schwalbe in der SCHWEIZ ?!

  • liebe leute,
    meine freundin wohnt seit geraumer zeit in zuerich...jetzt wollte ich
    ihr ne schwalbe schenken, aber da gibts wohl ein paar probleme...
    erstens muss sie sich jetzt nen schweizer fuehrerschein austellen
    lassen, da weiss ich nicht, ob sie damit die schwalbe ueberhaubt
    fahren darf...wie ist es mit dem sonderabkommen, weswegen die
    dinger ueberhaupt in west deutschland zugelassen werden durftten.
    also ich mach mir keine illusion, die schwalbe richtig in der schweiz
    anzumelden....da hat man bestimmt krassen tüv stress und keine
    ahnung.
    ich meine wenn ich nun in urlaub fahren will, zB in die schweiz, dann
    darf ich doch bestimmt mit meiner schwalbe fahren...aber mit zulassen
    und so...mhh.....hat jemand von euch erfahrung damit ?
    schoene gruesse
    M

  • Das ist jetzt die Frage.


    Mit normalen EU Führerschein kannst dir nen Internationaler Führerschein ausstellen ( hatte meine Schwester auch um zB in der USA zu fahren )


    Und ob du damit die Schwalbe fahren datfst hängt wohl ab wie die Schwlabe in der Schweiz eingestuft wird. Da hilft nu Nachfragen

  • Hi
    mit der Suchfunktion hättest du es selberfinden können
    guckst du hier


    Notfalls lässt du die Schwalbe auf deinen Namen zu und schickst Ihr immer Papiere + Nummernschild


    Moonster X(X(:bounce:

    Der einfachste Weg nichtständig auf die Fresse zu fallen ist ständig auf dem Bauch zu kriechen.

  • ahaaa...eu fuehrerschein....jetzt stelllt sich die frage, ob so ein
    eu fuehrerschein von der hierarchie gesehen ueber dem fuehrer-
    schein der schweiz steht. dachte naemlich auch, dass ich den
    roller auf mich zulasse, ihn dann in die schweiz fahre und sie ihn
    dann einfach faehrt....wenn die polizei dann fragen sollte ist es eben
    der roller ihres freundes, der sie gerade besucht...+ sie hat noch nen
    internationalen, bzw nen eu fuehrerschein.
    muesste schon funzen, oder ?
    :?

  • Hallo,


    Das STVA Luzern schreibt:
    Motorfahrzeugführer- und führerinnen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während
    eines Jahres nichtberufsmässige Fahrten durchführen, wenn sie einen gültigen nationalen
    oder internationalen Führerausweis besitzen.
    Wer seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz wohnt und sich in dieser Zeit nicht länger als
    3 Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat, muss einen schweizerischen Führer-
    ausweis erwerben.
    Zumindestens gibt es einen Mofa-Führerschein, der scheint aber nicht in der Klasse B mitenthalten zu sein.
    Das vernünftigste wäre wenn sich deine Freundin mal bei zuständigen STVA erkundigen würde.


    mfg Gert

  • ohje...was ihr da sagt, hoert sich ja nicht gut, dafuer aber
    sehr realistisch an...dann wirds wohl nichts mit der schwalbe
    in der schweiz....zu viel stress...ne vespa ist dort viel gaengiger,
    deswegen wohl auch viel unstressiger...aber vielen dank
    fuer die vielen tipps.
    cheers
    M

  • Bevor Du die Flinte vorschnell ins Korn wirfst, frag doch einfach mal dort bei nem Amt an, schildere denen das - u.U. ist es ja viel einfacher als gedacht. :wink:

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • ich komme aus dem Südschwarzwald
    und fahre immer mal wieder in die Schweiz mit meiner Schwalbe
    das hat bisher noch keine Probleme gegeben
    wobei ich zugeben muss das sich bis jetzt keiner
    der Grenzwächter für meinen Vogel interessiert hat
    ich

  • Hallo Peter,


    Danke für den Link, er war wirklich sehr hilfreich, morgen geh ich grad zur mfk und schau mal ob ich mit den neuen Erkenntnissen und Dokumenten etwas erreiche!


    Viele Grüsse
    Katja

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