Hiho,
zuerst muss ich mal eure Webseite incl. Forum loben. Hier findet man wirklich viele nützliche Tips rund um Die Simsonfamilie. Ich hab mich gerade mal grob durch die 9 Seiten des Recht-Forums gelesen und den Technik-Bereich z.T. mal überflogen.
Komme ich nun aber mal zu meinem eigentlichen Anliegen. Nach nunmehr fast 10 Jahren Simson-Abstinenz juckt es mich jetz mal wieder in den Finger und deshalb hab ich mir vorgenommen, mir wiedermal eine S51 Enduro aufzubauen. Da wir früher in unserem jugendlichen Leichtsinn im Osten der Republik alles an der Simson verbaut hatten, was uns an Teilen in die Finger kam und was irgendwie cool aussah, wollte ich jetzt mal bei euch um Rat fragen: Was zum einen davon überhaupt erlaubt ist bzw. was man alles davon noch machen könnte, da man ja ab einem gewissen Alter doch vernünftiger wird und nicht mehr wirklich Ambitionen hat, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
allgem. Fragen:
1. Ich hab hier im Forum gelesen, dass man seine Modifikation (z.B. Lenker usw.) beim TÜV eintragen lassen sollte/muss. Bezahlt man dann für jedes Teil das man eintragen lässt die rund 50 € oder ist das eine pauschale Gebühr beim Vorstellen des Fahrzeugs? Was ist wenn das Fahrzeug nicht komplett abgenommen wird. Werden dann zumindestens die Teile eingetragen die zulässig sind oder muss man dann nochmal komplett neu hin und nochmal zahlen?
2. Was passiert wenn ich mit nicht eingetragen Umbauten, die die Fahrleistung nicht erhöhen, von der Polizei erwischt werde. Muss man das Fahrzeug nur im "Normalzustand" neu vorführen oder wird soetwas gleich stillgelegt und einkassiert.
3. Ich habe einen alten Führerschein der Klasse 1b, der mir erlaubt LKr bis zu 125 ccm/11 KW/mehr als 80 km/h zu fahren. Darf ich dann mit der S51 auch über die 60 km/h + 8% fahren? Denn eine gut eingefahrenne Simson fährt doch fast immer 70 km/h (lt. dem Schätzeisen am Lenker). Bzw. was ist wenn meine Simson so schnell fahren könnte ich aber nicht so schnell fahren würde?
Fragen zu Umbauten:
1. Federbeine: Bei uns war es früher üblich hinten die Vorder-Federbeine von einer ES zu verbauen. Dadurch wird das ganze ein Stück höher als mit den üblichen MZ-Federbeinen, was wiederum dazu führt, dass man den Motor etwas höher legen musste, damit die Kette nicht auf der Schwinge schleift. Ich nehme mal an, dass man das grundsätzlich nicht darf... oder? Besteht aber vielleicht die Möglichkeit, das beim TÜV eintragen zu lassen oder ist ein Abnahme da eher unwahrscheinlich?
2. Telegabel: Wenn man hinten nun schonetwas höher ist, dann solls ja vorn auch nicht flach sein. Dazu hatten wir früher unsere Telegabel einfach verlängert. Ein Stück (5 cm) von einem alten Telegabeholm einfach an der Drehbank abgedreht und auf die verbaute Telegabe aufgesetz. Damit nichts wegbrechen konnte wurde darüber der unter Holm der alten Telegabe als Führung zwischen den zwei Teilen des "Lenkerkopfs" eingefügt. Sowas würde ich aber nicht mehr machen. Vielmehr schwebt mir der Gedanke vor eine Rollertelegabel zu verbauen, die von Haus aus länger ist. Wieder stellt sich die Frage: grundsätzlich verboten... oder vielleicht TÜV-Eintragung möglich?
Damit das Moped auf nem richtigen Ständer steht, würde ich den Seitenständer von einer S53 offroad verbauen, da der länger ist.
3.Fußrastenträger m. Klappfußrasten: Kann ich die einfach ohne Eintragung anbauen?
4. Scheinwerfergehäuse: Ich hab da ein nettes Scheinwerfergehäuse gefunden. Muss das eingetragen werden oder kann ich das einfach dranbauen?
Das wars dann erstmal und ich hoffe das ich die Simson-Orginal-Liebhaber nicht mit meinem Vorhaben zu sehr erschrecke.
MfG der Menace