S51 mit 70er Motor offiziell als LKR zulassen?

  • Hallo,


    das Thema wurde zwar (vor 3 Jahren laut Suche :roll: ) schonmal angesprochen, aber außer ein bissel Spam ist nicht viel bei rausgekommen;


    Die Frage ist:


    Wenn man eine S51 völlig typkonform zur S70 umbaut (also auch inklusive Unterzugstreben), gibt es dann irgendeine legale Möglichkeit, diese als Leichtkraftrad in den Verkehr zu bringen?


    Das Hauptproblem sehe ich vor allem bei einem Punkt: besagte S51 (wie generell jede 50er) ist ja nie mit einer Erstzulassung (so wie im Fahrzeugbrief "größerer" Fahrzeuge vermerkt) versehen worden.
    Daraus resultiert daß sie bei einer Erst(!)zulassung als LKR die momentan gültigen Abgasnormen erfüllen müßte sowie ebenfalls unter die Abgasuntersuchungs-Regel fallen würde.
    Letzteres ist wohl zu schaffen, ersteres in keinem Fall - zumindest wenn diese Vorgehensweise für eine Anmeldung als LKR wirklich nötig sein sollte.
    Denn das Baujahr (wie auf dem Typenschild vermerkt) beinhaltet ja keine rechtlichen Konsequenzen, die StVZO interessiert einzig die EZ.


    Oder irre ich und jemand hat sowas schonmal gemacht?


    Typtechnisch sollte es (im Gegensatz zum Umbau einer Schwalbe) ja keine Probleme geben da S51 und S70 soweit identisch sind.


    Zum Hintergrund: ich will da keine S51 unnötig verbasteln; eher im Gegenteil habe ich hier eine total zerlegte S51, die nach Wiederauferstehung schreit. Allerdings ist ihr Zylinder quasi hinüber (Gewinde am Ausgang total platt).
    Da ich selbst ne S50B1 habe und meine Freundin eine KR51/2E wäre noch eine 50er halt irgendwie Overkill :D .


    Also wie immer bei meinen langen Reden, hier der kurze Sinn: gehts oder nicht?


    Gruß Alex

  • Ich würde zum reichhaligen Angebot neuer Zylinder/Kolben-Garnituren greifen da die größeren kaum teurer sind, evtl.sogar nen gänzlich neuen/überholten Motor nehmen.


    Aber seit wann haben Motoren Erstzulassungen?

    • Offizieller Beitrag

    das moped in dem der motor verbaut war hatte ja eine...dachte mir,dass du die vielleicht hast wenn du den s70-motor hast.
    den logisch betrachtet ist der rahmen ja nicht so wichtig,es kommt ja auf den motor (inkl. abgasanlage etc) an.
    gruss
    pitti


    ps: wie gesagt alles spekulation.würde in diesem fall wirlkich auf nummer sicher gehn und ma beim tüv oder so durchklingeln.das können die dir sicher auch a eben am telefon sagen.

  • Der TÜV - das sind Muspumpen. Die wissen gar nix. Wenn man zu denen geht und fragt wo man ne Ersatz-ABE für seine Simson/Zündapp/Kreidler herbekommt sagen die immer das geht nicht, man müsse das Fahrzeug komplett abnehmen lassen :))


    Hm. Keiner ne Idee? Oder stimmt meine Vermutung daß es schlicht nicht geht?

  • Ich nehme an daß den TÜV das auch gar nichts angeht; letztlich ists ja eine Zulassungsrechtliche Frage.


    Und damit die Frage: bekomme ich auf der Zulassungstelle für eine solche S70(Ex-S51) einen Fahrzeugbrief?


    Der TÜV wird mir diese (nennen wir sie ab jetzt einfach so) S70 vermutlich problemlos abnehmen. Die machen einfach die Prüfung, auch wenn man ihnen einen Backstein hinlegt. Hauptsache es ist bezahlt.
    Brief/Schein braucht man da ja auch nicht, schließlich braucht man ja die Abnahme um überhaupt ne Zulassung zu bekommen.


    OK, TÜV fertig, sagen wir ich habe nun eine Gesamtabnahme in der Hand.


    Damit gehe ich zur Zulassungsstelle.


    Die nette Frau fragt mich dann sicher: Wo ist der Fahrzeugbrief?


    Möglichkeit a)
    "Es gibt keinen. Das Fahrzeug war vorher als 50er im Verkehr."


    => Vermutlich falsche Antwort. Dann wird sie nämlich einen Brief erstellen in dem EZ 2006 eingetragen ist. Und mich darauf hinweisen daß meine tolle TÜV-Gesamtabnahme belanglos ist solange für die nun erfolgende Erstzulassung keiné adäquate Abgasuntersuchung vorliegt.
    Fazit: Verloren.


    Möglichkeit b)
    "Den habe ich verloren. Ich habe hier eine polizeiliche Bescheinigung daß das Krad nicht gestohlen ist. In der BRD war dieses DDR-Krad nie zugelassen."


    => Vermutlich die einzige Möglichkeit, wenn auch wohl illegal. Die Frau wird mich nach einem typgleichen Ersatzbrief fragen damit sie die Daten übernehmen kann. Nun, einen S70-Brief aufzutreiben sollte nicht unmöglich sein. Die Erstzulassung wird sie mich wohl fragen und dann gemäß meiner Angabe eintragen (=> ist eine Vermutung. Aber woher sonst sollte sie es nehmen?). Ich antworte "1984".
    Ich verlasse das Gebäude und habe eine zugelassene S70 die mal eine S51 war.
    Wer könnte mir - und wie? - diesen Betrug nachweisen? Wäre es überhaupt Betrug?


    Was, wenn mir mal einer eine S70 andreht, Brief verloren, war nie in der BRD angemeldet. Kann man die S51 von der S70 per Rahmennummern unterscheiden? Aber selbst wenn wäre das unerheblich denn die Frage ist ja: kann es die Sachbearbeiterin im Zulassungsamt? Wohl kaum.


    Eure Meinung?

  • Ein Nachweis zum Betrug wären z.B. Deine Postings hier in Bezug auf das Thema. :D Möglichkeit b) ist eine Täuschung. Wenn Du Deine vermeintliche S70 später einmal als solche verkaufen solltest, erst dann wäre es ein Betrug. Was ist mit dem Typenschild? Dort wird noch immer S51 stehen. Ein weiteres Problem.


    Ob man die S51 von der S70 anhand der Rahmennummern unterscheiden kann, ist eine gute Frage?!


    Gruß!
    Al

  • Die Frage ist auch: inwiefern sind Fahrzeuge generell - und im speziellen die in der DDR angemeldeten - irgendwie registriert?


    Denn wenn das so ginge wie nach b) aufgeführt, könnte man quasi auch jede beliebige russische IZH hierherbringen und anmelden und behaupten, sie wäre mal in der DDR angemeldet gewesen und der Brief sei nur verloren gegangen...

  • Nein Du kannst ja beim TÜV nach §21 ne ABE machen.


    Dann bringst du die Daten der S70 mit aber keiner sagt dass es eine ist. Ist halt ne EinzelABE.


    Damit zur Zulassungsstelle und gegen ne Unbedenklichkeitsbesceiniung vom KBA gibts nen neuen Brief.

  • Mir persönlich wär das wirklich zuviel Arbeit. Leichter wär es einen S70Rahmen
    mit oder ohne Brief zukaufen und diesen einfach umzubauen.
    Dann käm sehr warscheinlich nur eine Vollabnahme hinzu sowie die beantragung eines neuen Briefes bzw. den erhalt eines neuen.
    Ich würde aber erstmal bei der Zulassungsstelle nachfragen oder beim Tüv wie wo/womit man ihn bekommt.


    Aber weiß du was eine s70 im Unterhalt kostet? ... frag mal Oldispezi......

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Ja, in etwa.


    Versicherung: Appel und ein Ei (Versicherungsklasse bis 10 PS...)
    Steuer: nix da unter 125 cm³.
    Verbrauch: bin ich ehrlich gesagt etwas überfragt aber viel über 3 Liter wirds wohl kaum sein, oder?

  • Angegeben ist die wohk mit 3,5 bis 4 je nachdem ob bis 75 oder noch schneller.


    Na ja entwerder TÜV oder Zulassungsstelle eins mußte aufsuchen und ne §21 Abnahme wirds sowieso.


    Ob du ne S70 neu zuläßt oder ne S51 umbaust $21 kommt immer

  • Ich weiß noch nicht.


    Emmen hab ich hier genug, sowohl 3D-Puzzle als auch fahrbereite angemeldete :D , diesen Winter soll ohnehin meine alte TS250/1 neuaufgebaut werden.


    Das mit der S51 ist ne Sache die ich mir für später überlege, eilt also nicht.

  • moin
    naja, wenn dein herz nach ner s70 schreit, warum nicht...
    wenn ich die möglichkeit hätte, und das nötige kleingeld für tüv etc... fänd ich recht edel....
    aber wenn dus machst, schreib wie ;)
    greetz

  • Ich würde es mal beim KBA direkt versuchen ??!!


    Die haben zumindest die Daten für die einzelnen Baureihen da und können ganz sicher einen Mehrabdruck der ABE erstellen... Und warum sollte hier nicht auch gleich ein Fahrzeugbrief möglich sein ??


    Problem ist und bleibt natürlich die Rahmennummer und die dazugehörigen Datenbanken bzw. auch das Typenschild!! Das muß auf jeden Fall ab! und die Maschine muß gegenüber dem KBA als S70 deklariert werden!


    Hintergrund :
    Ich habe diesen Prozess schon mal mit einem SR50M durch.
    Problem war, daß ich diesen natürlich auch mit einer ABE für 60 km/h fahren wollte. Die Umbauten waren schon alle erledigt... (Motor / Ritzel/ Vergaser).


    Dann die Mail ans KBA.... Ich möchte eine ABE für einen SR50... ohne M ... mit der Fahrgestellnummer xyz.....


    Die Rückantwort war dann eine ABE für das Mofa !!!.. Toll maximal 25 km/h....Viel Schriftverkehr.... viele Nachfragen..... u.a. die Fahrgestellnummer gehört aber zu einem Mofa !!!!....


    Daraufhin ich einfach geschrieben ... Da müssen Ihre Datenbanken aber veraltet sein, denn es ist eine SR 50 !!! und dann habe ich eine ABE für die 60 km/h erhalten. Mußte nur eine Erklärung abgeben, daß das Teil wirklich eine SR 50 ist und Motor u.s.w den Anforderungen der ABE entsprechen. Also mit andern Worten die Umschreibung legal ist !.


    Eigentlich sollte es so auch bei einer S70 funktionieren. Natürlich mußte dann noch mit der ABE und dem Brief zum Tüv um eine aktuelle Abnahme zu bekommen.

  • Mich würde auch mal interessieren was das kostet. Also ich meine die Unterhaltung des Fahrzeugs. Bitte aber keine Umschreibungen sondern etwa genaue Euro-Angaben. Und bitte nicht nur Versicherung, sondern auch Tüv etc..

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