S51 - kleineres Ritzel erlaubt?

  • Hi,
    Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass man theoretisch ein kleineres Ritzel verbauen darf, weil damit die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöht wird. Das heißt ich könnte mir ein 14er Ritzel drauf machen und wäre immer noch vollkommen legal unterwegs?
    Stimmt das?
    Gruß
    Jonas

    • Offizieller Beitrag

    So isses. Du verlierst zwar etwas Höchstgeschwindigkeit, gewinnst aber Drehmoment am Hinterrad. Gut für Gegenden, wo es auch bergauf geht.



    Peter

  • Das es erlaubt ist, habe ich noch nie gehört.
    Zumal das Fahrgeräusch bei einer bestimmten Geschwindigkeit sich ändert und zusätzlich die Höchstgeschwindigkeit sich auch noch ändert.
    Geringer wird sie nicht zwingend, evtl. sogar schneller, wenn der Motor die originale Übersetung nicht ausdrehen kann

  • War schon zu DDR-Zeiten zulässig. Ich habe meinen Roller auch etwas kürzer übersetzt. Man darf nur nicht vergessen, den Tachoantrieb mit zu wechseln. Oder man baut gleich auf Radnabenantrieb um.

  • ah, ok.
    Dann sind also bei der Simson mehrere Übersetzungen zulässig bzw. "eingetragen"?



    Allgemein ist die Änderung der Übersetzung ohne Eintragung bei Motorrädern etc ja nicht zulässig

    • Offizieller Beitrag

    Rayman
    Die ABE (das 400 Seiten umfassende Aktenstück) erlaubt an der Kette
    eine Übersetzung zum Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
    Wird diese Übersetzung dahingehend geändert,
    daß das Fahrzeug mehr Kraft am Berg hat (und langsamer wird)
    bedarf es keiner Zulassung oder Eintragung.


    Kurz gesagt: die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist vorgeschrieben
    - langsamer darf man aber jederzeit.



    LG Kai d:)

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