Da schwillt mir der Kamm

  • Auch wenn ich jetzt sehr viel Unmut auf mich ziehe:
    1. Es gilt noch immer "gleiches Recht für Alle". Auch ein Herr Gäfgen darf Gerichte anrufen.
    2. Gerade in der aktuellen Situation ist es wirklich mal die Mühe wert, gerichtlich zu klären, was die Polizei darf und was nicht. Darf sie Foltern? Darf sie Folter androhen? Wenn ja, in welchen Fällen? Wer darf darüber entscheiden?
    Natürlich sagen viele, klar da ging es um das Leben eines kleinen Jungen und dem Gäfgen ist doch nichts passiert. Außerdem hat es da ja nach landläufiger Meinung "den Richtigen" getroffen.
    Es gilt aber z.B. auch, daß die Polizei in London bei "Gefahr im Verzug" Leute erschießen darf. Leider hat es dort "den Falschen" erwischt. Nimmt man das Risiko in Kauf, daß die Polizei bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (Grundrecht!) auch mal den Falschen erwischt? Wer legt die Grenzen fest?
    Mit Magnus Gäfgen kann man kein Mitleid haben. So eine Tat richtet sich selbst. Ich werbe nicht um Verständnis für ihn, ich werbe dafür, nicht immer unbedacht über unser Rechtssystem herzuziehen, nur weil es alle Menschen gleich behandelt. Das galt nämlich mal als große Errungenschaft zu einer Zeit, als sich die Leute noch daran erinnern konnten, was passiert, wenn die Justiz anders tickt.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich Zustimmung, aber vielleicht hilft hier ein salomonisches Urteil weiter. Also grundsätzliche Bejahung des Folterverbots, aber Billigung im sehr spezioellen Einzelfall und damit Abweisung der Klage.


    Was anderes wäre für mich nur schwer akzeptabel. Man liest ständig, fast täglich, von Kindern und Jugendlichen, die verschwinden (ja ja ich weiß, das Wurstblatt mit den vier großen Buchstaben :)) :)) :)), aber in diesen Fällen dürfte der Wahrheitsgehalt dramatisch höher liegen als sonst ), was muss also noch passieren, um Kinder zu schützen.


    Ich weiß absoluten Schutz kann es nicht geben, aber ein Menschenleben hat für mich Vorrang vor körperlicher Unversehrtheit des Straftäters. Dieses Schwein wird man jetzt hätscheln und tätscheln bis an sein Lebensende, falls er überhaupt solange weggesperrt wird.

  • Jukundus stimme ich in seiner Ausführung zu. Meinen Unmut hat er sich damit nicht zugezogen. Es ist gut, wenn es in diesem Land keine Folter gibt. Wenn es eine Folter geben würde, so wären die Grenzen, wie weit man darin gehen darf, sehr schwammig und gefährlich für jeden, den es treffen kann. Es kann auch sein, dass sich vermeintlich richtige Beweise im Nachhinein als falsch oder manipuliert herausstellen. Aus diesem Grund bin ich entschieden gegen die Folter und auch die Todesstrafe.


    Wenn also einer wie Gäfken in einem Verhör nicht verraten möchte, in welches Loch er das Kind gesteckt hat und es währenddessen erstickt oder auf eine andere Art umkommt, dann ist das alleine die Schuld des Verbrechers und er hoffentlich seines Lebens nícht mehr glücklich.


    In manchen Dingen allerdings steht es nicht zum Besten mit unserem Rechtssystem und es gibt zum Teil schreiende Ungerechtigkeiten und nicht in wenigen Prozessen zeigt es sich, dass es schlichtweg überlastet ist. Kein Wunder, denn dafür ist der hohe Anspruch, der an die Gerichte hier zu Lande gestellt wird, mitverantwortlich.


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Die Klage ist eh witzlos. Gäfgen will nur nochmal alle Register ziehen. Daschner (der Polizeichef) hat seine Strafe bekommen, damit ist dem Gesetz Schuldigkeit getan und dass durch diese Klage der Prozess neu aufgerollt wird (und dann mit einem anderen Urteil endet), ist mehr als zweifelhaft.


    MfG
    Ralf

  • Nun, selbst in der absurden Annahme, Gäfken würde freigesprochen werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er eines unnatürlichen Todes stirbt. Mit der ganzen Geschichte hat er sich selbst keinen Gefallen getan und das wissen alle auch. :smokin:


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre mir nicht so sicher, dass der damit keinen Erfolg hat. Bloß gut, dass der sein eigentliches Geständnis (also die Entführung) nachweislich vor der Folterdrohung abgelegt hat. Es ist ja ohnehin erst dadurch zu der Androhung gekommen, eben weil man wusste, dass der das Kind hat und das er gesagt hat, dass der Junge noch lebt. Da man in die hohle Birne nicht reingucken konnte, konnte natürlich auch keiner wissen, dass der nur Mist erzählt und der Junge längst tot war. Wenigstens hat er das Versteck gezeigt und die Ermittler zur Leiche geführt. Sonst wäre das Ding lange in die Hose gegangen.


    Alfred


    Keine Panik der überlebt das. Die werden schön separat gehalten, geschützt vor dem Zugriff der "normalen" Knackis.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Baumschubser:
    Alfred


    Keine Panik der überlebt das. Die werden schön separat gehalten, geschützt vor dem Zugriff der "normalen" Knackis.

    Ich glaub Alfred spielte darauf an, was passieren würde, wenn Gäfgen wieder durch nen öffentlichen Park spazieren darf.


    MfG
    Ralf

  • Ihr seid seltsam: zuerst verurteilt Ihr die Methoden der Polizei, nach dem Motto Gerechtigkeit für alle, und dann wünscht Ihr das einem Freigesprochenen(nach gültigem Recht)ein "Unfall" im Park geschieht. Ist das logisch?


    Macht es Sinn evtle Wiederholungstäter freizulassen? Oder unsere überlasteten Gerichte mit den Foltergeschichten eines verurteilten Mörders zu belasten?


    Es ist nicht logisch, überhaupt nicht logisch...


    smu

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!