Hallo,
das Thema wurde zwar (vor 3 Jahren laut Suche ) schonmal angesprochen, aber außer ein bissel Spam ist nicht viel bei rausgekommen;
Die Frage ist:
Wenn man eine S51 völlig typkonform zur S70 umbaut (also auch inklusive Unterzugstreben), gibt es dann irgendeine legale Möglichkeit, diese als Leichtkraftrad in den Verkehr zu bringen?
Das Hauptproblem sehe ich vor allem bei einem Punkt: besagte S51 (wie generell jede 50er) ist ja nie mit einer Erstzulassung (so wie im Fahrzeugbrief "größerer" Fahrzeuge vermerkt) versehen worden.
Daraus resultiert daß sie bei einer Erst(!)zulassung als LKR die momentan gültigen Abgasnormen erfüllen müßte sowie ebenfalls unter die Abgasuntersuchungs-Regel fallen würde.
Letzteres ist wohl zu schaffen, ersteres in keinem Fall - zumindest wenn diese Vorgehensweise für eine Anmeldung als LKR wirklich nötig sein sollte.
Denn das Baujahr (wie auf dem Typenschild vermerkt) beinhaltet ja keine rechtlichen Konsequenzen, die StVZO interessiert einzig die EZ.
Oder irre ich und jemand hat sowas schonmal gemacht?
Typtechnisch sollte es (im Gegensatz zum Umbau einer Schwalbe) ja keine Probleme geben da S51 und S70 soweit identisch sind.
Zum Hintergrund: ich will da keine S51 unnötig verbasteln; eher im Gegenteil habe ich hier eine total zerlegte S51, die nach Wiederauferstehung schreit. Allerdings ist ihr Zylinder quasi hinüber (Gewinde am Ausgang total platt).
Da ich selbst ne S50B1 habe und meine Freundin eine KR51/2E wäre noch eine 50er halt irgendwie Overkill .
Also wie immer bei meinen langen Reden, hier der kurze Sinn: gehts oder nicht?
Gruß Alex