Schwalbe KR51/1K zieht nach Amsterdam

  • Hallo,
    bin neu hier und finde das Forum echt super.
    Habe gleich mehrere Fragen und würde mich freuen, wenn mir der eine oder andere etwas weiterhelfen könnte.


    Ich habe eine Schwalbe von meinem Opa bekommen, die allerdings erst noch abgeholt werden muss.
    Das Problem ist: Die ist etwa eine Stunde von mir entfernt und nicht angemeldet/versichert und ich hab nichtmal papiere dafür - werde mir wahrscheinlich einen Transporter mieten müssen und sie nach Berlin zu bringen.
    Wie ich die Schwalbe anmelde, weiß ich dank des Forums bereits..


    Meine eigentliches Problem:
    Ich werde in einigen Monaten nach Amsterdam ziehen um dort zu studieren und würde die Schwalbe gerne mitnehmen. Auch wenn Amsterdam eine Fahrrad-Fahrer-Stadt ist, sieht man auch viele Roller und ich denke es würde mir einiges an Zeit sparen, da ich etwas außerhalb wohnen werde.
    Wie mache ich das Versicherungs- und Anmeldungstechnisch?
    Würde eine in Deutschland versicherte Schwalbe auch in den Niederladen versichert sein? Die Antwort lautet wahrscheinlich nein..


    Würde mich sehr freuen, wenn der eine oder andere 'nen Tipp für mich hätte, weiß leider echt nicht, wie ich das machen soll und was da auf mich zukommen wird.


    Bedanke mich schonmal im Voraus![/u]

  • Eigentlich gilt: Hauptwohnsitz ist da, wo der Lebensmittelpunkt ist. Wenn Du nach Amsterdam ziehst, ist dort Dein Lebensmittelpunkt = Hauptwohnsitz. Allerdings gibt es innerhalb der EU keine Nebenwohnsitze (also Amsterdam = Haupt... Bremen = Neben ...). Sobald Du in Deutschland einen Wohnsitz anmeldest wird dieser zum Hauptwohnsitz.


    Ich selbst lebe seit 3 Jahren überwiegend in Österreich und habe sowohl einen Hauptwohnsitz in Österreich als auch in D. Über den Hauptwohnsitz in D laufen alle Fahrzeuge - eine Typisierung der Simsons, Mzs und vor allem die NoVa-Steuer für den Herrn Medes entfällt damit.


    Somit - behalte einen Hauptwohnsitz in D und lass die Schwalbe darauf zu. Versicherungsschutz besteht innerhalb der gesamten EU (edit: ob in manchen neuen Oststaaten weiß ich gerade nicht, aber so alles rund um Deutschland, nur, damit mich jetzt keiner haut).


    Hth,
    unleash


    edit: es geht sogar so weit: Hauptwohnsitz in Österreich - man muss hier zulassen. Da aber auch Hauptwohnsitz in Deutschland - muss ich da auch zulassen. Letztlich macht das hier unten ganz viele - Briefkastenadresse in D und fahren dann BGL am Auto, ist vollkommen legal. Übrigens, wenn man Österreicher ist und keinen Wohnsitz in D hat, muss man in 30 Tagen ummelden und begeht sonst schwere Steuerhinterziehung.

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Solange du nen Wohnsitz in D hast, sollte es kein Problem sein & versichert bist du in den EU-Mitgliedstaaten auch auf jeden Fall. Innerhalb der EU braucht man meines Wissens auch keine Grüne Karte, aber ich würde mir zur Sicherheit trotzdem eine holen.
    Ich würde allein schon wegen den 60 Km/h auf jeden Fall ein Deutsches Kennzeichen wollen :smokin: es sei denn in Amsterdam akzeptieren die des auch und dort wäre die Versicherung/Steuer (falls eine anfällt) günstiger, glaub ich aber eher nicht.

  • hey,
    vielen dank für die antworten, ging ja echt schnell.
    hab mir mal die bedingungen bei einigen versicherungen durchgelesen, bei der allianz steht beispielsweise im FAQ:


    Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?


    Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.


    Wenn ich meinen Wohnsitz nicht ändern muss, werde ich die Schwalbe einfach hier versichern und dann drüben mit fahren. Scheint mir am unkompliziertesten zu sein.


    Danke

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