Rückgabe fragwürdiger Schwalbe. Aber wie?

  • Wie ja hier http://www.schwalbennest.de/in…89&page=viewtopic&t=27797 bereits bekannt wurde, ist meine vermeintliche /1er Schwalbe ja eine waschechte /2er mit ausgetauschter FG-Nummer. Was auch immer der Grund für diese AKtion von wem auch immer war: ich will damit nix zu tun haben!
    Nun meine Frage:
    Wie bin ich auf der sicheren Seite?
    Ich hab eigentlich auch wenig Lust auf großes Trara mit grün-weiß und so. Allerdings möchte ich auch rein rechtlich soweit sicher sein, dass ich nicht irgendwann in die Sache mit reingezogen werde.
    Ich werde dem Verkäufer eine Mail schreiben, in der ich ihn über die Sachlage aufkläre.
    Ich hab mir aber auch überlegt einfach nur den Umstand zu reklamieren, dass er mir ne 3-Gang statt ne 4-Gang-Schwalbe verkauft hat.
    Könnt ihr mir jetzt Tipps geben, ohne euch oder mich strafbar zu machen (von wegen verschwiegenem Wissen und so weiter...)?


    Ein ratloser
    Castaneda :|

  • zunächst mal solltest du den bisherigen schriftverkehr komplett kopieren, und am besten screenshots von der ebay auktion machen. dann (und erst dann!) meldest du dich bei dem verkäufer und sagst ihm, dass er dir a) eine 3 statt ner 4gang verkauft hat und b) die fahrgestellnummer offenkundigerweise nicht zum fahrzeug gehört. dies stellt eine nichterfüllung der vertragsbedingungen dar (du hast über ebay schließlich einen kaufvertrag über eine /1 mit viergang abgeschlossen).
    Sag ihm dass du die karre los werden und dein geld wiederhaben willst.


    höchstwahrscheinlich wird er davon nichts wissen wollen. sag ihm dass du auch nicht abgeneigt wärst der polizei mitteilung zu machen und setz ihn damit unter druck. hoffentlich gibts dann die kohle zurück.


    dann nimmst du dein gesammeltes ausgedrucktes material, und fährst zur nächsten polizeistation. dort erzählst du den herren was vorgefallen ist und stellst anzeige wegen internetbetruges (den verdacht auf hehlerei ruhig erwähnen).


    das ist gleich zweierlei beschiss. einerseits der falsche motor und andererseits ein nicht koscheres fahrzeug. das ist kein spaß und da kann man auch ruhig mal eier in der hose haben und sowas anzeigen. solche leute haben nämlcih einen auf den deckel verdient. wenn du wissen willst wo das hinführt wenn einer dauernd bescheißt und nie zur rechenschaft gezogen wird gib mal "sebastian felkler" in die suchfunktion ein.
    NUR MUT!

  • Ich weiß nicht, ob das die beste Idee ist gleich zur Polizei zu rennen. Damit drohen würde ich auf jeden Fall. Und wenn es nicht anders geht, dann auch eine Anzeige stellen. Aber gleich als zweiten Schritt...hm...


    Die Polizei wird sich wahrscheinlich nicht so sehr dafür interessieren und deswegen auch nicht sofort loszischen um den Verkäufer gleich mal in Untersuchungshaft zu sperren. Was aber überlegenswerter ist: Wenn der Verdacht auf Hehlerei geäußert wird...Tja, dann ist die Schwalbe erstmal weg. Beschlagnahmt. Bei Hehlerwahre ist der Käufer übrigens der Dumme, weil er selbst schauen muss, wie er seinen Schaden geltend machen kann. Außerdem kann man sich auch als Käufer von Diebesgut der Hehlerei strafbar machen...


    Also, mit dem Verkäufer in Kontakt treten. Ruhig, sachlich, aber auch deutlich und unmissverständlich argumentieren. Fristen setzen. Wenn keine Reaktion erfolgt, auch mal anrufen und (wenn man es kann) dem Typen am Telefon ordentlich die Meinung geigen, damit er versteht, dass man es ernst meint.


    Wenn das nicht hilft, hilft der Anwalt. Ein kleiner Brief, und schon ist der Übeltäter überzeugt.

  • Er hat Dich betrogen , Er muss Dir Dein Geld zurückgeben , und auch die Kosten die Dir entstanden sind .
    mfg

  • Allein schon damit der Sauhaufen nicht dem nächsten Schwalbenfreund angedreht wird, solltest du dem netten Herrn den Hahn zudrehen, ja.


    Aber wie gesagt, erst den Kauf rückabwickeln, dann Polizei auf den Hof, sonst wird das Ding noch beschlagnahmt, bevor du dein Geld hast.


    Ob das legal so korrekt ist, kann ein Anwalt sicher besser beurteilen. (Grundsätzlich: Sowas nie ohne Rechtsverdreher!)

  • Wenn Du sicher bist , das Er Dich betrogen hat , würde ich Ihn nach der Rückabwicklung auch Anzeige erstatten , aber wenn Er mit dem Ding auch nur gefahren ist , und das selber nicht wusste , dann nicht.
    mfg

  • Ja mittlerweile schon. Also größtenteils. Grüne rennen aber auch noch genug rum.


    Direkt Anzeige erstatten find ich nicht gut.
    Ich werd erstmal nur mit dem getauschten Motor argumentieren. Wenn er sich darauf nicht einlässt weise ich ihn auf die Rahmengeschichte hin. In letzter Konsequenz werd ich dann mit Polizei drohen.

  • ... und genau das würde ich nicht tun - eher schon mit einem Rechtsstreit im Rahmen des bürgerlichen Rechts drohen als gleich mit einer Strafanzeige.


    Die Polizei kommt dazu, sobald du den Kauf rückabgewickelt hast und damit aus der möglichen Hehlerei draußen bist.


    Aber nochmal: Geh zum Anwalt. Vorher.

  • Halte uns bitte auf dem laufenden. Bin sehr neugierig was der Vogel sagt. Der Mitgliedsname wäre vieleicht intressant. Nicht das noch jemand anderes von uns drauf reinfällt. Ich weiß allerdings nicht wie das rechtlich ist. Nicht das das in die "Rubrik Rufmord" fällt.

    Simson heißt das kleine Wunder...fährt bergauf wie andere runter ;)

  • Zitat von Castaneda

    Weiß jemand, ob ich jetzt verpflichtet bin, Anzeige zu erstatten?
    Oder kann ich dem Verkäufer den Wink mit der Zaunleiste geben, ohne in der Sach mit drin zu hängen?


    Mit dem Zaunpfahl winken :wink:


    deutz: Noch ist ja nicht klar,daß der Verkäufer das Ganze wissentlich gemacht hat

  • Zitat von tacharo


    Mit dem Zaunpfahl winken :wink:


    Soll das jetzt heißen, dass ich genau das machen soll, oder war das ne Berichtigung, weil es ja eigentlich nicht Zaunleiste sondern -pfahl heißt?
    :rolleyes:

  • Ob du mit der Zaunleiste, dem Zaunpfahl, Pfosten, oder mit deiner Latte winkst ist doch wurscht.. :D


    Lass doch einfach mal die Scheu und mach dem Typen klar was du willst und setz dein Recht durch...Mann mann mann, kann doch nicht so schwer sein, bei derartig gravierenden Mängeln die Kohlen zurückzufordern...


    Wenn´s sein muss, dann brülle ins Telefon oder wenn das ganz und gar nicht deine Art ist, dann bleib cool und sachlich, aber bestimmt! Sag ihm einfach, dass du definitiv deinen Anwalt einschalten wirst,wenn er die Schwalbe nicht zurücknimmt, und er sich nur Ärger und Kosten dadurch einhandelt.

    • Offizieller Beitrag

    wie man's macht ist ja meistens falsch. ich hab den anderen thread jetzt nicht komplet durchgelesen und weiß jetzt nicht genau a) ob du dir sicher bist, ob das ding geklaut worden ist und b) ob du die schwalbe behalten wollen würdest, wenn sie nicht geklaut ist.


    da du nicht in einer garantenstellung bist, bist du nicht verpflichtet, eine anzeige zu stellen. (anders z.b. polizisten im dienst- da strafverfolgungspflicht)


    helerei kannst du nur begehen, wenn du zum zeitpunkt des kaufes a) wusstest, dass der gegenstand geklaut ist oder b) hinweise hattest, die zumindest die annahme rechtfertigen, dass ein diebstahl vorliegt. da wohl beides nicht vorliegt, bist du hier raus.


    wenn du jetzt zur polizei gehst, kann es passieren, dass die die schwalbe keinen diebstahl zuordnen können weil diese nicht geklaut wurde oder der diebstahl einfach nicht gemeldet wurde. dann kannst du dir überlegen, ob die schwalbe behalten möchtest, oder aufgrund der falschen angaben umtauschen möchtest/ teilweise geld zurück haben möchtest.


    natürlich kann aber auch rauskommen, dass die schwalbe entwendet wurde. dann wird diese tatsächlich sofort beschlagnahmt, um sie dem eigentümer zurückzugeben. in diesem fall wärst du opfer eines betruges (jetzt bezogen auf die eigentumsverhältnisse) und hättest anspruch, das geld zurückzuerhalten. fraglich ist natürlich nur, ob da geld zu holen ist und wie lange der zirkus dauert.



    natürlich würde sich der rechtmäßige besitzer sehr freuen, wenn er seinen vogel zurückerhält...

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem an der ganzen Sache ist, dass diese Schwalbe, auch wenn sie nicht geklaut sein sollte, niemals mehr legalisiert werden kann. Der Rahmen ist Schrott, von daher gibts zur Rückabwicklung keine Alternative, außer der verkäufer tauscht den Motor um und schenkt nen echten /2 Rahmen dazu.


    Aber ich sage eines mit 99% Wahrscheinlichkeit, wer sich mit der Flex am Rahmen derart viel Arbeit macht, hat Dreck am Stecken. Das muss nicht zwangsläufig der Verkäufer gewesen sein, aber der Motortausch ist ein Indiz dafür, dass der nicht sauber hantiert. Hier kommen gleich mehrere Straftaten zusammen und durch den Betrug mit dem Motor wird man auch die Hehlerei bzw. den Diebstahl locker bejahen.


    Castaneda


    Nun raff dich auf, ruf den Typen an oder schreib ne Mail, setze eine kurze Frist (10 Tage maximal für die Abwicklung, 48h für die Rückmeldung) und verlange dein Geld komplett zurück. Bei nur der kleinsten Abweichung oder Abwehr seitens des Verkäufers ohne weitere Verzögerung zur Polizei. Aber erstmal immer versuchen die Kohle selber zu holen. Ist nämlich die Polizei im Spiel, wird die Karre beschlagnahmt ohne dass du das Geld hast. Ist der Typ Hartzer oder sonstwie ohne Einkommen, rennste deiner Kohle ewig hinterher. Am besten, du kreuzt mit nem Kumpel dort auf (macht sich gut, wenn der 1,95m groß ist und finster gucken kann :)) ) Immerhin brauchst du ja wen, der dich dann wieder mitnimmt, wenn du die Karre zurück auf den Hof gestellt hast. Und nu los, die Zeit läuft, lass hier nicht noch etliche Tage verstreichen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!