Simson in England - Geschwindigkeitslimit?

  • KFK


    Leute - wisst ihr zufällig, ob die Simmen in England auch 60 km/h fahren dürfen ?
    -ich überlege mein Moped nach England mitzunehmen für ein Jahr und will da keinen Stress kriegen. :mrgreen:

    Eine himmelblaue Schwalbe flog durchs Land mitten im Regen...

  • Ja bleibe ich - ist auch in DE versichert. Nach deutschem Verkehrsrecht ist die Simme ja auf 60 zugelassen - nur weiß ich eben nicht, ob das in EN anders ist ...

    Eine himmelblaue Schwalbe flog durchs Land mitten im Regen...

  • GB ist, auch wenn sie sich für was besseres halten, mitglied der eu. innerhalb der eu dürfen bürger eines anderen eu landes mit ihrem in diesem land legalen fahrzeug fahen. davon mal abgesehen dürfte der durchschnittliche bobby sowieso den weg des gingsten widerstandes/arbeitsaufwandes gehen und dich fahren lassen, wenn du ihm bei einer verkehrskontrolle deutsche papiere, deutsche versicherung, deutschen führerschein und grüne karte (wichtig!) vorlegst. dass du gerade in GB wohnst musst du dem ja nicht sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Genau denn mit rechts fahren ist dort nicht viel und dürfen tust dus auch nicht nur weil du aus D kommst ;)
    Spaß beiseite. Meiner Ansicht nach darfst du 60 fahren, da es ja in deinen papieren steht


    Korrekt, du darfst da 60km/h fahren. Um die Zulassungsproblematik geht es ja auch gar nicht.


    Ob dein Führerschein reicht ist eher die Frage. Der Einigungsvertrag bzw. die FEV gilt imho nur in D.


    Das kann sein, dass du im Ausland dann zwar dein Fahrzeug fahren darst so wie es ist, aber es da als Leichtkraftrad gilt, weil über 45km/h. Damit ist Klasse A1 erforderlich.


    Führerscheinrecht und Zulassungsrecht sind 2 Paar Schuhe.


    MfG


    Tobias



  • das seh ich einwenig anders. deutsche führerscheine werden in der gesammten eu anerkannt, d.h. du hast ein führerschein, mit dem du Moped fahren darfst. dafür gilt natürlich auch die 45, aber ddr-50er haben da eine sonderregelung, wie du schon richtig gesagt hast, sie zählen aber trotzdem zu den mopeds mit der sonderregelung, dass du 60 fahren darfst, was natürlich auch in deinem fahrzeugschein steht, genauso das du zum führen dieses fahrzeuges klasse M (AM) benötigst. durch diesen vermerk beider aussagen, sollte es dir eigendlich möglich sein, dein möp mit M und 60km/h in England zu fahren.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    das seh ich einwenig anders. deutsche führerscheine werden in der gesammten eu anerkannt, d.h. du hast ein führerschein, mit dem du Moped fahren darfst. dafür gilt natürlich auch die 45, aber ddr-50er haben da eine sonderregelung, wie du schon richtig gesagt hast, sie zählen aber trotzdem zu den mopeds mit der sonderregelung, dass du 60 fahren darfst, was natürlich auch in deinem fahrzeugschein steht, genauso das du zum führen dieses fahrzeuges klasse M (AM) benötigst. durch diesen vermerk beider aussagen, sollte es dir eigendlich möglich sein, dein möp mit M und 60km/h in England zu fahren.


    MfG


    der dunkle Peter hat es doch auch begründet:


    An dieser Stelle verwechseln wir bitte nicht Straßenverkehrs-Zulassungsrecht mit Straßenverkehrsrecht. Deine deutsche Zulassung gilt in GB, du musst dich trotzdem an die dortigen Verkehrsgesetze halten.




    Das hat ja nix mit dem Lappen zu tun, der gilt sowieso. Du darfst damit in der gesamten EU 50ccm und bis 45km/h fahren. Die FeV ist nationales Recht, das gilt nur in D mit der Ausnahmegenehmigung.


    Wenn die Engländer sagen für 50ccm und mehr als 45km/h ist A1, dann ist das so.


    MfG


    Tobias

  • ich glaube das das falsch ist, bin aber juristisch nicht bewandert. vernünftig begründen kann ich es also nicht. allerdings habe ich mal beim adac angefragt ob ich mit klasse m und der simson nach holland fahren darf. dort erhielt ich die auskunft, dass die jeweiligen nationalen regelungen anerkannt werden. früher gabs ja z.b. in holland die klasse a2, die es hierzulande nicht gab (gibt). der adac anwalt sagte mir dass der holländer mit seinem a2 möff und seinem a2 führerschein auch in D fahren darf, so wie ich mit der simson in NL fahren darf. vorraussetzung dafür ist, dass ich deutscher bin, einen deutschen führerschein habe und die kiste in deutschland versichert ist.

  • ich glaube das das falsch ist, bin aber juristisch nicht bewandert. vernünftig begründen kann ich es also nicht. allerdings habe ich mal beim adac angefragt ob ich mit klasse m und der simson nach holland fahren darf. dort erhielt ich die auskunft, dass die jeweiligen nationalen regelungen anerkannt werden. früher gabs ja z.b. in holland die klasse a2, die es hierzulande nicht gab (gibt). der adac anwalt sagte mir dass der holländer mit seinem a2 möff und seinem a2 führerschein auch in D fahren darf, so wie ich mit der simson in NL fahren darf. vorraussetzung dafür ist, dass ich deutscher bin, einen deutschen führerschein habe und die kiste in deutschland versichert ist.



    so sehe ich das auch. deutscher bürger, deutscher führerschein -> deutsche Regelung
    das heißt deine ausnahme genemigung gilt natürlich auch in england. sonst dürfte ich mitn moped ja auch nicht na tschechien oder ähnliches:) fahren (wurde dort schon kontrolliert und der tschechische zöllner hat nichts gesagt). genauso kenn ich n paar leute die sin mit ihrer simme nach italien gefahren und wurden dort auch kontrolliert und wieder gab es keine probleme. du hast zwar recht, dass das nationales recht ist, allerdings leben wir in eu zeiten, somit hast du einen eu führerschein und als deutscher hast du diese ausnahmeregelung nun mal, die somit auch in der gesammten eu gilt. so einfach ist das.


    MfG

  • Ha ha ha, nice one! :smile:


    No, not at all!


    To be fair nobody here would have a clue what it should be and as long as you are not riding as a 16 year old learner on L-plates I doubt very much is anyone would care!


    In fact, that is the only possible circumstance when I think that it could be a problem...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!