Hallo Leute,
Vorweg: ich trinke nicht, bevor ich fahre, schongarnicht mit Beifahrer, trotzdem interessiert es mich, ob die dt. probezeit so auch im Ausland gültig ist. ich wohne in England und hier gilt für alle (auch Frischfahrer) ein Bier ist ok.
Lt. dt. Recht dürfen Fahranfänger keinen Alkohol trinken und am Verkehr teilnehmen. Sollte "man" ier in eine Verkehrskontrolle geraten und den brittischen Grenzwert nicht überschreiten aber trotzem etwas getrunken haben, werden dann deutsche Behörden benachrichtigt ?!
Die Frage klingt vielleicht ziemlich blöde, aber unter Alkohol verstehe ich auch Hustensaft, bzw. einige andere Medis auf die ich ungerne verzichten möchte (fand ich in Deutschland nervig).