S50 mit falschen Typenschild

  • Hallo ihr,


    ich habe hier eine S50 stehen. Alles daran ist original S50.


    Nur eine Sache nicht: der Hauptrahmen und das Typenschild stammen von einer S51 Bj. 1982. Dementsprechend steht auch den Papieren S51.
    Als ich das Moped gekauft habe, hatte ich noch nicht die Ahnung, als dass ich das gemerkt hätte. Jetzt, wo ich es nach Jahren wieder restauriere störts sehr. Ich hätte da schon gerne S50 stehen.


    Daher meine Frage an euch: gibt es irgendeine Möglichkeit die Typbezeichnung auf dem Schild und in den Papieren ändern zu lassen? Klar, der Hauptrahmen ist, warum auch immer S51, aber im Grunde ist das ja absolut nicht zu treffend.


    Grüsse

  • tja, es dürfte nur eine möglichkeit geben. s50 Rahmen kaufen und alles umbauen, anschließend ggfs. den S51 Rahmen verkaufen. aber warum? wen stört es was da in den papieren steht? oder gibst du mit dem wisch an und willst gerne ein möglichst altes fahrzeug haben?

  • Okay, das dachte ich mir schon fast, dass ich da um einen neuen Rahmen nicht rumkomme.


    @ ICKEvK
    Das würdige ich keiner Antwort.


    @ Prof
    Danke, das wäre meine nächste Frage gewesen. Kannst du mir eine Quelle dazu geben? Ich glaube dir das zwar, aber man hört die verschiedensten Dinge und ich würde gerne einfach mal selber das ganze schwarz auf weiß lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Lies das BUCH von Erhard Werner "Simson Ratgeber S50, S51, ..." dort findest Du in der Tabelle der zulässigen Umbauten den Einbau des M5x1-Motors in den S50 Rahmen, nicht aber M53 Motor in S51 Rahmen. Wobei ich aber davon ausgehe, dass Du das beim TÜV auch abgenommen und eingetragen bekommen kannst. Frage den Prüfingenieur.


    Peter

  • Lies das BUCH von Erhard Werner "Simson Ratgeber S50, S51, ..." dort findest Du in der Tabelle der zulässigen Umbauten den Einbau des M5x1-Motors in den S50 Rahmen, nicht aber M53 Motor in S51 Rahmen. Wobei ich aber davon ausgehe, dass Du das beim TÜV auch abgenommen und eingetragen bekommen kannst. Frage den Prüfingenieur.


    Das ist ganz einfach. Zu DDR Zeiten war der Umbau "unzulässig", weil politisch nicht gewollt. Das hatte oft keinen wirklichen technischen Hintergrund sondern eher planwirtschaftliche Gründe (man wollte z.B. verhindern, das aus Ersatzteilen Fahrzeuge aufgebaut werden) ...


    Heute sind technische Gründe entscheidend. Der S 50 Motor ist in einem S 51 Fahrgestell durchaus eintragungsfähig, wenn die zum Motor passenden Anbauteile (Schalldämpfer, Vergaser, Ansauganlage, Endübersetzung etc.) verwendet und die zum Zeitpunkt des Baujahres der S 51 geltenden Abgas- und Geräuschvorschriften eingehalten werden. Das sollte für Fahrzeuge, die vor der verbindlichen Anwendung der ECE R 40 (also 1988) in den Verkehr gekommen sind, kein grösseres Problem darstellen.


    (Wenn ich irgendwann mal Zeit hab, schreibe ich ein aktuelles Umrüsthandbuch ;) )

    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag


    und die zum Zeitpunkt des Baujahres der S 51 geltenden Abgas- und Geräuschvorschriften eingehalten werden. Das sollte für Fahrzeuge, die vor der verbindlichen Anwendung der ECE R 40 (also 1988) in den Verkehr gekommen sind, kein grösseres Problem darstellen.


    Na ja, vmtl kein Problem bei der erfolgreichen Eintragung, nur ein Problem für den Geldbeutel, sobald Abgas- und Geräuschmessung und der Rest bezahlt werden wollen...

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