ich wollte mal fragen wie die rechtliche Lage aussieht, wenn ein Autofahrer beim links abbiegen einen Radfahrer anfährt, der bei Nacht ohne Licht unterwegs ist.
Also der Autofahrer ist mit geringer Geschwindigkeit unterwegs hat Licht an und verhält sich soweit vorschriftsgemäß, sieht den Radfahrer aber nicht, da dieser ohne Licht und noch zusätzlich von einem Bus verdeckt wird.
mit was muss der Autofahrer bzw. der Radfahrer rechnen?
haben beide eine Teilschuld oder einer von beiden die Alleinschuld?
viele grüße
herbert
hab neulich nämlich was ähnliches mitgekriegt und weiß aber nicht wie die Geschichte ausging....