[QUOTE=wüstenvogel;1204326]Wer hat den von Bäckern gesprochen?
Du hast geschrieben: "So ist es auch einem Tankstellenbesitzer gestattet, Reparaturen an Kraftfahrzeugen im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze durchzuführen."
Kfz-Reparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel
Der Arbeitskreis Handwerksrecht informiert:
Die Durchführung von Kfz-Reparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel
Grundsätzlich gilt, dass Kraftfahrzeugreparaturen handwerksrechtlich nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Der Kraftfahrzeugtechniker ist zulassungspflichtiges Vollhandwerk nach der Anlage A der HwO.
Von diesem Grundsatz gibt es die nachfolgenden vier Ausnahmetatbestände, bei deren jeweiligem Vorliegen Kfz-Reparaturen ohne Meisterqualifikation ausgeübt werden dürfen:
Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen z. B. an Tankstellen in minderhandwerklicher, d. h. handwerksrechtlich unwesentlicher Qualität. Umfasst sind hiervon im Wesentlichen einfache Servicetätigkeiten. Welche handwerksrechtlich unwesentlichen Arbeiten an Kraftfahrzeugen, z. B. von Tankstelleninhabern, aber auch von anderen Gewerbetreibenden, die nicht mit dem Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sind, durchgeführt werden können, ergibt sich aus Erlassen der Länder Bayern, Hessen und früher auch NRW :
a) am Motor:
■Motor reinigen
■Vergasergestänge und -gelenke ölen
■Ölstand des Motors prüfen und, falls erforderlich, das Öl ergänzen
■Öl und Filter auswechseln
■Luftfilter reinigen, ggf. die Patrone erneuern
■Kraftstofffilter reinigen
■Zündkerzen erneuern
■Kühlmittelstand prüfen und, falls erforderlich, das Kühlmittel ergänzen,
■Kühlsystem reinigen und spülen
■Frostschutzmittel prüfen und einfüllen
■Keilriemen ersetzen
b) am Wechsel-, Zusatz- und Ausgleichsgetriebe:
■Ölstand prüfen und, falls erforderlich, das Öl ergänzen
■Getriebeöl wechseln
c) am Lenkgetriebe:
■Öl- und Flüssigkeitsstand prüfen und, falls erforderlich, das Öl und die
■Getriebeflüssigkeit ergänzen
d) am Fahrwerk/Unterboden
■Reinigen, Konservieren, Abschmieren
e) an der Karosserie:
■außen und innen reinigen, polieren, konservieren, Chrom pflegen
■Scharniere, Schließkeile, Schlösser usw. ölen, fetten, abschmieren
■einfache kleinere Lackausbesserungen ( z. B. mit Sprühdose )
■lackschadenfreie Ausbeultechnik
■Windschutzscheibenreparatur
f) an der Bremsanlage:
■Sichtprüfung des Bremsflüssigkeitsstandes
g) an der Bereifung:
■Zustand prüfen (auf äußere Schäden, Profiltiefe, Luftdruck)
■kompletter Reifenwechsel
h) an der elektrischen Anlage:
■Batteriezustand prüfen
■destilliertes Wasser prüfen und ggf. nachfüllen, Pole reinigen und fetten
■Batterie laden
■Funktion der Scheinwerfer und Leuchten kontrollieren
■Glühlampen auswechseln
■Kabelanschlüsse und Sicherungen prüfen
■Frostschutzmittel der Scheibenwischanlage auffüllen
■Scheibenwischerblätter erneuern


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