Probleme bei Wiederzulasssung/Neuzulassung von Zweitaktern a

  • Nun ist es ja fast soweit, ab Juli soll es ja Einschränkungen bei der Neuzulassung von Zweitaktern geben.


    Weiß jemand, wo man darüber genaue Informationen findet ?


    thesoph

  • ?( Mach mich nicht schwach! ?(


    Die Reste der Maico liegen noch im Keller rum und die würde ich (alleine schon aus finanziellen Grunden) nie bis zum Sommer aufgebaut bekommen!


    DAs wird sowieso ´ne Neuabnahme....*Eieiei* :rolleyes:


    Icehand

  • Moin,
    Bei einer Wiederinbetriebnahme wird es sicher keine Einschränkungen geben. Die werden sicher keine neuen Auflagen für alte Maschinen machen. Falls es diese neue Verordnung geben soll, wird sich das sicher nur auf neue Maschinen beschränken.
    Werd mal googeln...


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • ...wenn man aber nicht nachweisen kann, das das fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine neuzulassung.
    habe noch einen zweiten sperber im keller zu stehen, ohne papiere natürlich...
    wäre schade, wenn er auf ewig ersatzteilspender bleiben muß ;(

    • Offizieller Beitrag

    Der Nachweis dürfte auch durch "Glaubhaftmachen" zu erbringen sein, zumal die Baujahre des Sperber recht eindeutig festzumachen sind. Wenn dann noch eine Fahrgestellnummer vorliegt und nicht auch noch neu beantragt werden muss, steht einer Vollabnahme beim TÜV bzw. Dekra nix im Weg und dann gibts auch eine Neuzulassung.

    • Offizieller Beitrag

    Genau, es gibt keine Einschränkungen bei Altfahrzeugen.
    Natürlich nur, wenn das Fahrzeug in seinem Leben schon mal zugelassen war, was ja auf 99,9% der alten Moppeds zutreffen dürfte. Dabei ist es egal, ob die Papiere noch vorhanden sind, oder nicht, irgendwo in den Archiven des KBA(oder welches Amt auch immer) sind noch Aufzeichnungen davon zu finden...
    Wenn natürlich jemand seine MZ gleich nach dem Kauf in eine Kiste gestellt und nie zugelassen hat, sollte er das schleunigst nachholen, sonst wird das nix mehr.


    Gruß,
    Richard

  • Zitat
    Richy:"...irgendwo in den Archiven des KBA(oder welches Amt auch immer) sind noch Aufzeichnungen davon zu finden..."


    ?( Alte, denkste! Nix ist!


    Für meine Maico(BJ60) gabs nur Kopien für die Allgemeine Betriebserlaubnis irgendwie vom Bund - damals hatten die Vorgaben gemacht und jede Menge in die Unterlagen reingekritzelt(ob auch alle Teile entsprechend der Vorgabe wären).
    Mal sehen - wird auf jeden Fall irgendwann seehhhr interessant.... so in ein paar Jahren. :rolleyes:
    Bis denn
    Gruß


    Icehand

  • Laut Auskunft beim KBA gibt es keine Einschränkungen für die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für DDR Mopeds.


    Dasselbe gilt auch Motorräder (auch z.b. Sperber) aus DDR Produktion, da brauch man nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Verlust des Kfz Brief,
    Hauptuntersuchung ( Vollabnahme ) und schon gibts bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief.
    Letzteres ist nicht ganz billig, aber es geht.


    Die Einschränkungen werden sich wohl nur auf Neuzulassungen beziehen, also für die Erstzulassung im Straßenverkehr von Neufahrzeugen.


    Aber wer will schon einen neuen Zweitakter zulassen wo die alten doch viel schöner sind.

  • die ausstellung einer abe vom kba und tüv zu bekommen ist ja auch nicht das problem. letztlich hängt es doch an der zulassungsstelle, die mir einen fahrzeugschein ausstellen muß!
    tja und eine neuausstellung von papieren kommt ja nun im grunde einer neuzulassung gleich, wiederzulassung ist es ja nur, wenn ich noch die alten papiere hätte...


    weiß denn keiner, wo ich gesicherte informationen herbekommen könnte ?!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von thesoph:


    tja und eine neuausstellung von papieren kommt ja nun im grunde einer neuzulassung gleich, wiederzulassung ist es ja nur, wenn ich noch die alten papiere hätte...


    Eben nicht.
    Wenn es eine Neuzulassung wäre, müßte ein altes Motorrad auch die Ein oder Andere Vorschrift erfüllen, wie z.Bsp. 2. Spiegel, Bremsen, Geräuschvorschriften, Lichtanlage etc.pp.


    Davon hab ich aber noch nie was gehört, wäre auch schwierig, eine Harley von 1950 als "Neuzulassung" durchzuboxen... ;)


    Zitat


    weiß denn keiner, wo ich gesicherte informationen herbekommen könnte ?!


    Versuchs doch mal bei den Amtsschimmeln, schreib ´ne Mail ans KBA oder so...



    Gruß,
    Richard

  • Dazu mal von mir noch ne Frage:
    Ich hab ne Zweitakt-Pappe, die ist 1993 abgemeldet worden und hat vor 3/4 Jahr nen Gutachten zur Erlaubnis zur Wiederinbetriebnahme mitsamt Abgasuntersuchung bekommen.


    Verfällt dieses Gutachten bzw. diese Wiederinbetriebnahmeerlaubnis inrgentwann wieder? (nicht, dass dann mal das böse Erwachen kommt!)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Sputnik:
    Dazu mal von mir noch ne Frage:
    Ich hab ne Zweitakt-Pappe, die ist 1993 abgemeldet worden und hat vor 3/4 Jahr nen Gutachten zur Erlaubnis zur Wiederinbetriebnahme mitsamt Abgasuntersuchung bekommen.


    Verfällt dieses Gutachten bzw. diese Wiederinbetriebnahmeerlaubnis inrgentwann wieder? (nicht, dass dann mal das böse Erwachen kommt!)



    Ich kenne dieses Gutachten jetzt garnicht.
    Meinst vielleicht eine Vollabnahme?
    Wenn ja, die verfällt nach 18 Monaten wieder...



    Gruß,
    Richard

    • Offizieller Beitrag

    Lohnt fast nie.


    Erstens ist eine Simson leider nicht mehr viel wert für die Versicherungen und zweitens hat man bei TK fast immer noch eine happige Selbsbeteiligung von meist 150€. Das wären dann im Schadensfall incl. Beitrag 200€, die man selber berappen müsste.


    Wenn man bedenkt, dass man für zumindest 400€ eine sehr ordentliche Simson wieder beschaffen kann, liegen Kosten und Nutzen spätestens ab dem zweiten Versicherungsjahr weit auseinander.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!