neuen Besitzer im Papiere eintragen

  • guddn tach!
    in den Originalpapieren meiner schwalbe steht immernoch der Erstbesitzer als Fahrzeughalter drin. Kann man das so lassen?


    Wenn nicht, dann steh ich vor folgendem Problem:
    Um mich (mithilfe des Kaufvertrags) als Fahrzeughalter dort eintragen zu lassen, ging ich zuerst zur Sparkasse, wo ich das Versicherungskennzeichen her hab.
    Die aber hamm gesagt, daß die nur versichern und sonst mit dem Fahrzeug nichts am Hut haben, sondern daß diese Änderung bei der DEKRA gemacht werden muß.
    Also geh ich zur DEKRA, wo man mir mitteilt, daß der Kleinroller ja kein "richtiges Kennzeichen" hat, so daß diese Sache sie überhaupt nichts anginge. --> :rolleyes:
    Wo kann ich mich denn jetzt in den Papieren als Fahrzeughalter eintragen lassen?

  • Zitat


    Original von Sputnik:
    guddn tach!
    in den Originalpapieren meiner schwalbe steht immernoch der Erstbesitzer als Fahrzeughalter drin. Kann man das so lassen?



    Hi!
    Meiner Meinung nach brauchst du dich, als neuen Besitzer, nicht in den alten Lappen einzutragen - ich habe es auch nicht gemacht.
    Wie das gute Stück nach Bearbeitung mit einem Kugelschreiber wohl aussehen würde :D ? Sonderlich schön jedenfalls nicht.


    Allein die Tatsache, dass du die ABE mit dem dazugehörigen Fahrzeug besitzt, reicht aus um sicher zu beweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer bist.


    Tim

  • verstößt zwar irgentwie gegen die logik, aber wenns so ist, dann kann ich mich eigentlich nur freuen :)


    war v.a. dazu veranlasst, weil in den Papieren ja steht, daß ein neuer Besitzer sofort einzutragen ist (durch Zulassungsstelle).
    aber das war wohl offenbar nur ín der DDR so...

    • Offizieller Beitrag

    ... genau so ist es. Bis irgendwann in finsterer Vergangenheit wurden Haltereintragungen in der ABE (hieß wohl bis genau dahin auch Registrierschein) vorgenommen. Danach war das auch in der DDR nicht mehr vorgeschrieben, die Scheine besitzen aber bis heute volle Gültigkeit, der alte Haltereintrag hat keine Bedeutung mehr.

  • hab mir ne schwalbe gebraucht gekauft, leider ohne kaufvertrag, und neue papiere beim kba beantragt und auch anstandslos bekommen. das heißt doch, dass sie nicht als gestohlen gemeldet ist, oder? was ist nun, wenn der erstbesitzer die schwalbe erst jetzt als gestohlen meldet und nachweisen kann, dass sie ihm gehört (hat)?


    oder ein andrer fall: sie würde mir gestohlen werden. hat dann das kba, oder die polizei, meinen namen falls sie die schwalbe finden?

  • Wenn du die Schwalbe bei einer Versicherung versichert hast, weiß die Polizei oder das KBA, daß du derjenige bist. Dafür gibt es spezielle Register. Die Versicherungen melden alle Versicherungsabschlüsse ans KBA, wo das gespeichert wird. So bekommt man auch über die Rahmennummer oder das Versicherungskennzeichen raus, wer das Fahrzeug versichert hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!