Schwalbe im Westen 60 km/h ???

  • Hi, mal ne Frage. Früher durften die Schwälbchen in der DDR ja laut GGB 60 km/h fahren. Ist das heute immer noch so oder muss man sie auf 50 km/h drosseln lassen?


    Und wie ist das beim Sperber und S 50, bzw. der GS 50, die wurde ja nur an motor-sport-vereine verklauf ?


    Mfg, matthi (16)


    P.S.: Meine KR51/2E lackier´ ich demnächst.

  • HI, ne du kannst deine Schwalbe ohne Bedenken im 'Westen' mit 60 km/h fahren. Bei der Sperber-Frage muss ich passen, aber generel gilt:
    DDR Moped's mit 50 ccm die vor 92' in den Verkehr kamen, dürfen noch 60 fahren.
    Fabi

  • Hallo,
    clown hat Recht.Wenn die sperber und S50 und gs50 eine zulassung bis 60km/h haben kannst Du sie auch im westen fahren(Ist heute alles BRD mit gleichen Gesetzen für alle).;) , Wenn sie allerdings eine Geschwindigkeit von mehr als 60KM/h zu beispiel 75km/h eingetragen haben dann brauchst Du den Führerschein 1b und einen TÜV-Stempel.somit komplette Zulassung als Leichtkraftrad.
    Gruss Andi

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • moin moin


    genau so isses


    der Sperber hatte aber zu DDR Zeiten schon eine Bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit von 75 kmh und durfte auch nur mit Mottorradschein gefahren werden.
    Ist heut nicht anders


    wie schnell die GS 50 fahren durfte weis ich eigentlich nicht, war aber doch nur ein Moped fuer das Gelaende. Bei der GST hatten die solche Dinger. Hab die aber eigentlich nie im Strassenverkehr gesehen.


    Die S50 ist wie die Vogelserie ein ganz normales Moped bis 60 kmh.
    Und darf auch im Westen gefahren werden.( nennt sich Einigungsvertrag)


    gruss 42

  • Moin,


    also ich fahr meine schwalbe mit 60km/h mitm M-schein
    (50cc 45km/h!!)
    bis nun hat noch keiner gemeckert
    kann ma einer die stelle im einigungsvertrag rausschreiben=
    paragraph....seite..... usw???


    das wär ma cool.


    man sieht und überholt sich


    Jesse James


  • Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S.1101)


    Bei mir stehen die Bestimmungen für ehemalige DDR Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle (also Duo) in meinem Versicherungsschein drin.


    Habe die Versicherungsbescheinigung von der Gothaer und einmal Concordia. Es steht bei beiden drin.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!