Schwalbe Spiegel

  • Hallo.
    Als ich meine Schwalbe gekauft habe war nur der "Spiegelarm" am Lenker und nicht der eigentliche Spiegel mit Gehäuse.


    Kann mir jemand sagen, ob es den Anbau irgendwo einzeln zu kaufen gibt ?


    Danke schonmal für eure Antworten.


    Wünsche euch allseits Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

  • soviel ich weiss gibt es die Spiegel nur komplett (also Spiegel mit Arm) und so teuer sind die ja nicht :wink: aber nimm ja nich die billigsten weil die vibrieren bei der Fahrt so heftig das siehst du gar nichts mehr :D

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • Zitat von Swensen

    soviel ich weiss gibt es die Spiegel nur komplett (also Spiegel mit Arm) und so teuer sind die ja nicht :wink: aber nimm ja nich die billigsten weil die vibrieren bei der Fahrt so heftig das siehst du gar nichts mehr :D


    ...und der Originale vibriert nur im Standgas so arg, dass man nicht sehen kann ;)


    Hol Dir einen mit selben Durchmesser,. zerlege ihn und montiere an Deinen das fehlende 'Zeug an.

  • das vibrieren im Spiegel habe ich nur wenn das Stabdgas zu niedrig ist erhöhe ich z.b. an der Ampel das Standgas ein wenig beruhigt sich der Spiegel wieder....mein Kumpel hatte mal die biligsten Spiegel dran die es gab mit dem lustigen Effekt das man die Scheinwerfer des Hintermannes nur als Kreis sehen konnte :D

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • Swensen: genau so meine ich das auch - Standgas => vibriert. Ganz leicht erhöhen und alles ist ok.



    Kreise wären cool :)
    An den Ampeln bekomme ich die Scheinwerfer als eine gerade gezogene Linie (von jemanden mit 4,5 Promille

  • Nabend!
    kurze Frage:
    welchen Durchmesser hat der Originale Schwalbenspiegel (KR51/2)?
    120mm oder 130 mm?
    Haut außerdem noch jemand ein Foto des Spiegels von Hinten?
    mfg

  • boah kacke...
    Da lieg ich mit dem 130mm Spiegel den ich mir für teuer Geld erstanden habe ja total falsch :(
    Und angeblich war der auch noch Original DDR-Ware :cry:


    Kann mir denn jemand eine eindeutige Antwort geben ob Spiegel an der Schwalbe vorgeschrieben sind?!

  • Zitat von Alfred


    So war es ab Werk und so gilt es auch heute noch.
    Genauso ist es mit den Blinkern. :rolleyes:


    Gruß
    Al


    auszug §54 STVZO:


    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an



    3. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    5. folgenden Arten von Anhängern:

    3.einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;


    (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.



    EDIT: Gemäß oben genanntem Paragraph müssen Klein- und Leichtkrafträder nicht von Hause aus mit Blinkern ausgestattet sein. Wenn aber der Hersteller da Dinge angebaut hat, die der Verkehrssicherheit dienen, haben die auch dranzubleiben und auch zu funktionieren. Der Abbau wäre nämlich eine der Betriebserlaubnis widersprechende Änderung am Fahrzeug, die eintragungspflichtig wäre.


    @ QdÄ: zufrieden? :wink:


    achtung: mit folgendem will ich keine diskussion lostreten, die nicht zum thema dieses threads gehört, ich hätte nur gern mal eine belegte aussage zu dazu.


    obiges hab ich schon des öfteren gehört und gelesen. da ich aber noch keinen gesetzestext/verordnung zu gesicht bekommen habe, wo sinngemäß folgendes geschrieben steht: Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, sofern diese nicht bereits vom Hersteller bei Auslieferung verbaut wurden , habe ich diese ergänzung weggelassen.


    die einen sagen was dran war, muss dran bleiben(veränderung der ABE), die anderen berufen sich auf den paragraphen. wenn ihr mir jetzt einen textauszug liefert, in dem steht, dass alles, was in der ABE steht am fahrzeug verbaut sein muss, unabhängig davon, was irgendeine verordnung besagt, ja dann habt ihr mich überzeugt.
    :D

  • Zitat von totoking

    GENAU! mindestens ein blinker ist vorgeschrieben. zur anderen seite darf die hand benutzt werden...


    Herr Lehrer, lesen Sie den Text bitte noch einmal.
    Die Rede ist von den Blinkern und nicht dem Blinker.
    Folglich von mehr als einen Blinker; genau wie es ab Werk vorgesehen war.
    Ihre Hand können Sie sich sparen.


    Gruß
    Al

  • Mensch Burner, zu großer Spiegel ist doch kein Grund gleich von der Klippe zu springen, ehrlich. Bau deinen 130 mm Spiegel einfach dran und wenn einer danach fragt, dann sagste, dass der Heerführer immer eine größeren Spiegel dran hat. Das war schon im Jahre 9 nach Christi, also vor 2000 Jahren bei den Streitwagen der Schlacht im Teutoburger Wald so. Ich weiß das, ich war damals dabei. :))

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von schreggl

    die einen sagen was dran war, muss dran bleiben(veränderung der ABE), die anderen berufen sich auf den paragraphen. wenn ihr mir jetzt einen textauszug liefert, in dem steht, dass alles, was in der ABE steht am fahrzeug verbaut sein muss, unabhängig davon, was irgendeine verordnung besagt, ja dann habt ihr mich überzeugt.


    Das sollte jedem klar sein, der weiter als von 12 bis Mittag denken kann. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis besagt, dass das Fahrzeug so wie es in der ABE beschrieben ist am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Durch Abbau von Einrichtungen, die Teil dieser ABE sind, liegt keine ABE für das Fahrzeug mehr vor und dementsprechend ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulässig.


    Beheben ließe sich das durch eine Änderung der ABE (Eintragung, Einzelabnahme). Aber das haben wir in so vielen Blinker-Threads schon durchgekaut, dass wir das Thema an dieser Stelle beenden und uns wieder den Spiegeln zuwenden sollten.


    MfG
    Ralf

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