Polizeikontrolle

  • Habe jetz schon das gesamte Forum durchforstet und nichts konkretes gefunden.


    Also Beispiel: Ich hab ne Simson S51 (ohne Leistungstuning) aber mit einigen optischen Veränderungen, d.h. Lenker (ohne ABE), 2x2 Blinker ohne Prüfzeichen, gekürzte Schutzbleche, Tuning Federbeine und einen hochgebogenen Obergurt.


    Auch wenn ihr davon nichts haltet, was meiner Meinung nach Ansichtssache ist, wollte ich mal gern wissen, was denn nun wirklich passiert, wenn die Polizei mich anhalten und kontrollieren würde. Also habe was von Mängelscheinen gelesen und so, aber wie läuft das genau ab, und was kostet das in etwa? Und würde ich überhaupt noch soetwas bekommen oder gleich eine Anzeige, weil es so viele Sachen sind?!

  • moin,
    allein schon wegen dem lenker der nciht eingetragen ist verlierst du die abe, ohne abe kein versicherungsschutz, schonmal den führerschein ein monat komplett weg...


    was das mit den blinkern und dem obergurt mitbringt weiß ich nicht, wird wahrscheinlich nicht ganz billig...


    fahren ohne versicherungsschutz führt zur anzeige...
    n mängelschein wirst wegen den blinkern bzw. den schutzblechen griegn...
    ich vermut das der hoch gebogene obergurt zum erlöschen der betriebserlaubniss führt...




    grüße

  • Woran erkennen die, ob der Lenker an die Simson darf oder nicht?! Die Polizei kennt doch sicherlich nicht jeden Lenker mit ABE, oder? Also meiner ist ja nun nicht sooo außergewöhnlich und wenn man dann sagt, der ist original von Simson, was ist dann?


    Was kostet es denn in etwa, die Sachen oder zumindest den lenker eintragen zu lassen? Bzw. worauf kommt es da an?

  • Ja und was würde der Spaß kosten? Bzw. was kosten Mängelscheine? Müssen die das dann nur Original abnehmen oder kosten die auch?

  • Zitat von S50Fahrer

    Ja und was würde der Spaß kosten?


    Lebenslänglich! Wenn sich das rumspricht, bist Du eine eine Anekdote für die Ewigkeit. :D


    Gruß
    Al

  • danke für die ernsthaften Antworten -.- jetzt bin ich nicht schlauer als vorher ;) dachte ihr versucht noch, mich davon abzubringen, die Teile ranzubauen :D

  • Na ja ich würde es.


    Wenn das Teil beim TÜV landet wirds auseinandergenommen und du bekommst die Teile so wieder zurück. Min den Lenker / Schutzbleche und "Zerstörung" des Obergurtes werden die dir ankreiden.


    also was gefunden --> Kostenübernahme deinerseits --> kein Grund die Kiste wieder zusammenzubauen


    ------------


    Das Ausreden von solchem Schwachsinn gebe ich eher auf.


    Dafür freue ich mich wenn ihr mir mal in mein Auto reinfahrt. Ein Blick und die Bullen werden gerufen und aus einem 50/50 Unfall wird aufeinmal ein glasklarer Unfall denn der da fährt mit nem nicht zugelassenem Moped.

  • Zitat von Shadowrun


    Dafür freue ich mich wenn ihr mir mal in mein Auto reinfahrt. Ein Blick und die Bullen werden gerufen und aus einem 50/50 Unfall wird aufeinmal ein glasklarer Unfall denn der da fährt mit nem nicht zugelassenem Moped.


    Fragt sich nur, ob es in Deinem Interesse ist, wenn der Typ dann den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen kann.


    Gruß
    Al

  • Dafür gibts die Haftpflichtversicherung.


    Selbst wenn die nicht zahlen muß ... muß sie zahlen.
    Sie darf aber Regressvorderungen an den Verursacher stellen und holt sich das Geld wieder.

    • Offizieller Beitrag

    Alfred


    Sorry, wenn ich dir das mal in aller Deutlichkeit sage, aber wenn man keine Ahnung hat......... Gelle? :)):)):))


    Für alle anderen zur Info. Erstmal ist das Fahrzeug ja versichert, das heißt, dass der Geschädigte seinen Schaden von der Versicherung bekommt und die holt sich ihren Anteil beim Schuldigen.


    Selbst bei überhaupt nicht versicherten Fahrzeugen bekommt der Geschädigte sein Geld, nämlich von der Unfallopferhilfe in Hamburg. Die kümmert sich dann ebenfalls um den Schuldigen, notfalls wandert der hinter Gitter.

  • @Schubser


    ...einfach mal seine Klappe halten! Och, dafür brauchst Du Dich nicht zu entschuldigen. Das hat so schon seine Richtigkeit! :D


    Ich habe mich einfach mal in eine andere Haut versetzt. [Role-taking meint, dass das Individuum sich in die Rolle von anderen versetzen kann, dass er die von anderen an ihn gerichteten Erwartung erfüllt und die vorgeschlagene Rolle einnimmt.*] So ähnlich, wie oben geäußert, würde die Ansicht von dem Sünder aussehen. Eine Abwehrhaltung gepaart mit Unwissenheit führt dazu.


    Da ist es nur gut, dass wir alle nun die Informationen von Shadow und Dir hier stehen haben und daraus lernen können. :wink:


    Gruß
    Al


    *http://www.uni-bielefeld.de/pa…6rollentheorie/text3.html

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