift war. Die im Mai/Juni bestellte war ohne Unterschrift. Auf Nachfrage beim KBA hat man mir aber bestätigt, dass die ABE inzwischen so aussieht und gültig ist.

  • Hallo FFB,
    Daß Du beim Einbau eines S 50 Motors in eine S 51 oder umgekehrt etwas veranlassen musst, erkennst Du


    Hallo Frank,
    nach langer Zeit melde ich mich jetzt auch nochmal....


    Das mit dem S50 Motor in einer S51 war ein blödes Beispiel.
    Mir ging es hauptsächlich um die 12V um bei einer Kontrolle keine Probleme zu bekommen...
    Grüße,
    Simon

  • Hallo Simon,


    ganz streng nach den Regeln musst Du den Umbau eintragen lassen, in der Praxis wird es aber normalerweise keine Probleme geben, und wenn doch kann man - solange die Höchstgeschwindigkeit sich durch eine andere Zündung nicht ändert und natürlich der gesamte Umbau fachgerecht ausgeführt wird - mit § 19(2) StVZO argumentieren (keine Gefährdung zu erwarten etc.)


    Gruss von Frank

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