• Hallo, ich habe folgendes Problem:


    Ich habe für meinen Sohn eine s51 gekauft. Das Moped ist ohne Papiere und ein Bastlerfahrzeug (Enduro Optik)
    Ich wollte beim KBA neue Papiere anfordern, die wurden aber abgelehnt weil angeblich Reimport.
    Beim TÜV Vorort meinte man dies sei eine deutsches Modell.
    Wie und wo kann man anhand der Fahrgestellnummer feststellen ob es ein deutsches oder ausländisches Fahrzeug ist ( ist kein H oder CZ auf dem Typenschild)
    Ebenso benötige ich den genauen Typ, ob N oder B oder E, mit den entsprechenden Nummern. Wo kann man da einen Hinweis finden.


    Gruß
    Markus

  • Hallo, erst mal Danke für die schnelle Antwort.
    Ob das Typenschild original ist oder erneuert wurde weiß ich nicht. JEdenfalls ist mit der FIN identisch. Die Nummer: 63138xx.
    War heute beim Tüv. Zu 99% ein in Deutschland produziertes Fahrzeug. Typ zu 99% s51/1E1 Baujahr 1990.
    Wurde aber vom Vorbesitzer einiges verbastelt. Ich muss die Sportfußraster wechseln. Prüfen ob die Lenkstange aus Alu ist ( nicht zulässig ) und das Moped hat eine Scheibenbremse, ich aber keine ABE dafür erhalten vom Vorbesitzer. Und er meldet sich auch nicht.
    Ansonsten wäre alles in Ordnung. Nur möchte ich halt genau wissen, ob es ein Reimport ist oder nicht. Der gute Mann vom Tüv meint die 60km/h wären ok.


    Gruß
    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich wurde das Fahrzeug in Deutschland produziert. Darum geht's doch auch gar nicht.


    Das Problem ist, dass das Fahrzeug ins Ausland exportiert wurde (vmtl. Ungarn oder CZ) und deshalb in Deutschland nicht offiziell vor dem Stichtag in Verkehr war. Darum hat es - wie all die Re-Importe, die derzeit den Markt überschwemmen - keinen Bestandsschutz und somit auch keinen Anspruch auf die 60km/h-Regelung. Das kann aber dein TÜV-Onkel gar nicht überprüfen. Die entsprechenden Listen der betroffenen Fahrgestellnummern hat das KBA. Und dessen Antwort kennst du ja bereits.

  • Der sagte eine EBE mit 60km/h wäre kein Problem wenn das Moped der STVO entspricht.
    Bin jetzt ratlos.
    --
    Mir wurde eine Zettel ausgehändigt mit der KTA (Kopie) darauf steht: ABE erteilt am 23.11.1981 gültig ab Bj. 1988 für Typ S51/1E1.
    Nur weiß ich nicht ob das jetzt für mein Fahrzeug auch gilt ?
    --
    Das weiß ich leider nicht. Es geht ja auch nur um die erlaubte Geschwindigkeit. Eine EBE wäre kein Problem-
    --
    Ich bin auch nicht sicher ob die Teile zu dem Rahmen gehören. Vielleicht wäre am Ende ein anderer Rahmen mit orig. Papieren die Lösung ?
    ---
    Bitte nutze die "Bearbeiten"-Funktion. Zschopower

  • Die Nummer: 63138xx.


    Moin, Markus,


    das müsste eine S 51/1 B-H40 (Ungarn Export, gedrosselt auf 40 km/h) Baujahr 2.Quartal 1990 sein. Das Typenschild ist dann mit Sicherheit nicht original. Ggf. das Schild mal posten.


    Gruss von Frank



    Mir wurde eine Zettel ausgehändigt mit der KTA (Kopie) darauf steht: ABE erteilt am 23.11.1981 gültig ab Bj. 1988 für Typ S51/1E1.
    Nur weiß ich nicht ob das jetzt für mein Fahrzeug auch gilt ?


    Für Exportfahrzeuge gilt die ABE nicht.

    "Früher war mehr Lambretta..."

    Einmal editiert, zuletzt von Zschopower () aus folgendem Grund: bitte "Bearbeiten"-Funktion nutzen

  • Kurz gesagt,selbst wenn du diese ABE hast,so bezieht sie sich nicht auf dein Fahrzeug.Sie ist für ein anderes Modell(DDR Ausführung!,welche du aber nicht hast).
    Wenn du damit fährst und es passiert was,dann ist die Versicherung fein raus und die Staatsanwaltschaft hinter dir her.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Hier das nette Schreiben vom KBA


    Kraftfahrt- Bundesamt

    E-Mail: mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de
    Datum25.08.201 5
    Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) S51/1 - FIN 6313850
    Sehr geehrter Herr
    vielen Dank für Ihren Antrag. Sie beantragen einen Nachweis über eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für Ihr Fahrzeug erteilt wurde.
    Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a.S.) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehem. DDR noch eine ABE der BRD gültig. Oft werden die Ausstattungen sowie die Höchstgeschwindigkeiten solcher Fahrzeuge auch von den Festlegungen in den deutschen Betriebserlaubnissen abweichen, was der a. aS. feststellen muss.
    Aus diesem Grund ist es mir leider nicht möglich, Ihnen den beantragten Nachweis über eine ABE auszustellen.
    Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
    Elke Bott



    Betrifft das ein komplettes Fahrzeug oder sind davon auch Einzelteile betroffen. Bei meinem Moped scheint nur ein Teil des Hauptrahmens (mit Typenschild) noch Original zu sein. Alles andere hat der Vorbesitzer selbst neu aufgebaut oder so gekauft.



    Das hat mit der TÜV gegeben.
    Ich werde noch das Typenschild knipsen und hochladen



    Wie oben genannt wurde eine H 40 Bezeichnung: müsste das auch auf der Rahmennummer mit drauf stehen oder steht da nur die FIN ?


    Verstehe ich das richtig, das der Gutachter entscheiden kann ob es eine 60 km/h Zulassung bekommen kann ?

  • Aufgrund deiner Fahrgestellnummer konnte das KBA dein Fahrzeug zuordnen.
    Es ist eine Exportversion!(In ein Gebiet(Land) wo es nur mit 40km/h ausgeliefert wurde). Du kannst das Fahrzeug mit allen Dingen umbauen,aber dann nur neu als 45km/h Mopped zulassen.
    Die Papiere von der KBA können nur für Fahrzeuge der Marke Simson ausgestellt werden,welche ausschließlich für die damalige DDR produziert wurden.
    Zur gleichen Zeit wurden Simson Fahrzeuge für den Export gefertigt.Beispiel C oder H Kennung nach der Afhrgestellnummer. Diese Modelle hatten zum Teil keine Blinker,andere Lichtanlage,anderen Zylinder(überströmer) andere Auspuffanlage usw. Da sie zum Teil nur 40km/h Höchtgeschwindigket hatten. ZUM Beispiel durften die alten Mokicks in der BRD nur eine 15Watt Birne im Scheinwerfer haben.Mehr war verboten.Auch durften sie nur eine Klingel haben. USW!
    Also was kanst du tun? Ich würde einen alten S51 Rahmen aus DDR Produktion für das damalsige Inland kaufen,mir dafür Papiere vom KBA besorgen und dann alle guten Teile auf den neuen , alten Rahmen aufbauen. Das ist sogar zuläßig!
    Nach bestem Wissen...
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c


  • Nur das kleine weiße Stück mit dem Typenschild scheint noch Original zu sein


    Dein Typenschild ist kein werksseitig angefertigtes Schild sondern ein Zubehörschild, was von irgendwem mal selbst gestanzt worden ist. Und zwar wahrscheinlich genau aus dem Grunde, um die ursprüngliche Typenbezeichnung zu verschleiern ...


    Das Blatt, welches Du vom TÜV bekommen hast, ist eine Kopie vom Typschein. Die nützt nur bedingt was, weil sie ja für die DDR-Inlandsausführung gilt. Du bräuchtest so ein Typblatt aus Ungarn, also Informationen über die Ungarische ABE. Die gibt es natürlich nicht so ohne weiteres in Deutschland.


    Was TÜV, Dekra, Zulassungsstelle aus den Infos machen ist sehr verschieden. Manche genehmigen 50, manche sogar 60 km/h. Sehr von der Tagesform der Mitarbeiter (w/m) dort abhängig. Nur bei 45 km/h würde ich Einspruch erheben, die gelten nur für Fahrzeuge ab Baujahr ~ 2003 (mit EG-Typgenehmigung)


    Gruss von Frank

  • Hallo und erst mal Danke für all Eure Antworten !!!:-o


    Wir waren gestern noch mal beim TÜV. Der Leiter dort bestätigte mir die Zulassung auf 60 km/h trotz Reimport Rahmen. Der Rahmen muss nicht getauscht werden !!!
    Bedingung dass das Fahrzeug Verkehrssicher ist. Logisch.
    Ich werde jetzt ein paar Teile austauschen und gut ist. Es muss kein Gutachter extra angefordert werden, die EBE kann er austellen und hat dann auch nichts mehr mit dem KBA zu tun.
    Na geht doch :mrgreen:

  • Wir waren gestern noch mal beim TÜV. Der Leiter dort bestätigte mir die Zulassung auf 60 km/h trotz Reimport Rahmen.


    Er kann nur ein Gutachten erstellen, die EBE kann nur von einer Zulassungsstelle erteilt werden (aufgrund des Gutachtens). Interessant wäre also die Sichtweise der Zulassungsstelle unter der Voraussetzung, das man ihnen auch sagt, das es sich um einen Import handelt (der somit nicht unter den Einigungsvertrag fallen kann) ;)


    Gruss von Frank

  • Hallo, ich habe wahrscheinlich jetzt das gleiche Problem. Daher würde mich natürlich interessieren, was bei dir daraus geworden ist und was du letztendlich bezahlt hast für TÜV-Gutachten und Zulassungsstelle.

  • Inzwischen ist die Re-Import Welle bei Dekra und TÜV angekommen und dort wird fleissig beraten, wie man die Re-Importe herausfiltern kann, damit sie keine Falschbegutachtungen bekommen ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!