Reparaturausschliff - legal / illegal

  • Der Erhard Werner schreibt von zulässigen Ausschliffen bis 41,5mm Durchmesser (KR51/1, Spatz, Star, Habicht, Sperber, S50) bzw. 39,5mm (KR51/2, S51und SR50).
    Daraus ergeben sich maximal Hubräume von knapp unter 54ccm.


    Ist in der ABE (nicht im Auszug, sondern in der vollständigen) irgendwo vermerkt, wie weit ein Zylinder ausgeschliffen werden darf ?
    Irgendwo muß ja schließlich die Grenze sein....


    In letzter Zeit wollen mir häufig Leute erzählen, 60ccm sind noch legal, weil ja noch Reparaurschliff - dem kann ja wohl nicht so sein. Dafür brauche ich jetzt hieb- und stichfeste Beweise !



    Gruß, Theresa
    :wink:

  • Auf jeden Fall ist das genaustens eingetragen.
    Sonst würde jeder alle Woche das nächste Reperaturmaß
    nachschleifen lassen
    und die ccm- Regelung wäre um sonst


    Gruß
    Halim

    • Offizieller Beitrag

    Die Reparaturausschliffe sind legal und es ist richtig, dass der letzte Ausschliff bei knapp 54ccm liegt. Das ist exakt vom Werk vorgegeben gewesen und da rüttelt auch keiner dran. Ein 60ccm ist dann allerdings nicht mit Reparaturausschliff zu erklären, der ist schlicht und ergreifend zu groß.

  • Zitat von Baumschubser

    Die Reparaturausschliffe sind legal und es ist richtig, dass der letzte Ausschliff bei knapp 54ccm liegt. Das ist exakt vom Werk vorgegeben gewesen und da rüttelt auch keiner dran. Ein 60ccm ist dann allerdings nicht mit Reparaturausschliff zu erklären, der ist schlicht und ergreifend zu groß.


    60 ccm ist einfach das ausschleifen der neuen Motorenzylinder mit den Schliffen der alten Motoren (und da kann man dann auch deren Kolben nehmen)


    Aber wie schon gesagt ist das illegal

  • Also müsste in der ABE (nicht im Auszug, sondern in der vollständigen) vermerkt sein, wie weit ein Zylinder ausgeschliffen werden darf ?


    Hat jemand eine komplette ABE ?


    Gruß, Theresa

  • Zitat


    Hat jemand eine komplette ABE ?


    Gibts noch ne komplettere als die vom KBA ausgestellte ?
    Wenn nein dann hab ich eine und da steht nix Kolbenmaß etc. drin


    Gruß
    Robert

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

    • Offizieller Beitrag

    Da der Wisch vom KBA nur ein "Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis" ist, ist das anzunehmen...


    Die komplette ABE liegt in der Dresdner Außenstelle des KBA, dem ehemaligen KTA der DDR. Franz hatte sich das Ding mal - wenn ich mich recht entsinne - mal komplett kopiert. Also am besten mal in Dresden anfragen, wenn da wirklich erhöhtes Interesse besteht.


    MfG
    Ralf


    Holla, schon 4500 Beiträge...

  • Jau, das werde ich auf jeden Fall mal probieren. Werde da morgen gleich mal anrufen und fragen ob die einem die komplette ABE schicken können.


    Gruß
    Robert


    Ralf
    Ich hab Angst vor meinem 666 Posting :D .

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • es ist doch ganz einfach , die schliffe sind vom hersteller vorgegeben und somit für das jeweilige fahrzeug erlaubt .
    es ist auch kein problem wenn ein oder 2 reparaturschliffe mehr ausgeführt würden , aber ich glaube das mein bekannter der im werk tätig war sagte das es dafür keine kolben giebt .Im übrigen ist tuning nicht erlaub , glaubhafte nötige reparaturen ja.
    und um einen möglichen streit hier aus dem wege zu gehen , 25 jahre alte schwalben sind auch nachdem gesetzt ein olttimer , und wenn es jemanden nur möglich ist einen zylinder , weil der ja original ist , durch einen weiteren schliff knapp unter 55 ccm den motor zu erhalten , wird er nicht dafür verurteilt , ist auch kein fahren ohne fahrerlaubnis , aber haben wir alles nicht nötig , es giebt ja genug zylinder.
    mfg.
    deutz40

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