Ich habe mir überlegt einen Anhänger für meine Schwalbe zu kaufen. Der Anhänger wurde zu DDR Zeiten an einer Schwalbe gefahren. Leider kenn ich diesen Typ von Anhänger nicht. Ich vermute es ist ein eigenbau. Vielleicht kennt jemand diesen Typ. Falls es sich doch um einen Eigenbau handelt würde ich mich freuen wenn man mir helfen kann wie ich diesen Anhänger Legal fahren darf.
Simson Anhänger oder Eigenbau ?
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Eigenbau würde ich sagen. Legal, klar, am Fahrrad oder zu Fuß... Ansonsten Einzelabnahme bei Tüv/Dekra oder illegal fahren.
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muss ich dann ein Vollgutachten machen lassen bei der Dekra
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muss ich dann ein Vollgutachten machen lassen bei der Dekra
am besten du fragst mal an. Aber ich fürchte das wird gar nicht gehen mehr, weil Anhänger an Kleinkrafträder gibt es heute nicht mehr so richtig....MfG
Tobias
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falls es jemanden interresiert ich muss um ihn im öffentlich straßenverkehr zu benutzen auf den standart von 2013 umbauen
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falls es jemanden interresiert ich muss um ihn im öffentlich straßenverkehr zu benutzen auf den standart von 2013 umbauen
Und der wäre?
ich fürchte ein neumodisches Zugmaul wäre dann Pflicht....
MfG
Tobias
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Der gute Man hat die Radkästen bemeckelt und das hinter 2 dreieckige rückstrahler ran müssen.
Ich denke aber nicht dass das alles ist. -
Ist nicht ein grundsätzliches Problem am "Standard 2013", dass es seit einiger Zeit gar keinen Standard für Anhänger an Kleinkrafträdern mehr gibt, weil die Dinger schlichtweg nicht mehr vorgesehen sind? War da nicht mal was? - So im Sinne von "alte Hänger haben Bestandsschutz, neue werden nicht abgenommen/zugelassen".
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Ja, an sowas erinnere ich mich auch. Der "Standard von 2013" würde vermutlich nicht nur ein neumodisches Zugmaul, sondern auch ein großes Kennzeichen, eine Zulassung, Steuern, TÜV und Versicherung nach sich ziehen. Die dreieckigen Rückstrahler sind wohl dein kleinstes Problem...
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ja ich glaube auch das due rückstrahler das kleinste problem ist
ich habe aber eine lösung zu meinem problem bei mir im dorf ich tausche diesen anhänger gegen einen originalen. der muss nur noch elektrick bekommen und fertig. ich habe nämlich einen alten man der im garten immer mit so einem arbeitet gefragt und er hatte nix dagegen.
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Achte nur darauf, dass es kein Fahrradanhänger ist, sondern der Mopedanhänger!
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er hat ihn früher an einer schwalbe gefahren
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Jo, der grüne Klapperkarren auf deinem Bild aber auch. Also besser nicht blindlinks heim schleppen. Nach vorhandener Rahmennummer/Typenschild oder nach der Modellbezeichnung schauen, kann ja nie schaden.
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Kurzfassung: Auf dem Typenschild des Hängers muss
MKH/M1,
MKH/M2,
MKH/M3, oder
MKH/RB
stehen. Der MKH/F darf nur hinter Fahrrädern transportiert werden. -
erkenne ich das auch an der fahrgestellnummer
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Ja, an sowas erinnere ich mich auch. Der "Standard von 2013" würde vermutlich nicht nur ein neumodisches Zugmaul, sondern auch ein großes Kennzeichen, eine Zulassung, Steuern, TÜV und Versicherung nach sich ziehen. Die dreieckigen Rückstrahler sind wohl dein kleinstes Problem...
zugelassen werden muss das bis heute nicht, denn:einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern und Krafträdern...
MfG
Tobias
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erkenne ich das auch an der fahrgestellnummer
Ja die Fahrgestellnummer hat ein "F" dabei, wenn es ein Fahrradanhänger ist. -
Ui, das ist ja großartig. Endlich gibts dazu ne klare Aussage. Komisch dass das noch keinem vorher aufgefallen ist.
Dann kommt ja nach und nach wieder der Eigenbau/Umbau in Betracht. Die Frage ist, wie man das abgenommen kriegt.
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ich war bei der polizei und wurde zur zulassungstelle geschickt die leute da konnten mir kein auskunft geben. ich bin dann wieder zur polizei gefahren und siehe da es wurde mir gesagt ich soll die versicherung fragen ob der hänger mitversichert ist aber sonst sagte er ( ich zitiere ) man baut ja hänger die auch halten
wenn die versicherung sagt das der mitversichert ist darf ich mit meinem grünen anhänger fahren -
Das klingt jetzt aber weniger nach ner rechtlich wasserdichten Aussage als vielmehr nach "Puuuh, keine Ahnung. Aber irgendwas muss ich ja sagen..." Und eine Erklärung der Versicherung, dass ein Hänger mitversichert ist, sagt auch nichts darüber aus, ob ein konkreter Hänger überhaupt auf die Straße darf.
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