Selbständigkeit

  • Servus,


    neulich sagte ein Kumpel, ich solle mein Hobby zum Beruf machen. So oft wie ich an Mopeds schraube, kann ich auch damit Kohle machen, meinte er.


    Keine Sorge, ich habe es nicht vor ;)


    Allerdings konnten wir eine Frage nicht beantworten:


    Wenn man "nur" an Kleinkrafträdern beruflich schraubt, ist das dann ein zulassungspflichtiges Gewerbe? Sprich: Muss man einen Meister oder ähnliches haben?
    Rein aus'm Bauch raus sage ich natürlich, dass man einen Meister o.ä. braucht. Auch 60km/h können tötlich sein, wenn die Bremsen nicht gehen.
    Aber definitiv oder mit Nachweisen konnten wir die Frage nicht beantworten.


    Ich denke, hier sind ein paar Nestler, die ihr Geld zumindestens teilweise damit verdienen und es daher wissen müssten.


    Vielen Dank für die Antworten schon mal.


    Gruß,
    Andi

  • Ich meine, dass es keinen Unterschied macht, ob du an Dreirädern oder LKW's schraubst. Du musst es können und dafür muss es einen Nachweis geben (Meisterbrief?).


    mfg
    Albi

  • Wie es jetzt im Speziellen bei Fahrzeugen aussieht kann ich dir nicht sagen.
    Allgemein ist das eher nach Einkommen geregelt. Unter 400€ ist meines Wissens nichts notwendig, ab da bist du aber zumindest versicherungspflichtig. Darunter zählt es als Kleingewerbe und ist nichtmal Umsatzsteuerpflichtig...


    Wie immer alle Angaben ohne Gewähr. :P

    Wer 'ne Schwalbe im Raum Würzburg hat -> ich hab Interesse! :)

  • Das ging aber schnell ;)


    Mir geht es weniger um das Steuerrechtliche usw...
    Mehr um den fachlichen Nachweis.
    Manche Gewerbe darfste zulassungsfrei betreiben, z.B.: Kosmetikstudio. Für n Maschinenbau-Unternehmen benötigt man n Meister oder vergleichbares.


    Edit.: Danke olympiablau


    Ich denke, solche Bastlereien fallen wohl unter "Zweiradmeachaniker" ;)

  • Es geht hierbei nicht um den Namen des Geschäftes, sondern um den ausgeübten Beruf des Zweiradmechanikers. Dieser wird einem gefahrgeneigten Bereich zugeschrieben und somit ein zulassungspflichtiges Handwerk. Wobei es tatsächlich ein Schlupfloch gäbe ohne Meistertitel ein solches Geschäft zu eröffnen.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Das einzige Schlupfloch was es gibt ist folgendes:
    Gewerbe anmelden zwecks An- und Verkauf von motorisierten 2 Rädern.Kleinere Wartungen und Reparaturen gehören ja dazu und der Händler haftet,falls eine Reparatur nicht fachmännisch ausgeführt wurde.
    Aber eine Werkstatt ist eine Werkstatt.Ist Meisterpflicht.

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Kleinere Wartungen und Reparaturen gehören ja dazu


    Bei Praktiker und Co. gibt es Motorroller und Fahrräder. Reparieren die etwa? Nein!
    Die von Dir genannte Konstellation funktioniert nicht.
    Man kann lediglich ohne Meisterbrief einen Laden eröffnen, wenn man 6 Jahre als Geselle gearbeitet hat und 4 Jahre davon in führender Position.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Dann müßte ja jeder Gebrauchtwagenhändler einen Meisterbrief haben.Hat er aber in der Regel nicht.Er darf sich nur nicht dabei erwischen lassen,wenn er an Bremsen usw. arbeitet.

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ein Gebrauchtwagenhändler darf überhaupt keine Reparaturen ausführen. Tut er es doch, hat er in der Regel einen Gebrauchtwagenhandel und Reparaturwerkstatt in einem mit oben genannten Vorraussetzungen. Schwarze Schafe wird es überall geben, jedoch wird so etwas ja auch von der Gewerbeaufsicht kontrolliert.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Die Antwort bekommst du bei der IHK oder bei der HWK.
    Aber um sie vorweg zu nehmen: du brauchst einen Meister um Reparaturen an Fahrzeugen vor zu nehmen.


    Ansonsten sei dir gewiss:
    Selbstständig meint selbst und ständig. Nicht zu vergessen: Buchhaltung, Kundenkontakte, Steuervoranmeldung, etc, etc.........

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