Seitenwagen und Papiere

  • Was bezahlt man eigentlich so normalerweise für ne MZ mit Beiwagen? Also ich spiele ja irgendwie mit dem Gedanken mir ein MZ-Gespann zuzulegen. Und auch wenn ich noch keinen FS der Klasse A habe und das auch frühestens nächstes Jahr der Fall sein wird, aber das hier wäre so das was mir vorschwebt: Mz TS 250 Lastenseitenwagen als Gespann/Seitenwagen in Dresden


    Kann man dabei, wenn man beide Seitenwägen hätte von einem Lastenwagen zu einem Personenwagen und umgekehrt wechseln, oder steht der eine Seitenwagen in den Papieren?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: aus dem eBay-Thread abgetrennt

  • Kann man dabei, wenn man beide Seitenwägen hätte von einem Lastenwagen zu einem Personenwagen und umgekehrt wechseln, oder steht der eine Seitenwagen in den Papieren?


    die Frage würde mich auch Interessieren
    Mit den Gedanken von einen Gespann spiele ich auch schon längere Zeit.
    Gruß
    Frank


  • die Frage würde mich auch Interessieren
    Mit den Gedanken von einen Gespann spiele ich auch schon längere Zeit.
    Gruß
    Frank


    Soweit ich weiß, kommt das auf die Eintragung an. Es scheint da verschiedene Varianten zu geben, "(wahlweise) mit SW" (da sollte ein wechsel möglich sein), "(Wahlweise) mit SW Typ XYZ" oder "(wahlweise) mit SW FIN 12345". Bei letzteren beiden wirds wohl nicht so einfach werden.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!


  • Hm weiß da jemand was genaueres der sich mit so Sachen auskennt? ZB jemand der selber einen (oder mehrere) Seitenwagen eingetragen hat und weiß wie sowas abläuft?


    PS: Wäre nett wenn ein Mod die entsprechenden Beiträge mal auslagern könnte in einen Extra-Thread im Recht-Bereich, denke das lohnt sich.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Mich würde das auch interessieren. Bei meinem Gespann steht nix spezifisches zum Seitenwagen in den Papieren. Allerdings sind drei sitzplätze notiert. Mit dem Lastenboot wären es nur noch zwei.


    Frag doch mal im Das MZ Forum f


    Peter

  • Die Rahmennummer des Seitenwagens steht, wie der Name schon sagt, im SW-Rahmen. Der Aufbau (Personen- oder Lastenboot) wird auf diesem Rahmen festgeschraubt (gleiche Rahmen für beides). Den Rest denke man sich selbst ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Rahmennummer des Seitenwagens steht, wie der Name schon sagt, im SW-Rahmen.


    Wo? Bei meinem Superelastik habe ich nur ein Typenschild oberhalb der Kofferraumklappe und das Nümmerchen auch nicht in den Papieren.


    Peter

  • Die Rahmennummer des Seitenwagens steht, wie der Name schon sagt, im SW-Rahmen. Der Aufbau (Personen- oder Lastenboot) wird auf diesem Rahmen festgeschraubt (gleiche Rahmen für beides). Den Rest denke man sich selbst ;)



    Ja aber man wird ja nicht jedes mal den Aufbau wechseln, wenn man von einem auf den anderen Wagen wechseln will. Man wird dann logischerweise 2 komplette Wagen haben, die ja relativ schnell Ab und Anzubauen sind!?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Tobias, Du hast recht. Die drei Seitenwagenanschlüsse sind sicherlich schneller und auch bequemer gelöst, bzw. wieder festgeschraubt als das Boot unterwärts.


    Peter

  • Also ich habe bei meiner TS nen sehr schönen Eintrag.
    "Wahlweise m. Seitenwagen" Das geht aber auch nur bei den TS MZten und muss man aus dem original Brief übernehmen.


    Zu deinem verlinkten Inserat würde ich dir nicht raten, da es sich da um einen 4 gang Motor handelt und um eine 32er Gabel .
    1. ist der 4 Gang Motor im Gespann ehr unvorteilhaft und 2. ist der Verschleiß der Telegabel recht hoch und dann noch die 32er, das könnte kritisch werden.


    LG Michi

  • Wo? Bei meinem Superelastik habe ich nur ein Typenschild oberhalb der Kofferraumklappe und das Nümmerchen auch nicht in den Papieren.


    Peter



    Die Nummer steht senkrecht an dem Ausleger für den oberen Anschluß, in dem der Ausgleichschlauch für die Bremse steckt, von hinten lesbar.

    Und wenn 3 Sitzplätze eingetragen sind, man sich nen Lastenboot dran schraubt - kann man eben noch nen Hocker reinstellen.

    Gruss Robert

  • Also kurze zusammenfassung und wie ich es kenne:
    Eintragung in den Papieren "wahlweise" heißt das man auch Solo fahren kann. Bei Papieren die neu ausgestellt werden, Weil keine mehr vorhanden, steht hier die Seitenwagenfin mit drin. Personengespanne sind mit 3 sitzen eingetragen , von werk aus gelieferte Lastengespanne als 2 Sitzer . Steht in den Papieren was von LB , heißt dies Leistungsbeschrängt und nicht Lastenboot. Auch gibt es MZ-Gespanne wo der eintarag wahlweise nicht mehr existiert. gestrichen wegen umbauten oder der Prüfer keine Lust hatte unterlagen zu suchen oder ihm die Erfahrung fehlte.
    Enrico

    Ick hab doch keine Ahnung . Und davon viel.

  • Also kurze zusammenfassung und wie ich es kenne:[...]


    Das klingt alles irgendwie weder danach das es einheitlich in den Papieren ist noch das es dafür richtige Regeln gibt.
    Also wenn man Pech hat und neue Papiere bzw. Papiere mit neuem Eintrag bekommt dann kann es sein das die FIN vom SW drin steht und man muss dann einen zweiten (Lasten- oder Personen-) Seitenwagen eintragen lassen?


    Wenn man originale Papiere wie Michi hat kann man irgend einen Seitenwagen montieren? Alles sehr kurios.


    Michi: Ich wollt mir diese MZ speziell sowieso nicht holen, habe z.Z. weder den Schein noch das Geld oder den Stellplatz dafür. Aber wie gesagt je nachdem was die Zukunft bringt wollte ich so innerhalb der nächsten 1-2 Jahre unter die MZ- (mit Seitenwagen) Fahrer gehen und die Frage hat mich interessiert. Man kann sich ja nie früh genug anfangen zu informieren. :D


    Also wäre tatsächlich die TS 250/1 mit Fünf Gängen das beste Modell für den Seitenwagenbetrieb? Und was heißt 32er Telegabel, ist das der Durchmesser und gibt es da Unterschiedliche? Und preislich muss man dann schon so um die 3000 Euro rechnen, oder ist das schon recht hoch angesetzt? Klar ist immer eine Frage des Zustandes, aber die als Beispiel steht ja scheinbar recht gut da, was man auf den Bildern erkennen kann.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • einheitlich nur , wenn du die original Papiere hast oder der Prüfer bei der Vollabnahme sich auskennt.


    mhhh die besten Gespanne , das ist ne Streitfrage. Vom serienmäßigen Fahrwerk geht nix über ne schöne ES . Halt ne schwinge vorne, dafür schwachen Motor . aber die gute Mischung ist halt die TS . 16 Zollräder langes Fahrwerk .


    32er Telegabel ist der alte Durchmesser der Gabel. die 35er ist dann doch besser . diese lässt sich auch einfacher regenerieren , da es hierfür schneller Ersatzteile gibt.

    Ick hab doch keine Ahnung . Und davon viel.

  • Wenn schon ein SW nachgetragen wurde und dieser mit FIN im FZ-Schein aufgeführt wird, dann muss ein zweiter SW ebenfalls eingetragen werden.



    Genauso ist es , hatte ich schon gepostet .


    mfg

  • Genauso ist es , hatte ich schon gepostet .


    mfg



    Ne das kam defintiv nicht so rüber, ich denke jetzt weiß ich was gemeint ist.


    Eines wäre jetzt noch interessant: Hat ein Seitenwagen eigene Papiere/Betriebserlaubnis, oder tragen die einem einfach alles ein was ein Rad, 3 Streben und ne FIN hat?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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