Ordnung muss sein! Probleme mit den Gesetzeshütern!

  • Hallo zusammen.
    Ich wollte mal fragen, ob und welche Probleme ihr mit den Kollegen in Grün (oder in Blau) schon so hattet, und was zur Lösung des Konfliktes beigetragen hat! Erzählt doch mal!


    Ich fang mal an:
    Ich habe diverse Mängelberichte bekommen, weil ich keine Blinker montiert hatte (es waren keine Kabel für den Anbau vorhanden!) ich habs neulich nachträglich noch nachgebssert.
    Ich habe als ich 16 war eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommen, weil ich nicht nachweisen konnte, dass man sie Schwalbe mit der Fahrerlabnisklasse M fahren darf. Mein Anwalt kannte das Problem und konnte ein Schreiben vom KBA vorlegen - Das Verfahren wurde eingestellt.


    Und was hattet ihr so für Erfahrungen?

  • hier im Westen sind die Pozilisten recht eigenartig: die machen sogar eine allg. Verkehrskontrolle bei einem als Farschulauto gekennzeichnetem Fahrzeug und fragen den Fahrer nach Führerschein und Co.
    Die Männer in Grün meinen auch, ich dürfte nur 45km/h fahren und alles was die meinen wäre Gesetz! aber mit *DIESEM* Wisch ist ja eh alles anders!

  • Zitat von cih

    Blinker sind (umindest bei Kraftfahrrädern bis 60km/h) nicht Pflicht. Wenn sie angebaut sind, einfach nach unten drehen. Ist genauso als wenn du ne Rundumleuchte auf dem Dach hast. Jutesack drüber und gut.


    Ja ja .... Hat nen alter Hase erzählt was ????


    Alles was an einem Kraftfahrzeug eingebaut ist muß funktionieren. Blinker gehören bis auf bei der S50N oder S51N zum Fahrzeug und müssen funktionieren.


    Da ist keine Ausnahme für unter 60 km/h Fahreuge oder 50 ccm.


    Wenn du legal ohne Blinker fahren willst dann laß sie dir beim TÜB austragen (wird keiner machen) oder du baust sie komplett ab und holst dir ne S51N ABE.


    Runterdrehen ist imho nicht nur gefährlich sondern auch dumm. Da holste die Bullen ja erst ran von wegen "ja ich dachte das ist so erlaubt"

  • Und... Trotzdem ist es nicht rechtens....
    Hol dir die Papiere ner N die ja wie der Name sagt nix hat dann wäre es legal.
    Ansonsten siehe oben.


    (Btw den Tip muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da sparste Werkstätten in ganz D viel Arbeit mit dem Tip)

  • Zitat von Baumschubser

    Das liegt da dran, dass du nur nen Auszug aus der ABE hast. In der kompletten ABE steht sogar drinne, wann dein Moped pupsen darf. :D:D:D


    Ich habe 2 Schwalbenmit KBA-ABE und eine mit Registerschein.
    Und jetzt Stell dir vor was in der KBA-ABE drinne steht:
    Fahrgestell:
    Hersteller: VEB FAJAS Suhl
    => Darf ich mir jetzt noch nicht einmal den Hersteller selbst aussuchen oder was? :D
    mit dem Registerschein kann ich mir den wenigstens noch aussuchen... Simson Schwalbe, Simpson Schwalbe, Schwalbe Schwalbe, Simon Schwalbe, Sandra Schwalbe, VEB Schwalbe , FAJAS Schwalbe, Suhl Schwalbe, ... alles schon dagewesen ^^

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