Seitengepäckträger vs. Sozius - ist beides zugleich erlaubt?

  • Hallo,


    gerade eben ergab sich die Frage, ob man an einer S50/S51 die Seitengepäckträger mit dem Transport einer 2. Person auf dem Soziussitz verbinden kann, bzw. ob es überhaupt erlaubt ist.


    Ob es überhaupt praktikabel ist, habe ich bisher noch nicht ausprobiert.


    Viele Grüße!
    Al

  • Ja natürlich klappt das! Das haben die bei Simson schon so gemacht das das passt. Der Seitengepäckträger ist genau unterm Knie vom Sozius, passt also genau.
    Und erlaubt ist es natürlich auch :bounce:
    MfG joker317

  • Zitat von Dummschwaetzer

    ... deshalb dann nur bleifrei tanken, weil das Blei sonst auch noch nach unten zieht... :))


    na, der Nick sagt doch alles :D:D


    von null auf sechzig viermal schalten

    • Offizieller Beitrag

    Da jeder Gepäckträger sowieso nur mit 10kg belastet werden darf (theoretisch zumindest), ist das mit der Maximallast kein wirkliches Problem. Wenns nicht passt, ist der Sozius schon vorher zu dick gewesen. :))


    Die Seitengepäckträger halten aber viel mehr ab, links und rechts je eine große Alumilchkanne mit Hopfenblütentee gefüllt, von mir als Sozius gehalten und heile angekommen. :bounce::bounce::bounce:

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