S53M von 1996 fehlende ABE und schrottige Antwort vom KBA

  • Sorry wenn das hier zum 100.000 x gefragt wird.
    Als Vater eines frischgebackenen mofaführerscheinbesitzenden Sohnes bin ich ziemlich gefrustet, besonders wo die Karre für 80€ jetzt gut läuft.


    Laut KBA-Schreiben kann ein Ersatzstück für die verlorene Ablichtung (oder Abdruck) der ABE nur der Inhaber der ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigter) unter bestimmten Bedingungen ausfertigen. Dem Hersteller ist eine Bescheinigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde vorzulegen, dass nach den Unterlagen dieser Zulassungsbehörde der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen technischer Mängel verboten noch die Betriebserlaubnis eingezogen worden ist.
    Es genügt auch die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, dass das vorgeführte Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht.


    Ist kein Problem, da DEKRA-Mann bekannt.


    Sollte der Hersteller (wen soll man da fragen, wenn die Firma aufgelöst ist?)
    keine Unterlagen mehr besitzen und deshalb ein Ersatzstück nicht anfertigen können, bedarf es zur Inbetriebnahme des Fahrzeugs einer Einzelbetriebserlaubnis nach $ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch einen amtlich anerkannten Sachverstänigen.


    Dann muß die Karre original sein und ein Kredit aufgenommen werden, oder?


    Das Gutachten ist der Zulassungsbehörde vorzulegen, die darauf "Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt (§18 Abs. 5 StVZO).


    TOLL WAS NUN?
    1. WEN ANSCHREIBEN
    2. WER KANN MIR DIE ERFORDERLICHEN GENAUEN TECHNISCHEN DATEN GEBEN UM DIE KARRE NOTFALLS EINFACH ONLINE ZU VERSICHERN AUCH OHNE ABE?
    3. ANDERE TIPS?


    jorg.teichmann@gmx.de
    0174 9206340
    Gelsenkirchen

    • Offizieller Beitrag

    Steht doch alles da. :roll:


    Papiere kann dir TÜV / Dekra nach ner Einzelabnahme erteilen, die erforderlichen Daten sollten die eigentlich irgendwo rumschwirren haben. Wenn nicht: Von jemandem, der entsprechende Papiere hat selbige kopieren und mit zur Abnahme schleppen.


    MfG
    Ralf

  • Das KBA schickt ja nur für DDR Fahrzeuge ABEs los. 1996 war die DDR aber schon weg deshalb haste nen ganz normales Westmobil.


    Und da fährst zum TÜV und läßt dir nen Gutachten für ne Betriebserlaubnis machen.


    Je mehr Unterlagen du ihm mitbringst desto einfacher wirds für ihn dir dein Gutacten zu schreiben


    Dann zur Zulassungsstelle die die nen KFZ Schein ausstellt mit der Bemerkung Betriebserlaubnis erteilt.


    So zur Hilfe meine Daten die ich über die S53 habe:

  • .... ganz normales Westmobil.


    Und da fährst zum TÜV und läßt dir nen Gutachten für ne Betriebserlaubnis machen.
    Je mehr Unterlagen du ihm mitbringst desto einfacher wirds für ihn dir dein Gutacten zu schreiben
    Dann zur Zulassungsstelle die die nen KFZ Schein ausstellt mit der Bemerkung Betriebserlaubnis erteilt.


    So zur Hilfe meine Daten die ich über die S53 habe:

    [/quote]


    Yo, danke. Trotzdem:
    S53M kann ja als Mofa nur 25 laufen und nur 1 Sitz haben (klar ist ne Bank dran) Und dann ist' auch ein 3-Gang Teil.


    Vielleicht gibt's ja im Forum jemanden mit dem Teil von 1996, der mal ne Fotokopie rüberwachsen läßt.


    Nebenbei.
    shadowrun?
    Tool-Fan? Ham wir grade gesehen.
    Gemopstes Plakat gegen korrekte Fotokopie einer 1996 ABE?
    deal?

  • Zitat

    Nebenbei.
    shadowrun?
    Tool-Fan? Ham wir grade gesehen.
    Gemopstes Plakat gegen korrekte Fotokopie einer 1996 ABE?
    deal?


    Da weiß ich nichtg was du meinst...
    Ab wenn du die M hast


    ist alles identisch bis auf:


    Leistung: 1,15 kw (1,56 PS) / 4250 U/min
    Anzahl der Gänge 3
    Bremse vorn Tromelbremse 125 mm Durchmesser
    Anzahl der Sitze 1
    Leermasse 85,5 Kg
    Zul Gesamtmasse 210 Kg
    Kraftstoffverbrauch 1,9 L / 100 km
    Höchstgeschwindigkeit 25


    Wg Kopie von irgendwelchen Daten. Du denkst doch nicht ich habe slche Mofa hier stehen ????


    Wenn ich mir ne Mofa hole dann hol ich mir nen Fahrrad und knüppel hinten meine Hühnerschrecker hintenran und zieh mit 40 an allen Mofas vorbei.


    Da laß ich den Schein sein den ne Mofa ist für mich nen motorisiertes Fahrrad.


    Die Daten habe ich nur ausm Buch abgeschrieben wo noch die weiteren Modelle von Simson nach der Wende beschrieben werden. Mehr daten stehen da auch nich

  • Zum TÜV muß man sicher nicht extra und da noch mal einen Haufen Geld lassen; das Fahrzeug ist schließlich schon mal gefahren und hat die Zulassungsanforderungen von 1996 erfüllt.


    Weder mit einer Kreidler, noch mit einer Zündapp, für die ich mal die Papiere brauchte war je eine TÜV-Abnahme nötig.


    Die Frage ist einzig, wen man anschreibt um eine Ersatz-ABE zu bekommen.


    In der Regel braucht man aber nur die polizeiliche Bestätigung daß das Ding nicht geklaut ist und geht damit da hin wo man unter Vorlage der Bestätigung die neue ABE bekommt.
    Und diese muß nicht von amtlicher Seite kommen - der Rechtsnachfolger der jeweiligen Firmen darf das genauso.
    Um die ABE meiner damaligen Kreidler Florett zu bekommen hatte ich auch lediglich irgendsoein Museum angeschrieben, die berechtigt sind die ABE auszustellen.


    Ich würde es mal im Suhler Simson-Museum probieren.


    Gruß Alex

  • Wobeis hier nicht um die Rechte der DDR Simson geht sondern um die Rechter der "Suhler Fahrzeugwerke GmbH"


    Wie gesgat entweder dein Weg oder zum TÜV der dann die Daten abnimmt die dann jede Zulassungsstelle in einen KFZ Schein eintragen darf mit der Bemerkung : Betriebserlaubnis erteilt.


    Denke mal mit 40 € TÜV + Amt mußte rechnen. Wenn du genug Unterlagen zusammensuchst wirds eh nur ne Probefahrt vom TÜV Mann geben dann vielleicht noch nen Lichttest und das wars.



    Dann schreibt er sein Gutahcten mit den Daten + Stempel das das Fahrzeug so ist und ab zum Amt

  • KFZ-Schein? für Mofa? wo leben wir denn?


    Als ich mir damals ne olle Zündapp geholt habe, bin ich zum 2-Takt-Händler meines Vertrauens gegangen und der hat mir dann nen Ersatzschein ausgehändigt mit Stempel. Und gut war......

  • Hallo,
    ich habe einen S83 E beta Bj. 1995
    Betriebserlaubnis ausgestellt von:


    Kraftfahrt Bundesamt
    Außenstelle Dresden
    Bernhardstr. 62
    01187 Dresden


    Versuchs mal dort mit ner Zweitschrift, aber zur Dekra mußte wohl vorher auch, weil die nur ne neue austellen, wenn bescheinigt ist, das es noch orichinal iss. ( Unbedenklichkeitsbescheinigung, Fahrzeug entspricht der Betriebserlaubnis )
    Und frage mal bei deiner Zulassungsstelle nach, vielleicht helfen die weiter.
    Oder eben die Einzelabnahme z.B. bei der Dekra.
    Gruß
    schrauberwelt

  • Hallihallohallöle...


    Hab den Thread mal durchgelesen und kann aus der Fachpraxis (ich arbeite in einer Kfz-Zulassungsbehörde und fahre selbst Simson) folgendes loslassen:


    Das KBA stellt Abschriften der ABE nur für die ALTEN Simsons von vor der Wende her (VEB = Volkseigener Betrieb).


    Für alle anderen Fahrzeuge (Simson GMBH nach der Wende, oder auch Piaggio, Honda, etc) sind wirklich die Hersteller erstmal zuständig. Dazu wird entweder beim Hersteller selbst oder bei der Zulassung ein Antrag gestellt, der Verlust der Original-Papiere angezeigt. Man erhält ein Vordruck den die Zulassung ausfüllt (Überprüfung ob ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt) und das ist dann für den Hersteller die Grundlage für die Zweitschrift der ABE.


    Ist der Hersteller nicht mehr vorhanden (so wie hier, da es die Simson GmbH ja nicht mehr gibt) bleibt als einzigste Alternative die Neuerteilung der ABE durch den TÜV. Wohl dem, der im Osten lebt, denn hier darf dieses Gutachten auch durch die DEKRA gemacht werden. Im Westen darf dies ausschließlich der TÜV / TÜH.


    Das dort erstellte Gutachten (ich nenne es mal: "das technische okay") muß dann noch von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde "registriert" werden und damit erteilen dann die Kollegen die entgültige "Betriebserlaubnis" (das "okay zum rumrollen auf öffentlichen Straßen").


    Das ganze kostet halt... 30,70 Euro für die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere, 10,20 Euro die Registrierung/BE-Erteilung und dann die Kohle für das TÜV-Gutachten... Ach ja: Antragstellung bei der Behörde erst ab 18 Jahre oder Papa und Mama kommen mit (wegen der Geschäftsfähigkeit) und Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) nicht vergessen!!!


    Ist halt alles Bürokratie pur - gebe ich zu - aber wie sonst soll ein Fahrzeug noch legal auf die Gasse kommen? Dafür hat man dann halt einen Hobel, der nicht alle 2 jahre zum TÜV muß, keine AUK (Abgasuntersuchung für Motorräder) machen muß usw...


    Ist halt alles nicht soooo einfach eine Nachwende-Simson ohne Papiere wieder in den Verkehr zu bringen...


    Für den Threaderöffner: Schnapp Dir die Neu-Simson und vertick das Ding so teuer weiter wie möglich (Papiere sollen dann PAL = Problem anderer Leute sein), besorg ein Simson-Mofa (SL1 oder SL1-S) für Deinen kleinen - damit darf er LEGAL 30 fahren statt 25 und wenn er dann so weit ist hol ihm eine alte S51 damit er dann seine 60 fahren darf.


    Grüße aus Rhein-Main


    Olaf

  • Zitat

    amit darf er LEGAL 30 fahren statt 25


    Definitiv nicht.
    Das Simson-"Mofa" galt schon in der DDR nicht als Mofa da es dort diese Klasse nicht gab. Folglich gibt es auch keinen rechtsverbindliche Nachfolgeklasse, und damit erhält das SL die selbe Klassifizierung wie schon damals in der DDR - als Kleinkraftrad.


    Nochmal zu den ABEs: es muß definitiv einen besseren Weg geben, Papiere von Zündapps und ähnlichem bekommt man auch meist von Museen und anderen Firmen, die die teilweise Rechtsnachfolge für diese KfZ übernommen hatten.


    Mein Tipp daher: am besten mal in einem Kreidler- oder Zündapp-Forum fragen wie das da gehandhabt wird.


    Gruß Alex

  • @ Alex:


    Ähem, schon mal eine Ersatz-ABE beim KBA bestellt? Auf der Rückseite des "Lieferscheines" sind da ein paar nette Rechtsregelungen für die einzelnen Fahrzeuge und die dazu notwendigen Fahrerlaubnisse genannt...


    unter Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) SL1 bzw. SL1-s steht da: "Nach dem EInigungsvertrag Kapitel (blablabla)... gelten Fahrräder mit Hilfsmotor im sinne der bisherigen Vorschriften der DDR als Fahrräder mit Hilfsmotor nach $ 18 ... StVZO, wenn sie vor dem 28.2.92 erstmals in den Verkehr gekommen sind. D.h. das Fahrzeug wird über diese Vorschriften TROTZ BAUARTBEDINGTER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT VON 30 km/h, wie ein Mofa (Prüfbescheinnigung genügt) behandelt " Zitat Ende....


    Ergo: DDR Simson SL1 kaufen und legal mit 30 statt 25 fahren...


    Ulkigerweise steht dann unten:


    Krankenfahrstühle: Louis Krause, Robur, DUO


    NUR ZUR BENUTZUNG DURCH KÖRPERBEHINDERTE PERSONEN. Fragen Sie bitte Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.


    Ohoh... demnach sollten die DUOfahrer aus DIetzenbach meinem Chef nicht über den Weg fahren... der hat im Laufe der letzten Jahre diverse Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen lassen, weil sie von nichtbehinderten benutzt wurden...


    Nunja...


    Trotzdem liebe Grüße aus Rhein-Main


    Olaf

  • Ich habe nun schon drei mal eine Ersatz-ABE bestellt, auf keiner steht der von Dir genannte Text.


    Fakt ist, daß es in der DDR keinen Mofa-Schein gab.
    Es verhält sich ähnlich wie mit den 150ern, die zwar ab 16 gefahren werden durften, für die es aber, anders als in der BRD mit dem 1a, keinen extra Führerschein gab - in der Folge gibt es auch keine Ausnahmeregel für 150er, sie dürfen nur mit dem 1er gefahren werden. Einzige Ausnahme macht hier wohl das Land Sachsen.
    Letztlich verkaufte sich das SL so mies weil es eben keinen Vorteil dieses "Mofas" gab...man brauchte den selben Schein wie für echte 50er und da überlegte sich eben so mancher nicht besser gleich nen Star zu kaufen.


    Und wieso sollte die BRD eine Regelung für ein Fahrzeug einführen, für das es selbst in der DDR keine Regelung gab?


    Letztlich steht auf den hier zahlreich verlinkten Rechtstexten zur 60-kmh-Regelung nichts über eine 30-kmh-Reglung.

  • Da das Simson-Mofa seltener ist als die S51 hat sich wohl kaum jemand drum gekümmert - es ist jedoch laut Text die selbe "Bestandsschutzregelung" wie bei der S51. Das Mofa scheint wohl 30 km/h zu packen und das wäre für die Westdeutsche Regelung zuviel für Mofas (25 km/h) - durch diese Bestandsschutzregelung kann das SImson-Mofa jedoch mit einer Mofa-Prüfbescheinigung heutzutage legal mit 30 km/h gefahren werden.


    Daß in der DDR das Mofa total frei war - schön - aber heutzutage braucht man für diesen schrägen Vogel halt nur die Mofa-Prüfbescheinigung.


    Ist doch cool: ab 15 die SL1 mit 30 statt 25 km/h fahren und ab 16 dann die S50/51 mit 60 statt 45 km/h - und das (die jeweilige "Pappe" vorausgesetzt) ganz legal...


    Grinsegruß


    Olaf

  • Habe eben den entsprechenden Link gefunden und muß Dir Recht geben, das SL wird tatsächlich als Mofa behandelt, obwohl es im Einigungsvertrag nicht aufgeführt wird.


    Entscheidend ist eine Zusatzbemerkung die wohl erst hinterher eingefügt wurde;


    http://mitglied.lycos.de/benja…Mokick/F%fchrerschein.jpg


    Ich glaube diese Information, wonach das SL keine Mofarechte habe, entstammt aber sogar dem Vogelserie-Buch, muß ich nochmal nachprüfen.

  • die frage ist bloß wie das ding versichert wird. ich hab mir mal grade mein Versicherungsschein angeguckt und festgestellt, dass man bei Mofa nur "bis 25 km/h" ankreuzen kann. Ja was nu?


    Machen die Versicherungen da eine Ausnahme oder was?

  • Hey - richtig!!! Da ist nix von wegen MOFA bis 30 km/h.....


    Ich denk mal, da haben die Versicherungen zwar die Schwalben/S50und S51/DUO´s berücksichtigt, aber nicht die SL1-Mofas.... :D:D:D


    Ich lach mich tot! Da bekomm ich doch so richtig Lust mir so ein Teil zu suchen, und mit der ABE in der dann legale 30 km/h bestätigt werden zur Versicherung zu tappen.... GRINS....


    Olaf

  • Da wird dann "Moped bis 50 km/h" eingetragen, ganz einfach. Ob 25, 50, oder 60 km/h ist bei den Versicherern ohnehin überall der gleiche Tarif.
    Für die alten 40-km/h-Mokicks gibts ja auch kein Extrafeld.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!