meine Ottomane

  • Habe meine Couch reklamiert. Alles soweit gut gelaufen, der Möbelmarkt nimmt sie zurück, weil sie nicht auszubessern geht.
    Gerade aus diesem Grund kann ich doch das Geld verlangen, oder?
    Man will mich mit nem Gutschein abwimmeln.

  • http://iq.lycos.de/qa/show/115…n-bei-Rueckgabe-der-Ware/


    sagt:


    "Bei einem purem Umtausch, sprich die Rückgabe einwandfreier Ware:
    Ja! Pure Kulanz des Händlers, ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Somit ist die Rücknahme solcher Waren eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch darauf, Bargeld zu verlangen.


    Anders ist es, wenn die Ware mangelhaft war, du Nachbesserung verlangt hattest, und der Händler nach zwei Nachbesserungsversuchen den Mangel nicht beseitigen konnte, erst dann kannst/darfst du dein Geld zurückverlangen. Geht aber aus dem obigen Sachverhalt nicht hervor, darum siehe obigen Abschnitt..."


    Edit:
    War übrigens auch die Fragestellung, ob Gutschein richtig ist.

  • Hey,
    vor einiger Zeit habe ich mir einen Drucker aus einem bekannten Elektrogeschäft, dessen Name hier nicht genannt werden will, gekauft.
    ... Jedenfalls wurde mir auch nur ein Gutschein angeboten. Also habe ich aus der Not eine Tugend gemacht und mir für 1,54€ ein super schönes Mousepad, welches ich heute immer noch in gebrauch habe, geleistet, so dass ich knappe 98,46€ zurück bekam=)

  • Zitat von jony86

    Hey,
    vor einiger Zeit habe ich mir einen Drucker aus einem bekannten Elektrogeschäft, dessen Name hier nicht genannt werden will, gekauft.
    ... Jedenfalls wurde mir auch nur ein Gutschein angeboten. Also habe ich aus der Not eine Tugend gemacht und mir für 1,54€ ein super schönes Mousepad, welches ich heute immer noch in gebrauch habe, geleistet, so dass ich knappe 98,46€ zurück bekam=)


    Die art und weise ist nicht richtig in sachen gutschein weil der ja schon voll ausgenutzt werden soll. Es bezieht sich um den satz "Ausgenutzt werden soll". Und soll heist nicht "Muss" und somit hast du den anspruch bei Kaufen eines artikels (ist der gutschein eingelöst) das sogenannte RESTGELD an bzw. einzufordern..


    MFG aus Köln
    http://www.schwalbenfreundekoeln.npage.de

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von KölnerSchwalbe


    Die art und weise ist nicht richtig in sachen gutschein weil der ja schon voll ausgenutzt werden soll. Es bezieht sich um den satz "Ausgenutzt werden soll". Und soll heist nicht "Muss" und somit hast du den anspruch bei Kaufen eines artikels (ist der gutschein eingelöst) das sogenannte RESTGELD an bzw. einzufordern..


    Ja, was denn nun? Entweder ist es nicht richtig oder man hat Anspruch aufs Restgeld... Dein Beitrag wirkt leicht schizophren.


    MfG
    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Ich glaube, beides war gemeint. Es ist nicht richtig und ich habe Anspruch... Das war sozusagen ein Appell an mein Gewissen, welchen ich lachend zur Kenntnis genommen habe :wink:

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