• Hallo,
    ich wurde heute von der polizei angehalten und die
    meinten ich dürfte die schwalbe nich fahren weil sie 60 kmh läuft
    ich habe aber führerschein klasse M.
    kann mir einer sagen was jetzt richtig ist?


    mfg

  • Hallo! Also laut dem Einigungsvertrag darfst du mit Simson allgemein 60 fahren, wenn sie vor 1991oder 92 bin ich mir nciht so sicher zum ersten mal in den Verkehr genommen worden sind. Dies ist bei deiner Schwalbe ja auf jeden Fall der Fall.Du darfst sie übrigens auch ganz sicher mit Führerscheinklasse M fahren!!ich hab sogar ein Schreiben vom KBA , wo drinnsteht,dass die mit M gefahren werden dürfen.
    Mfg Enno

  • mit dem m lappen ist es dir erlaubt jede 50ccm karre zu fahren und da ist es egal was an geschwindigkeit in den papieren steht dafür gibt es ja die vereinbahrung für die simsonkarren darum bei den jenigen die in der lage sind ein schaltgetriebe zu bedienen sehr beliebt also auf die ccm kommt es an und auf nichts anderes fahre beruigt weiter und sag den polypen das sie sich schlau machen sollen:bounce:

  • Nicht ganz jede Kiste mit 50 ccm! Der Sperber z.B. ist trotz seiner 50 ccm mit 75 km/h schon ein Kleinkraftrad und damit tabu. Ähnlich verhält es sich mit älteren Kreidler usw. in vergleichbaren Kategorien.


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von lichtknoten:
    mit dem m lappen ist es dir erlaubt jede 50ccm karre zu fahren und da ist es egal was an geschwindigkeit in den papieren steht dafür gibt es ja die vereinbahrung für die simsonkarren darum bei den jenigen die in der lage sind ein schaltgetriebe zu bedienen sehr beliebt also auf die ccm kommt es an und auf nichts anderes fahre beruigt weiter und sag den polypen das sie sich schlau machen sollen:bounce:




    Hi,


    das stimmt leider nicht so ganz..


    Es ist erlaubt ne 50ccm Zweirad bis 45km/h bzw bis 50km/h mit Klasse M zu fahren.
    Bei den Simsons und allen anderen Zweirädern mit 50ccm aus dem Osten gibt es laut Einigungsvertrag ne Aussnahme, dass man Zweiräder die vor 28.2.1992 in den Verkehr gekommen sind, bis 60km/h fahren darf.


    Da drunter fallen Schwalbe,Star,S5x...


    Damit darf man zum Beispiel aber NICHT den Simson Sperber fahren.


    Dieser hat auch nur 50ccm und ist vor 92 gebaut worden, aber fährt 75km/h. Der Sperber hat aber auch nen grosses Nummernschild trotz 50ccm.



    MfG


    Tobias

  • Moin,
    Schau mal hier .
    Dieser Wisch wird vom KBA zu jeder neuen Betriebserlaubnis mitgeliefert.
    Laß Dich von der Polizei nicht verrückt machen. Bei den Simson Kleinkrafträdern, die nicht mehr als 50cm2 haben und zu Ostzeiten nicht mehr als 60kmh fahren durften, greift diese Regelung. Sie sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung den Westdeutschen Kleinkrafträdern gleichgestellt, auch wenn in Deinem Führerschein eine geringere Höchstgeschwindigkeit steht.
    Les mal nach, drucke es aus,steck es zur Betriebserlaubnis und lass die Jungs in Grün bei Bedarf etwas lesen.


    So denn...


    DER
    PATER:smokin:

  • Irgendwie kapieren es die Herren in grün nie! X(

    dängdiggedängdäng *KLICK* näääääähäääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn ...

  • Auf dem versicherungsschein den du immer mit haben musst steht
    das so gar drauf! KLeinkraftrad (Mokick) 60kmh.
    Ich glaub ich hätte die so fertig gemacht, das die ja keine ahnung
    haben und so. KLar nichtjeder weiß das aber sone SItuation muss
    mann einfach mal ausnutzen!

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Laß dich von diesen Bullen nicht verrückt machen. Die haben Schwachsinn gelabert, weil sie zu doof waren, ihre Rechtsvorschriften nicht kennen und sich nur wichtig machen wollen. Das erlebt man doch oft und immer wieder in allen möglichen Lebensbereichen, daß einer keine Ahnung von gar nix hat, aber stets die große Klappe schwingt (und sich dabei fast immer lächerlich macht). :))


    Du darfst also, wie oben bereits mit richtiger Begründung mehrfach ausgeführt, mit Führerschein Klasse M auch die alten DDR-Mopeds mit 60 km/h fahren.


    Wenn da von den Bullen noch irgend etwas Schriftliches nachkommt, dann melde dich hier wieder. Wir hauen dich da raus! :D :D


    Man durfte bisher mit Führerscheinklasse M auch DUO fahren, selbst wenn man nicht behindert ist. Zulassungsrechtlich war das DUO immer ein Kleinkraftrad. Wie das jetzt aber mit der neuen Führerscheinklasse S ist, weiß ich im Moment nicht. Vielleicht fällt das Duo da ja seit 1. Februar 2005 mit drunter. Falls da jemand nähere Informationen hat, bitte melden. :)


    Lödeldödelööö ... macht dich wieder fröh ! :)

  • okay hab mich vertan hab das nochmla nachgelesen hier der entschidenen Satz:


    Fahrzeuge, für die man den „S“-Führerschein braucht, dürfen übrigens auch mit dem Pkw-Führerschein Klasse „B“, beziehungsweise „3“ sowie mit der Klasse „T“ (Traktoren bis 60 km/h) bewegt werden. Auch die Besitzer älterer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 (Motorrad), 4 (Moped) und 5 (Zugmaschinen bis 32 km/h) können künftig Quads, Dreiräder und Leichtmobile der „S“-Klasse benutzen.



    Inhaber jüngeren Zweirad-Lizenzen „A“, „A1“ oder „M“ dürfen dagegen nicht auf das neue Fahrzeugangebot zugreifen.


    ist übrigens nur bis 45KM/h der klasse s schein

  • sind die schnittlauchs im osten eigentlich gebauso ''Schlau'':)) wie hier oder is man da mit ner simme besser dran?

  • Und selbst dann ist ein ruhiger Ton angebracht, nicht dass man sie unnötig provoziert. Sehr gut für solche Momente sind die passenden Texte der entsprechenden Gesetze und eben auch alle Papiere bei sich zu haben.


    Gruß!
    Al

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