Schwalbe Parkleuchte

  • Hallo, ihr Experten, Ich hab mal eine neue Frage, betrifft das Schwalbe-Parklicht. Ich habe an meinen Schwalben und Duo s alles Originalteile, Blinker ,Lampen usw, wie ist es vom Gesetz her mit der Parkleuchte ? da findet man doch nur Nachbauten ohne E Zeich. oder Wellenline, selten mal ein Original, und wenn, dann nur zu einem Preis der hoch ist. Hatte das Orginal überhaupt diese Zeichen?

  • Ob wir, Mann oder Frau ein Auge beim nicht zugelassenen Parklicht zudrücken, ist leider völlig ohne Belang.


    Der Betroffene muss im Falle eines Falles hoffen, dass ein Gutachter beide Augen zudrückt, damit die ABE nicht verloren ist!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Dann wäre es ja besser, wir bauen einfach keine mehr dran,und lassen das Loch offen, verschließen wir das Loch mit einem kleinen Alublechlein, ist es ja auch eine baurechtliche Veränderung, ist das Loch offen, was ist es dann?

  • Wie der "Wilfried" schon schrieb, ist es praktisch aussichtslos. Es gibt keine Parkleuchten mehr. Somit muss man sich eben langsam Gedanken machen.


    Ich war in letzter Zeit öfter bei Teilemärken. Völlig umsonst. Die Zeit ist vorbei. Was man nun nicht da hat, ist schwer zu beschaffen.
    Die gebrauchten sind ja meist genauso alt und verbraucht.


    Pratisch ist die Parkleucht ein unnützer Gegenstand am Simson.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Huhu,
    also ihr macht euch ja echt das Leben schwer!
    Ansich braucht man ja nur den alten Alustreifen mit der Wellenlinie und kann diesen in Verbindung mit einer neuen Leuchte verwenden.
    Ist das selbe wie mit den Blinkern: neues Gehäuse mit alten Kappen....


    Gruß,
    Raik

    -Made in GDR- -Lieber Rost als Plastik-

  • Bei den Duo Parkleuchten steht das Prüfzeichen auf den Kappen, also nichts mit Alustreifen und gut ist. Was aber vielleicht interessanter sein könnte sind die §§ 26 und 27 des Versicherungsvertragsgesetzes. Auch wenn die Betriebserlaubnis entfallen sollte, was auch keinesfalls klar ist (siehe §19 STVZO), da nicht unbedingt zu erwarten ist, dass durch Parkleuchten ohne Prüfzeichen eine Gefahrenerhöhung gegeben ist, heißt das nicht automatisch, dass der Versicherungsschutz entfällt. Lt. der§§ 26 (http://dejure.org/gesetze/VVG/26.html) und 27 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/26.html) musss gleichzeitig das Gefahrenrisiko erhöht werden. Wenn Wilfried also jemandem hinten drauffährt dürfte die Sache ohnehin klar, da kein kausaler Zusammenhang besteht. Wenn sein Duo Nachts übersehen wird, ist zu prüfen, ob dies mit originalen Parkleuchten nicht passiert wäre. Alle Angaben ohne Gewähr.

    • Offizieller Beitrag

    Ich war in letzter Zeit öfter bei Teilemärken. Völlig umsonst. Die Zeit ist vorbei. Was man nun nicht da hat, ist schwer zu beschaffen.


    Nicht so pessimistisch sein.
    Wie machen das wohl die Oldtimer-Freunde von Technik der 30er Jahre? Die geben nicht auf, notfalls über Jahre. Da reicht dann vielleicht nicht der Besuch von Teilemärkten in der Gegend, da muss man auch mal zur Veterama fahren.
    Die Parkleuchte der Schwalbe ist zwar klein und sicher schon deshalb in mancher Grabbelkiste nicht leicht zu orten, aber ich würde mal davon ausgehen, dass die auch in anderen DDR-Fahrzeugen zum Einsatz kam. Wenn Du herausfindest, in welchen, kannst Du Dein Suchmuster schon deutlich erweitern.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    da magst du Recht haben. Aber wenn du an den falschen Polizisten gelangst, ist dir ein zumindest ein Mängelschein sicher. Beim Parklicht ist die Chance sehr sehr gering, aber die Nachbauten haben keine Zulassung, da könne wir uns im Kreis drehen.


    Und wenn dein Parklicht jemand blendet und der deswegen ein Kind umfährt ist erstmal das Theater groß. Ist zwar extrem weit hergeholt, aber wenn brennt die Hütte.


    Un der der Vorschlag nur vom geprüften Parklicht die Kappe zu verwenden und den Unterbau aus einem Nachbau halte ich für die beste Lösung.


    Hier ist z.B eins:


    Simson Schwalbe Lenkerabdeckung Abdeckung Blech StandlIcht DDR Original | eBay


    Das sieht in der Auktion noch ganz gut aus. Muss halt restauriert werden, man darf immer nicht vergessen es sind Oldtimer und da gibt es nix mehr an jeder Ecke. Simson ist seit 10 Jahren nicht mehr, die Fahrzeuge seit fast 30 Jahren nicht mehr.


    MfG

  • Was aber vielleicht interessanter sein könnte sind die §§ 26 und 27 des Versicherungsvertragsgesetzes. Auch wenn die Betriebserlaubnis entfallen sollte, was auch keinesfalls klar ist (siehe §19 STVZO), da nicht unbedingt zu erwarten ist, dass durch Parkleuchten ohne Prüfzeichen eine Gefahrenerhöhung gegeben ist, heißt das nicht automatisch, dass der Versicherungsschutz entfällt. Lt. der§§ 26 (http://dejure.org/gesetze/VVG/26.html) und 27 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/26.html) musss gleichzeitig das Gefahrenrisiko erhöht werden. Wenn Wilfried also jemandem hinten drauffährt dürfte die Sache ohnehin klar, da kein kausaler Zusammenhang besteht. Wenn sein Duo Nachts übersehen wird, ist zu prüfen, ob dies mit originalen Parkleuchten nicht passiert wäre. Alle Angaben ohne Gewähr.


    Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, hat eine hier zitierte Gefahrenerhöhung nichts mit dem Thema, Fahren ohne ABE zu tun. Eine Gefahrenerhöhung besteht insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher, wie z.B. def. Beleuchtung, Reifen, Bremsen usw. ist.


    Wenn ein Fahrzeug welches einer Betriebserlaubnis bedarf, durch nicht genehmigte Änderungen, hierzu gehören auch die Verwendung von nicht bauartzugelassenen Beleuchtungsartikeln, manipuliert wird, verliert das Fahrzeug dadurch seine ABE.


    Im Falle eines Unfalls, ziehen die Versicher sich auf die Position zurück, dass ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Verkehr benutzt wurde. Und genau das ist eben verboten, und hat auch nichts mit einer Gefahrenerhöhung zu tun. Will heißen: Der Unfall wurde erst möglich, durch die illegale Nutzung des Fahrzeugs auf der öffentlichen Straße. Die Umstände für den Unfall spielen hierbei keine Rolle. Hieran ändern auch eventuelle Einzelurteile, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sein mögen, mir aber unbekannt sind, überhaupt nichts.


    Der Betroffene muss sich dann erst einmal den notwendigen juristischen Auseinandersetzungen mit unbekanntem Ausgang stellen, und wenn kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist, auch noch selbst bezahlen!


    Ich denke mal, dass von den meisten die Sache zu lässig gesehen wird. weil es ja eh immer nur die Anderen trifft. Viele haben damit tatsächlich Erfolg, weil ihnen ja nie so etwas passiert. Aber, es gibt auch die andere kleine Gruppe. Und schon morgen kann man selbst dazu gehören......


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • du, das Teil hab ich gekauft, sah noch top aus, Parklicht original DDR , Lenkerabdeckung hab ich leicht angeschliffen und lackiert, Mit Versand um 11€, Letzte Woche bei ebay eine Original Parkleuchte, bis 11€ bin ich mit, ging dann für 19,60€ plus Versand, gebe ich nicht aus,, deshalb, wenn schon 6 Mann geboten habe , geb ich auf.

  • Nach dem Schleifen kann man versuchen ob sich mit Uhren-Plexiglas-Politur Displex die Oberfläche noch glatter bekommen lässt. Keine Ahnung welches Material die Politur alles anlöst, aber bei Uhren hat es den Effekt, dass durch das Anlösen während des Polierens ein richtig gut glattes Ergebnis erzielt wird und bei tiefen Kratzern diese nicht nur abgeschliffen sondern durch Kantenanlösen und Ablagern in der Mitte sehr gut einnivelliert werden.
    Wird seit langem zur Restauration alter Uhrengläser benutzt die nicht mehr oder nur teuer (100.- - 300.-) zu bekommen sind.


    Bye,
    Derk

  • PB-Parts



    die können kunststoffteile nachfertigen und wenn an der vorlage ein prüfzeichen ist... dann hat das dublikat auch eins. ob das legal ist, lassen wir mal dahin gestellt. aber die gefertigten teile egal ob gummi, weich- oder hartkunststoff sind von schöner qualität, zumindest besser als der asiamüll, den man in den üblichen shops so bekommt. ein problem ist eine gewisse mindestserie, damit es lohnt. sicher fertigen sie auch einzelstücke, nur wird der spaß entsprechend teurer. wenn der gesamte mopedclub etwas mitbestellen will, wird es interessanter.

  • Also ich bin kein § vertreter aber soweit ich weis kann man an Fahrzeugen Zusatzlichter ohne Zullasung verbauen wenn sie nicht währen der fahrt funktionieren ( z.b. Unterbodenbeleuchtung, Suchscheinwerfer).
    Da das bei dem Parklicht zutrifft müsste das kein Problehm sein und von dem 2 Watt Brenner wierd wohl kaum wer geblendet.


    Gruß
    oldispezi

    Man sagt der Citroen XM schwebt über die Straße,die Schwalbe fliegt ;)

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