• Hallo,
    ich habe für meine alte Schwalbe die papiere nicht mehr gefunden. nun habe ich beim KBA eine Betribeserlaubnis beantragt. diese ist jetzt auch schon angekommen jedoch weiß ich nich ob diese ausreicht. es steht zwar die fahrgestellnummer drin aber nichts über den halter. reicht das aus? kann ich damit das versicherungskennzeichen bekommen?
    hoffe ihr könntm ir helfen
    mfg dennis

  • Als Eigentumsnachweiß solltest du aber besser einen Kaufvertrag haben.


    Edit: Ist aber eher eine rechtliche Frage als eine technische.

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Shadowrun


    Das ist aber sehr gutgläubig von dir. Da brauch sich nur jemand die Rahmennummer notieren. Mit jemand anderes nen Kaufvertrag machen und die Karre dann als gestohlen melden. Ist nicht sehr wahrscheinlich, kann aber vorkommen. Nen Kumpel von mir hatte deswegen schon Ärger da jemand seinem Moped gegenüber Mißgunst hegte.


    Gruß
    Robert


    PS: Von mir selbst wollte die Polizei auch schon mehrmal nen Kaufvertrag sehen. In wie weit das rechtlich ok ist mag ich nicht zu beurteilen.

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Wenn sich jetzt jemand meine Rahmennummer notiert muß ich nix erklärren... Er sollte der Polizei erstmal erklären wie ich denn das Moped versichern kann (die letzten 2 Jahre) wenn es bei Ihm oder besser nem 3ten stand.

  • Er hat den Diebstahl später gemeldet. Gut bei 2 Jahren ist das nicht mehr möglich.
    Wie auch immer, ich sagte ja nur das es Probleme geben kann, und da man in der Regel versucht Probleme zu vermeiden ist das für mich Grund genug einen Kaufvertrag zu haben.


    Außerdem ist es bei Privatverkäufen von Fahrzeugen die Regel und keine Außnahme einen Kaufvertrag zu machen. Wer's nicht tut, selbst Schuld.


    Gruß
    Robert

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Klar habe ich irgendwo noch einen rumflitzen....


    Aber der gehört bei mir nicht zu den wichtigen Papieren.


    Außerdem wenn ein anderer den Kaufvertrag fälscht steht Aussage gegen Aussage mehr nicht. Und du mußt erst mal 2 Idioten finden die sowas machen denn es kann ja richtig teuer werden die Sache wenn sowas auffliegt (was nicht schwer ist) Nen paar Nachbarn die dich damit rumfahren sehen... Ersatzteile die du gekauft hast usw....

  • Ja das stimmt das sich wowas auch wieder ins Rechte Licht rücken läßt. Aber dann hat man die Sch.... schon am Hals. Ist doch ärgerlich sowas. Besser man hat da nen Dokument wo Klipp und Klar drin steht:


    Von wem wurde das Fahrzeug gekauft
    Wann wurde es gekauft
    Welche Rahmennummer/Motornummer hat das Fahrzeug
    Zu welchem Preis wurde es erworben ( ist auch für Teilkasko Versicherung interessant damit man auch anständig was wiederbekommt im Falle eines Diebstahls/Unfalls)
    Unterschrift Käufer/Verkäufer


    Für Mich zählt das zu eines der wichtigsten Dokumente bei Fahrzeugen, neben Führerschein und Zulassung.


    Gruß
    Robert

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Ich mach immer Kaufverträge. Auch wenn ich nur einen einzelnen Rahmen kaufe, oder bei einem Motor, wo die Nummer drauf steht. Kurze handschriftliche Notiz auf 'nem Schmierzettel mit beiden Namen, Benennung des Kaufgegenstandes mit der Nummer, Datum und beiden Unterschriften. Fertig! Mehr brauchts nicht. :)


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Na ja bis jetzt war ich nicht in der Situation. Über Ebay brauche ich nix das ist der Kaufvertrag und sonst habe ich Fahrzeuge usw.... auch nur per Kaufvertrag geholt.


    Aber wie gesagt bis auf die Ausnahme mit verrückten Leuten braucht man die Verträge nicht....

  • Zitat


    Über Ebay brauche ich nix das ist der Kaufvertrag


    Hmm, wird der nicht nach 30 (oder waren es 60) Tage gelöscht ?

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Die vor Gericht nicht zulässig sind da Elektronische Daten leicht zu ändern sind.


    Edit: Ich kenn mich da auch aus :smokin:

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • Klar aber mit der Bestätigungsemail über Käufer und Verkäuferdaten ist das genauso "gültig" wie nen gefakter Käuferbrief...
    Außerdem habe ich ja immer meine Überweisungsdaten usw BEwertung mit der gleichen Nummer... usw....


    Außerdem müssen wir ja nicht den Teufel an die Wand malen.

  • Moin,


    also ich hab fuer meine S51 die original Rechnung vom IFA-Vertrieb von 1986, wo Name und Anschrift des Vor- und gleichzeitig Erstbesitzers drinstehen und der wohnt dort immer noch. Mit diesem habe ich beim Kauf einen vernuenftigen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem alles drinsteht. So bin ich in jedem Fall auf der sicheren Seite und keiner kann mir kommen von wegen das Teil is geklaut :smokin: . Und wenn, dann gibts wat mitm Paddel und dann glaubt der Anschwaerzer mir das schon. Fuer meinen Star hab ich leider nix dergleichen (weder Kaufvertrag noch ABE), weil der Vorbesitzer und gleichzeitig Bekannter die Papiere in seinem Chaos nicht finden kann. Naja, da werd ich mir wohl vom KBA was schicken lassen muessen.


    Meine S51-ABE ist noch original DDR, gilt die eigentlich noch ?!?


    Adrian

  • Zitat


    Meine S51-ABE ist noch original DDR, gilt die eigentlich noch ?!?


    Klaro gilt die noch ! Sei froh das du sie noch hast. Da steht nicht so viel drin :wink:

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

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