Osthelm - erlaubt?

  • Hallo...


    In der Suche habe ich leider keine befriedigende Antwort gefunden...


    Ist so eine Halbschale ausm Osten zugelassen? Mal von der Sicherheit abgesehen... Was sagen die "Grünen oder Blauen" dazu? "15€ bitte"??? X(

    • Offizieller Beitrag

    das ist zwar eher ne frage für das rechtboard aber egal.


    ja, du darfst einen ddr helm fahren, solange dieser irgendwie als kradhelm ausgewiesen ist bzw. wurde. er muss keiner eg- oder ece-norm genügen und ein tüv-siegel braucht er auch nicht.


    gruß aus kiel

  • Also ich fahre täglich mit einem 40 Jahre alten Halbschalen Helm und hatte noch nie Probleme deswegen. Soviel ich weiß brauchen alte Helme keine CE zeichen oder sowas.
    Ist zwar kein Osthelm sondern ein West Teil, aber genau so alt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    das hängt auf jeden fall davon ab was deine versicherung dazu sagt und wie alt das teil ist


    aha, das ist mir aber neu, dass mir meine versicherung vorschreibt, was ich für einen helm fahren darf.


    so, legen wir doch mal los: der uns interessierende paragraph ist der § 21a absatz 2 der stvo. zieht man sich diesen mal rein, steht dort:


    "Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."


    na tolle soße, es scheint also, als wäre das hübsche braincap und die fesche ddr-halbschale gestorben. forscht man jedoch weiter und liest sich diese BGB-regelung mal durch wird dort im §1 folgendes ausgesagt:


    "Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."


    die nachstehenden regelungen verweisen dann mal wieder insbesondere auf die 2. Ausnahmeverordnung von 1990. und in deren §1 ist dann festgehalten:


    "Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."


    wow, schade, dass wir etwa 16 jahre zu spät dran sind, sonst dürften wir immer noch jeglichen kradhelm fahren... wer nun jedoch aufgibt, verpasst das beste.
    wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. dezember 1992 auch schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur belohnung auch noch auf die "erste verordnung zur änderung der 2. ausnahmeverordnung zur stvo" vom 22. dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). deren artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. ausnahmeverordnung zur stvo vom 19. märz 1990 die worte "bis zum 31. dezember 1992" gestrichen werden. [quelle: http://www.verkehrsportal.de]


    muuuahhhaaa. ein hickhackhäckmeck hier.


    ich hoffe jedoch sprüche a la meine versicherung hat recht sind nun vorbei!

  • Die Katze beisst sich sozusagen in den Schwanz. Ich selbst habe auch noch eine alte Halbschale mit Ledernacken. Die kommt - wenn überhaupt noch - bei einem Oldtimertreffen zum Einsatz, für die kleine Ausfahrt.


    An sich bin ich komplett auf eine gute Sicherheitsbekleidung mit neuem Helm umgestiegen. Dort gibt es auch schlichte schwarze Modelle, die zu einem klassischen Motorrad passen. Und gleich, was das Recht an dieser Stelle hergibt, ist mir meine eigene Sicherheit mittlerweile so wichtig, dass ich nicht mehr mit einer Halbschale herumfahren will, kein Jethelm ins Haus kommt und ich auch aufm SR50 immer in voller Montur fahre. Das ist mir mittlerweile das gewichtigste Argument, gleich, was mir das Recht zugesteht.


    Wenn es ums rein rechtliche geht, würde ich den Helm auch fahren - auch in der Diskussion mit einem Polizisten würde ich da gegenhalten, es gibt nicht immer schwarz und weiß sondern oft auch grau. Dennoch - wenn ich mit vollem Dress an den Herren vorbeikomme, der Roller technisch in Ordnung ist oder zumindest scheint, dann lassen die mich eigentlich immer vorbeifahren, während die ganzen Bubis mit ihren aufgebohrten "Laut-und-langsams" zur Kontrolle rausgezogen werden.


    Unterwegs mit 3PS - Simson gibt der Polizei Starthilfe


    unleash :smokin:

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

    • Offizieller Beitrag

    so totoking, hab jetzt nochmal nachgeschaut, was mein gutes polizeifachhandbuch dazu sagt. Also:
    der wortlaut §21a II StVO:


    "(2)Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."


    wichtiger unterschied: statt amtlich anerkannter Schutzhelm hier nur "geeigneter Schutzhelm".


    Nun die frage: was ist ein geeigneter Schutzhelm?


    Die Verwaltungsvorschriften zur StVO zum § 21a sagen:


    "Zu Absatz 2
    1Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.


    Bis auf weiteres dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muß es sich aber jedenfalls um Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBl. I S. 550) geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481)."



    Hab das wichtige mal fett markiert. Die Bundesgesetzblattsachen/BGBl (nicht bürgerliches gesetzbuch/ BGB!!!) hast du ja schon vorgestellt, sagen im prinzip nur das fett makierte aus.


    Ob eine ausreichende schutzwirkung (nicht) vorliegt, müsste wohl jeweils im Einzellfall für jeden helm geprüft werden (von einem sachverständigen bzw. richter). ob sich das für ein 15,- ticket lohnt ist die frage...


    hier nochmal was für leute, die sich für ihre eigene gesundheit interessieren.


    und nu mach dich wieder an deine hausarbeit!!

  • Zitat von dr.gerberit


    "(2)Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."


    Naja, nur fahre ich kein Kraftrad, sondern ein Kleinkraftrad. Da der Gesetzgeber hierbei unterscheidet (Sperber=Kraftrad, Star=Kleinkraftrad), unterscheide ich hier auch mal... :?

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß zwar nicht, was du mit deiner äußerung nun eigentlich aussagen willst, jedoch stimmt die innere logik der aussage schonmal nicht.


    denn: jedes kleinkraftrad ist insbesondere ein kraftrad! andersrum stimmt die aussage im allgemeinen nicht, denn nicht jedes kraftrad ist ein kleinkraftrad.


    da sich nun aber der von dir zitierte gesetzestext ausdrücklich auf "Krafträder" bezieht, gibt es nix zu meckern, denn wann immer du für dein gefährt sagen kannst: "ja, es ist insbesondere ein kraftrad" gilt der text für dich auch!


    im übrigen: der sperber ist zwar insbesondere auch ein kraftrad (haben wir ja gerade gelernt), jedoch ist er genauer gesagt ein leichtkraftrad.


    so und nun erklär doch mal, was es nun überhaupt zu meckern gibt...


    und wem das noch nicht genug logik war, der überzeuge sich von dem wahrheitsgehalt der aussage:
    wenn gras von natur aus violett ist, so bin ich der kaiser von china


    und beantworte die frage, ob unter der prämisse:
    es gibt werkzeuge, die sind aus glas und alle kneifzangen sind werkzeuge.


    die aussage:
    es gibt kneifzangen aus glas
    zwingend wahr ist, beweise diese aussage und falls nicht, kontruiere er ein gegenbeispiel.

  • ? Was hast Du geraucht? Ich will auch was davon!!! Muss denn jeder Thread mit OT vollgemaukt werden? Was interessiert es hier jemanden ob Dein Gras violett ist oder Du mit ner Glaszange rumfummelst? Hat das was mit dem Helm zu tun?


    Wer meckert denn? Wo hab ich gemeckert? Ausser jetzt? :shock:X(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wer meckert denn? Wo hab ich gemeckert? Ausser jetzt?


    hier haste gemeckert


    Zitat

    Da der Gesetzgeber hierbei unterscheidet (Sperber=Kraftrad, Star=Kleinkraftrad), unterscheide ich hier auch mal...


    und zwar mehr oder weniger über den beitrag darüber. und das auch noch mit falschen argumenten. aber macht nix... nicht jeder ist zum logiker geboren :wink:


    und was ich so alles rauche, steht hier nicht zur debatte 8)

  • Hab ich nicht gemeckert! In geschriebenes Wort gemeckere reinzuinterpretieren, zeugt von einer negativen Grundeinstellung.


    Leider kann ich keine flötende Stimmung mit schreiben *flöööt *tiriliii


    Egal... was solls!

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