problem mit ebay verkauf

  • hallo leute!


    hab da derzeit nen proble, und zwar hab ich vor nen paar monaten nen tank von nem motorrad verkauft (von nen unfallmotorrad). und zwar über ebay.


    in der artikelbeschreibung stand aus unfallmotorrad und daher verkauf als defekt.


    diese woche bekomm ich nun nen anruf von den käufer, in den tank ist nen loch gebohrt (hat nen hallenkollege von mir gemacht um den kompletten sprit abzulassen) und der tank ist sonst auch irgendwie undicht. der käufer ist in rage. er möchte von mir 100€ haben, da er schon lackiert hat und etc.


    nach den lackieren hat er das loch zum ablssen zugeschweisst, dann hat er vollgetankt und jetzt kommt der sprit aus den überlaufröhrchen raus.


    von den zustand des tanks wusste ich nicht, wie gehsagt, habe den aus ner unfallkarre geschraubt und verkauft.


    nach den heutigen telefonat, als ich ihm klar gemacht habe das er bei mir keinen anspruch geltend machen kann hat er nur gemeint das er mich besuchen kommt und ich dann auf die fresse bekommen, gut ich hab noch gesagt er soll auch seine freunde mitbringen.


    was würdet ihr jetzt tun, auf die frage ob er einen anwalt einschalten möchte hat er nur verneint, ich denke das er weiß das er kein recht oder anpsuch hat.


    mfg
    maik

  • Als erstes gewöhn dir mal an, im Schriftverkehr Deutsch zu schreiben. Sowas wie deinen Text hier, ohne Groß- und Kleinschreibung, mit Satzzeichen nach Gießkannenprinzip, mehr Tippfehler als Worte und immer alles "nen" anstatt echter Grammatik nimmt niemand für voll - solcher Deppensprech ist für die Gegenseite geradezu eine Einladung, dich über den Tisch zu ziehen.


    Aber ja: Der kommt nicht - und für den Fall dass doch, bereite schonmal die Telefonnummer der nächsten Polizeiwache auf Kurzwahl vor.

  • Entschuldigt meine Schreibweise, ist halt faulheit ;)


    Ich glaube eigentlich auch nich das er hier auftaucht. Aber der nette Herr klang nicht gerade niveauvoll am Telefon, ala´ "du kleiner Assi bekommst aufs Maul", naja mal sehen.


    mfg
    Maik

  • mach dir keine sorgen. hast du nen link zum ebay-angebot?
    (die seitern werden ja ne zeit lang noch gespeichert)


    zur not kannst du immer noch die polizei rufen, falls er wirklich vor der tür stehen sollte.
    aber informier dich trotzdem bei ebay bze. deinem anwalt.


    p.s. ich hatte keine probleme, deinen text zu lesen...^^


    mfg DJ

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • Der Verkauf hat im Winter stattgefunden, von daher kann man nicht merh auf den Verkaufslink zugreifen.


    Eigentlich hat er keine Chance, ich hab aber keine Lust mich rumzuprügeln, das ist unter meinen Niveau.



    Habe gerade mal geschaut, habe die Bewertung am 11.12.2009 bekommen, also war das anfang Dezember.



    mfg
    Maik

  • wenn dus richtig machen willst, gehst du zur polizei unter dem vorwand, wissen zu wollen, was passieren kann. wenn du dann sagst, dass er dir in diesem maß gedroht hat, machen die "ganz zufällig" ne anzeige draus... hab das schon durch(bei mir gings nur nicht um ebay^^) ;)


    mfg DJ

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • Aha, naja mal schauen, ich will ja nicht das trieben verrückt machen. Zur Not halte ich auch gern meine Backe hin und lass mir eine geben, dann hat er noch mehr Probleme.


    mfg
    maik

  • Zur Not halte ich auch gern meine Backe hin und lass mir eine geben, dann hat er noch mehr Probleme.



    Und das endergebnis ist dann, dass ihr beide eine ramponierte visage habt und euch gegenseitig verklagt.
    lass es mal dumm kommen und er uns sein kumpel kommen wirklich vorbei, dann hast du 2 aussagen gegen eine und du hast dabei nichts gewonnen.


    wobwi man aber sagen muss, dass er nach nem halben jahr nicht mehr anzukommen brauch, um mängel zu reklamieren. zumal das AFAIK bei nem privatverkauf eh nicht geht...
    berichte mal, wie es dann weiter geht ;)

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • Und das endergebnis ist dann, dass ihr beide eine ramponierte visage habt und euch gegenseitig verklagt.
    lass es mal dumm kommen und er uns sein kumpel kommen wirklich vorbei, dann hast du 2 aussagen gegen eine und du hast dabei nichts gewonnen.


    Das kann auch anders laufen: E-Mails mit Drohungen besorgen und abspeichern, Handy bereithalten und dann die Backe hinhalten. Sich dabei nicht wehren (Angreifer sollten keine sichtbaren Schäden davontragen!) und sich ausführlich vermöbeln lassen. Danach warten bis sie weg sind und Paulizei rufen. Möglichst vielfältige körperliche Schäden vom Arzt attestieren lassen und die Saubande anschließend durch einen Anwalt verklagen.


    Wer auf Schmerzen steht, kann sich so nebenbei die monatliche Sonderbehandlung durch die örtliche Domina ersparen. :mrgreen:

  • Wir hatten noch kein Schriftverkehr, ging alles über Telefon, ich hasse Telefonbücher. Somit hab ich da auch keine Beweise, ich müsste mal probieren ob das geht mit den Handy einen Mitschnitt vom Telefonat aufzunehmen.


    Das mit den vermöbeln lassen ist eigentlich das beste, aber ich bin froh das mein Gips am rechten Arm wieder ab ist, und ich nicht länger Krank sein sollte.


    mfg
    Maik

  • ich müsste mal probieren ob das geht mit den Handy einen Mitschnitt vom Telefonat aufzunehmen.


    Gehen tut das, nur dürfen darfst Du es nicht ;) bzw. wird das nicht verwertet werden können. Du könntest natürlich den Mitschnitt jmd. vorspielen, der dann für Dich als Zeuge aussagt und sagt er hat es mithören können.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Gehen tut das, nur dürfen darfst Du es nicht ;) bzw. wird das nicht verwertet werden können. Du könntest natürlich den Mitschnitt jmd. vorspielen, der dann für Dich als Zeuge aussagt und sagt er hat es mithören können.



    ooh das wäre aber illegal... genauso wie ein 60ccm-zylinder auf ner schwalbe... :mrgreen:


    Alfred: aber mal im ernst, wer lässt sich schon freiwillig eine auf die fresse hauen?^^


    Paulchen: sag doch in feinstem bushido-deutsch: "Ey aldah isch holle meine Brüddä!", dann is ruhe :D

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • Da wäre doch ersteinmal zu klären, ob du in deiner Beschreibung bei Ebay nagegeben hast, dass der Tank ein Loch hat, wenn du das angegeben hast, dann hat er keinen Anspruch, wenn du das aber nicht angegeben hast, dann hat er ein Recht darauf entschädigt zu werden.
    So eine Drohung würde ich aber trotzdem ernst nehmen...es kann ja nicht sein, dass Mitglieder vom Schwalbennest verhaut werden, wegen einem Loch im Tank! Wenn er nochmal anruft rufst du die Polizei und sagst denen, dass dir mit Gewalt gedroht wurde! Das lohnt sich aber nur dann, wenn du beweisen kannst, dass du angegeben hast, dass der Tank ein Loch hat! Ansonsten würde ich mich bei diesem gewaltbereitem Typen entschuldigen und sagen, dass du ihm das Geld gibst! Aber wenn er so doof ist und einen defekten Tank kauft...man könnte sich unter defekt ja durchaus vorstellen, dass er nicht mehr funktioniert...eig. bist du absolut im Recht, du kriegst das hin!
    Mfg
    Albi

  • Den mitschnitt darfst du machen, wenn du von der Person bereits einmal bedroht wurdest und du keine andere Möglichkeit hast, dieses zu beweisen!!!
    Der hat dann auch volle gültigkeit vor Gericht!
    Weiss auch nicht, wie die Leute immer darauf kommen, dass Tonaufnahmen keine Gültigkeit haben.

  • Den mitschnitt darfst du machen,.........Weiss auch nicht, wie die Leute immer darauf kommen, dass Tonaufnahmen keine Gültigkeit haben.


    So kommen die Leute da drauf, dass es nicht erlaubt ist...

    Die Verwendung von heimlichen Telefonmitschnitten in einem Zivilprozess ist grundsätzlich nicht erlaubt, so das OLG Stuttgart (Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 3 U 128/09).


    Man könnte natürlich vorher fragen ob man mitschneiden darf, dann wäre es gerichtsverwertbar.
    Und um dies zu untermauern, hier noch das Gesetz, nach welchem man sich sogar strafbar damit macht. http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html



    stahlwolle: ich lass mich aber gern eines besseren belehren, sollte ich dies falsch ausgelegt haben

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von olympiablau ()

  • Danke für den Link,
    "Eine Verwertung ist nur in Notwehrsituationen zur Beweisführung über Straftaten möglich."


    Kriegt der Kollege die Fresse blau, ist die Aufnahme gültig.

  • Ob die telefonische Androhung von Gewalt eine Notwehrsituation darstellt und die Aufnahme rechtfertigt, halte ich für äußerst fraglich. Anders sähe es aus, wenn er den eigentlichen Gewaltakt aufzeichnen würde. Aber auch hier bezweifle ich die zielführende Wirksamkeit einer solchen Aufzeichnung.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

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