Schwalbe ohne Kennzeichen fahren?

  • Ich habe gerade in meinem letztjährigen Versicherungsschein gelesen, dass Zitat: "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor i.S.d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen führen, wenn sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind."
    Heisst dass, ich brauche das Versicherungskennzeichen nicht an meinen Vogel anbringen? Wenn ich ohne Kennzeichen fahre werde ich sicherlich oft von den Grünen angehalten, aber in unserer Kleinstadt, kennen die das Gefährt bestimmt nach einem Monat, und dann habe ich Ruhe.:D

  • DOCH!!! Wie du richtig gelesen hast geht es um amtliche Kennzeichen, also welche von der Zulassungsstelle. (so wie am Auto oder Motorrad)
    Das Versicherungskennzeichen ist kein amtliches Kennzeichen, da es von der Versicherung ausgegeben wird. Also das Schildchen schön dranlassen. :D


    MfG Tilman

  • Ich kann nur jeden warnen, ohne Versicherungskennzeichen zu fahren. Auch nicht übergangsweise am 1., 2., 3. oder weiß-der-Geier-wievielten März. Das sehen die Grünen auch nicht locker mit Augezudrücken. Ganz im Gegenteil, das ist nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand!!!!


    Es drohen viele, viele Monate Führerscheinentzug, bis zu 6 Punkte in Flensburg, sowie eine saftige Geldstrafe, die nicht nach Bußgeldkatalog, sondern in einem Gerichtsverfahren festgelegt wird!!!! (dazu noch Anwaltskosten...)


    Also besser gar nicht erst dran denken.


    Gomo - der selbst schon mal betroffen war

    • Offizieller Beitrag

    Gomo


    Alles richtig, was du geschrieben hast, aber es ging oben lediglich um das Anbringen des Kennzeichens nicht ums Fahren ohne Versicherungsschutz.


    Wer also z.B. den Versicherungsschein nicht dabei hat (aber das Schild ist hinten dran) bezahlte früher mal 20DM. Wird wohl auch heute noch der Tarif sein. Da würde ich mal sagen, dass es genau so ist, also wenn man den Zettel dabei hat, das Schild (weil ganz frisch) aber noch im Rucksack steckt. Da kommt man ggf. noch sehr glimpflich davon, vielleicht sogar mit einer Verwarnung.


    Was anderes ist es natürlich, wenn man unversichert mit dem alten Kennzeichen oder ganz ohne was rumgurkt. Das ist tatsächlich auf öffentlichen Straßen eine Straftat und kann heftig teuer werden.


    Deshalb gilt: Das Schild muss dran!!!


    Und zwar hinten. Musste mich da letztens auch belehren lassen, dass es nicht statthaft ist, das Schild am Seitendeckel oder so anzubringen. Es gehört hinten dran, da gelten ähnliche Vorschriften, wie bei den amtlichen Kennzeichen, außer dass das Versicherungskennzeichen nicht beleuchtet sein muss.

  • @schubser: Ja, hatte den Thread auch so verstanden. Dachte nur, dass manche "Mitleser" da auf ziemlich dumme Ideen kommen könnten. Wir wissen ja, wieviel 50 Euro mit 17 manchmal wert waren und wie wenig man sich oft einer schweren Schuld bewußt sein kann...


    Ansonsten hat ja Tilman die Frage schon hinreichend beantwortet.


    Gruß, Gomo

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