• Hallo leute.


    ist es eigentlich verboten, wenn ich auf meine S51 vorne ein kleineres Ritzel drauf mach? Das ding läuft eh unfrisiert 65-70 kmh. Ich hätte aber lieber ein wenig mehr anzug. Das dadurch die endgeschwindigkeit zurückgeht ist mir übrigens auch klar. gilt das schon als frisieren?


    Gruß,
    Christian

  • Hallo,


    Ich würde sagen kleineres Ritzel ist erlaubt, größeres nicht.Da du ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhst. Wie gesagt, das ist meine Meinung nach logischem Denken, ob die Gesetze aber logisch sind?


    mfg gert

  • Die Gesetze sind hier ausnahmsweise auch mal logisch. Es heist inetwa: Eine Änderung der Übersetzung bei Herabsetzung der Endgeschwindigkeit und gleichzeitiger Erhöhung der Steigfähigkeit ist erlaubt.
    Also mach ruhig ein kleiners Ritzel drauf, es ist erlaubt.


    MfG Tilman

  • Erlaubt ist das kleinere Ritzel vorne schon, aber wie das Leben einem so mitspielt muß selbst sowas normalerweise für teure Euronen in die Betriebserlaubnis eingetragen werden.
    Ich denke aber, im Zweifel schert sich da keine Sau drum. DSenn welcher Bulle läßt einen schon den Limadeckel abschrauben.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Na da möchte ich doch mal einen TÜV Prüfer sehen, der einem eine kleinere Übersetzung in die ABE einträgt. Der wird dich höchstens auslachen.


    MfG Tilman


    P.S.: Wer so einen Eintrag hat kann ihn ja mal scannen und posten, bevor ich sowas nicht schwarz auf weiß hab glaub ich nicht das einem einer sowas einträgt.

  • Der TÜV Prüfer trägt ganz sicher alles ein. Bringt nämlich Knete.


    Aber ich glaube kaum, daß sich ein Bulle die Mühe macht die Zähne zu zählen und dann noch zu wissen, was wirklich drauf gehört.

  • Irgendjemand hat hier mal geposted das er den Seitenständer und die Seitengepäckträger eintragen lassen wollte. Der TÜV-Mensch sagte ihm das es da nix einzutragen gibt, da alles Originales zeug ist und nichts davon einer Eintragung bedarf. Also TÜVer tragen einem NICHT alles ein. Und eine Verkleinerung der Überetzung war und ist nicht eintragungspflichtig.


    MfG Tilman

  • Zitat


    Original von tilman81:
    Irgendjemand hat hier mal geposted das er den Seitenständer und die Seitengepäckträger eintragen lassen wollte. Der TÜV-Mensch sagte ihm das es da nix einzutragen gibt, da alles Originales zeug ist und nichts davon einer Eintragung bedarf. Also TÜVer tragen einem NICHT alles ein. Und eine Verkleinerung der Überetzung war und ist nicht eintragungspflichtig.


    MfG Tilman



    Gibt es denn überhaupt kleinere ritzel als original ersatzteile?

  • Hi christian - hab mir die Ritzel öfters bei den Ebay-Angeboten angeschaut und mit so ´nem Schwalbeverkäufer in der Nähe gesprochen:
    Gibt mindestens Ritzel von 13, 14, 15(für meine Schwalbe) und 16 Zähne.
    Diese Aussparrung in der Mitte soll auf alle möglichen Motoren passen (haben nicht so vile verschiedene Teile benötigt- geringerer Produktonsaufwand).
    Meine Schwalbe(4-Gang) läuft nur 58-60 - aber die Schaltprobleme sind schlimmer....;(
    Nimm einfach eins mit einem Zahn weniger.
    :rolleyes:

  • Hallo,


    Die Ritzel sind für die alte Motorenbaureihe M5x anders als für die neue Reihe M 5xx bei den neuen, also auch S51, ist die Aussparung zur Beestigung auf der Welle rechteckig und bei der alten Baureihe sternförmig.


    mfg gert

  • tilman81


    Da liegst du aber im Irrtum.
    Zu Deinem Fahrzeug gibt es eine ABE und dort ist alles eingetragen... auch die Ritzelgröße.
    Um diese ABE nicht zu verlieren, darfst Du natürlich ein kleineres Ritzel raufbauen... u.s.w...... aber dieses Teil muß Bauartgeprüft sein und dies muß zur Not auch von dir nachgewiesen werden.
    Und leider wird dieser Nachweis nicht immer ganz leicht werden, wenn Simson nicht mehr ex.


    Und dummerweise wissen das auch einige Bullen. Und wenn die dich ärgern wollen, dann läufst du Spießruten.


    Und genau deshalb habe ich halt meinen TÜV- Prüfer, der mir so was alles einträgt. Völlig problemlos übrigends.


    Christian_S51-1E
    Gibt es. DUO z.B. hat kleinere drin.

  • Das ist ja alles schön und gut, aber wenn ich an einen S51 N Blinker dran baue dann erlischt auch nicht die ABE und eingetragen müssen die auch nicht werden. Eine Verkleinerung der Übersetzung war nicht eintragungspflichtig (zu DDR-Zeiten) und ist es demnach immer noch nicht. Wenns kleinere Ritzel gab kann man die auch einbauen, ich würd da jedenfalls nix eintragen lassen.


    MfG Tilman

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