Mit neuen Papieren trotzdem 60km/h?

  • Hallo Leute,


    über die Suche konnte ich leider nichts finden.


    Also: Wenn ich für eine Schwalbe beim KBA neue Papiere bestelle, haben diese ja ein aktuelles Datum. Darf ich dann trotzdem noch 60 km/h fahren? (hab ja nur Klasse M) Weil das Gesetz ja irgendwas mit Erstzulassung vor 1990 oder so besagt. Ist das Bestellen neuer Papiere, weil die originalen verschollen sind, quasi eine Erstzulassung, da vieleicht nicht mehr bestimmt werden kann das die Schwalbe vorher schon angemeldet war (ich weiß unwahrscheinlich aber egal).


    Ich hoffe ich könnt mir helfen.

  • Da Mopeds keine Zulassung brauchen und auch nicht brauchten kann man das so nicht stehen lassen.
    Es ist ganz klar formuliert das sie "sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen" sein müssen.


    Da es aber, wenn die Originale ABE nicht mehr vorhanden ist, mangels Zulassung keinerlei ofizielle Aufzeichnungen darüber gibt wann das der Fall war geht man davon aus das dieser Zeitpunkt gleich dem Baujahr ist. Das ist zwar nicht sehr genau, aber die einzige verwertbare Möglichkeit. Wenn man selber noch einen alten Versicherungsschein oÄ von vor 1992 hat ist das natürlich noch besser.


    Die "neue ABE" ist im übrigen nur ein Auszug aus dieser und bestätigt lediglich das für dieses Moped mal Papiere vorhanden waren. Das Datum darauf sagt absolut nichts darüber aus wann das Moped zuerst gefahren wurde
    sondern nur wann das neue Dokument ausgestellt wurde.
    Du lässt damit das Moped also nicht neu zu!


    EDIT:
    Achso und wenn du es ganz genau wissen willst wie es geschrieben steht hab ich hier noch ein die entsprechenden Passagen aus dem Einigungsvertrag (Abs. 2 Nr 21) und aus der Führerscheinverordnung (Abs. 8 c)

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    Einmal editiert, zuletzt von Froschmaster ()

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