Schwalbe geklaut, demoliert, wieder gefunden, wer bezahlt?

  • Guten Tag! :)
    Beobachte seit einiger Zeit dieses Forum und habe mich nun endlich mal, leider aus einem eher traurigem Grund, hier angemeldet.


    Meine Schwalbe Typ KR51/2 wurde Mittwoch Nacht gestohlen, in der gleichen Nacht noch wieder gefunden (Dank an die Polizei!) und ich hab sie gestern bei der Polizei abholen können.


    Blinker abgebrochen, Knieblech links verbeult und verbogen, Fußblech links gebrochen und zusammen gestaucht, Auspuffhalterung abgerissen, Auspuff verbeult, Krümmerdichtung dadurch total undicht, Spiegel weg und Schutzblech vorne verzogen.


    Bei der Polizei haben sie in die Anzeige geschrieben, dass ein Schaden von 250€ entstand, was ich schonmal für positiv erachte. Dort sagten sie mir ich solle am besten zu einer Motorrad Werkstatt gehen und mir ein Kostenvoranschlag machen lassen und mit dem dann zu meiner Versicherung gehen. Das ist ja aber quatsch weil ich nur ein Versicherungskennzeichen ohne Kasko hatte und bei Totalentwendung sowieso 300€ Selbstbeteiligung wären.
    So langes Gerede kurzer Sinn:
    Ich würde mir jetzt die Teile "Blinker, Auspuff komplett, Spiegel und Fußblech" bestellen und die Schwalbe wieder zurechtbasteln, ich denke das Knieblech (90€) zu bestellen und das zu lackiereen wäre ein übermäßiger Aufwand.


    Die Rechnung würde ich dann an den Täter schicken, aber die Polizei sagte mir nur den Namen und mehr dürfe ich wohl nicht erfahren, also habe ich auch keine Adresse, wie komme ich jetzt an mein Geld, wer ersetzt mir den Schaden?


    Der Täter ist wohl 16 bzw. 17 Jahre, also eventuell auch nicht in der Lage zu bezahlen, dann würde ich den Schaden doch von den Eltern ersetzt bekommen oder? Oder bekommt die Rechnung die Polizei? Die sagte mir aber dass ich damit zur Versicherung muss. aber wenn dann brauch die Rechnung doch die Haftpflichtversicherung des Täters oder? Bzw. geht das überhaupt mit Rechnung, oder muss der erst dem Kostenvoranschlag zustimmen? Ich will mein Schwalbchen so schnell wie möglich wieder flott haben.


    Hoffe hier kann mir wer helfen :\


    Liebe Grüße, Norman!

  • Lass nen Kostenvoranschlag mit Foto von einer Fachfirma erstellen. Reparieren kannst du sie dann auch selbst.
    Den Kostenvoranschlag brauchst du um den Schaden an deiner Schwalbe beim Verursacher geltend zu machen.
    Du musst - glaub ich zumindest - auf dem zivilrechtlichen Weg gegen den Verursacher (auch wenn der unter 18 J. ist) vorgehen.
    Oder du versuchst es so, dass die Eltern des Fratzen dir den Schaden ersetzen, dann könntest du ja von einer Anzeige absehen - wenn du verstehst was ich damit sagen will.


    Wichtig ist jedoch der Kostenvoranschlag MIT Foto um deiner Beweispflicht nachkommen zu können.


    mArCuS

  • moin...


    den schaden ersetzt dir deine eigene versicherung wohl kaum...
    die zahlen nur wenn du etwas beschädigt hast... nur eine vollkasko zahlt eigene schäden...


    dieser 16 jährige jemand wird auf jeden fall eine anzeige bekommen, weil die polizei von einer straftat bescheid weiß.... aber ob der wirklich was abgriegt? sry, aber ich glaub nicht an die deutsche rechtssprechung...


    also entweder kannst du privatrechtlich gegen diesen jemand vorgehen...


    oder über den namen die adresse ausfindig machen, was allerdings riskant ist,... weil die eltern bzw. dieser jemand dich noch anzeigen kann wegen erpressung etc... kommt drauf an was das für leute sind die sowas tun....


    wobei mir 250€ fast ein wenig wenig vorkommt,... die teile wirste dafür zwar sicher griegen, allerdings ist dann noch keine arbeit mit eingerechnet, und vor allem keine neue lackierung, und die kann bei ner fachwerkstatt richtig teuer kommen...


    auf jeden fall würde ich ein gutachten machen lassen... das muss der schädiger zahlen...
    dann von einer werkstatt einen kostenvoranschlag machen lassen und den an die polizei bzw. deinen anwalt weiter leiten....


    grüße

  • Zitat von Baumschubser

    Überlege dir diesen Satz nochmal ganz genau, das ist vorsichtig ausgedrückt nämlich absoluter Unsinn.


    warum sollte das unsinn sein?


    ein schadensgutachten von einem unabhängigen gutachter (tüv, dekra, etc...) wird nach einem unfall erstellt, und muss dann der schadensverursacher zahlen, bzw. seine versicherung...


    oder lieg ich da falsch? habs jedenfalls noch nicht anders erlebt...


    grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hast du dir mal die Schadenshöhe angeguckt? Das ist ne Bagatelle im Versicherungssinne, deshalb kein Gutachten, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen. Gutachten werden erst ab etwa 750€ Schaden bezahlt.


    Und wir sind hier auch bei keinem Versicherungsschaden, sondern bei einer Straftat. Der Schadensersatz kommt also nicht automatisch von einer Versicherung, sondern nur im Rahmen einer freiwilligen Zahlung oder einer Zivilklage mit Gerichtstitel direkt vom Verursacher. Selbst dann fließt aber noch keine Kohle unbedingt.


    Der Gutachter will aber garantiert beizeiten sein Geld haben. Der Verursacher ist minderjährig und garantiert als Schüler mittellos. Also kommt absolut nichts, es sei denn, dessen Eltern zahlen freiwillig was. Sind das aber Assis wie der, kannste das alles knicken, dann kommt nie was rüber.

  • Ich danke vornweg erstmal allen für ihre Hilfe!


    War gestern noch mal bei der Polizei und hab mit einem (wirklich ausgesprochen netten) Polizisten gesprochen der auch meine Anzeige aufgenommen hat. Er hat gesagt das Problem ist dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Ich müsste mir jetzt nen Anwalt nehmen und auf Zivilrechtlichem Weg das Geld einklagen. Nehme ich mir jetz so einen Anwalt ohne die Versicherung muss ich wohl auch angeblich nen Teil der Anwalts und Gerichtskosten tragen und das werden wohl um die 200-300€. Da kann ich mir das schenken.


    Er hat gesagt in Deutschland ist man als Beklauter in fast allen Fällen der Angearschte (sein genauer Wortlaut).


    Hab gestern neue Teile bestellt, und werd wohl so wies aussieht auf den Kosten sitzenbleiben. Ich frag mich wozu die Polizei da ist, wenn die den Täter zwar bestrafen sich aber das Geld in die eigene Tasche stecken und ich auf meinen Kosten, entstanden durch Verursachung des Schadens durch den Täter, sitzenbleibe.

    • Offizieller Beitrag

    Der Polizist hat dir nur die halbe Wahrheit gesagt. Deine Zivilklage reichst du beim Amtsgericht bei euch am Ort ein. Anwaltszwang gibts nur beim Landgericht, geht hier also erstmal ohne und ist auch ratsam ohne.


    Einfach zur Rechtsantragsstelle im Gericht traben, alle vorhandenen Papiere mitnehmen und Klage niederschreiben lassen. Das erledigen die alles für dich. Damit ist die Sache erstmal aktenkundig, ob da aber ein Verfahren eröffnet wird, ist mehr als fraglich, weil Bagatelle.


    Richtig ist aber, dass du erstmal Gerichtskosten vorstrecken müsstest. Wie hoch die liegen, kann man dir ebenfalls in der Rechtsantragsstelle sagen, dann kannst du entscheiden, ob du das machst. In jedem Fall muss der Antragsgener die vollen Kosten tragen, wenn er zum Schadensersatz verurteilt wird. Kommts zu einem Vergleich, werden die Kosten geteilt.

  • Den Schaden bekommst Du schon wieder - mit dem ZivilGerichtsverfahren bekommst Du Dein Recht nach Abschluß des Strafverfahrens.


    Die Kosten trägt dann der Täter und mit Abschluß des Verfahrens hast Du dann einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
    Also die Eltern des Täters mit dieser langsamen, aber sicheren Kostenlawine konfrontieren - dann wird die rechtmäßige Kohle schon fließen. :bounce:


    --
    Polizei ist nicht für die Durchsetzung von Zivilrecht (Kostenerstattung) zuständig - Polizei verfolgt Anspruch des Staates bei Verstoß gegen Rechtsnormen des öffentlichen Rechts (StGB, StPO, OwiG etc).
    :? --


    Auch liegt bei Betrachtung der Strafrechtsnorm "Erpressung" kein Verstoß vor - Verlangen nach finanzieller Wiedergutmachung ist nicht rechtswidrig! Daher auch keine Erpressung. (Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!). :wink:


    --
    Sorry - Oberwissermodus aus!


    --


    Hol Dir dein Geld! :))

  • Zitat von samasaphan


    Also die Eltern des Täters mit dieser langsamen, aber sicheren Kostenlawine konfrontieren - dann wird die rechtmäßige Kohle schon fließen.


    Wie willst Du die Eltern mit irgendetwas konfrontieren, bevor Du das Zivilgerichtsverfahren ins Rollen bringts? Du kommst ja als Normalsterblicher nicht an die Kontaktdaten. :?


    Gruß
    Al

  • Bevor Du eine Zivilklage einreichst solltest Du
    feststellen ob dein Gegner dazu in der Lage ist
    den Schaden zu bezahlen , sonnst bleibst Du auf
    den Kosten und Deinem Schaden sitzen .
    mfg

  • Ganz so schwer ist das alles nicht:


    Für die Auskunft aus einem Strafermittlungsverfahren an den Verletzten ist gemäß § 406 e Abs. 4 StPO die Staatsanwaltschaft zuständig. Nach Nr. 185 Abs. 3 und 4 der RiStBV wird bei Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. für die Prüfung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche) grundsätzlich dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und in Ausnahmefällen auch dem Geschädigten direkt Auskunft erteilt. Die Polizei darf keine Akteneinsicht erteilen !!!! (Meyer-Goßner, § 147, Rn. 34)


    In täglichen Praxis hat sich herausgebildet, dass die Polizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, die erforderlichen Informationen herausgibt.



    Ich hoffe damit die Frage hinreichend beantwortet zu haben. :D

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