Simson fahren mit Klasse B (M inbegriffen) - 2009 Führerschein gemacht

  • Hallo Liebe Simson Freunde :)


    Möchte mir gerne eine Simson S50 zulegen. Bin 20 und habe 2009 den B-Schein gemacht. Jetzt findet man ja überall im Netz, hier in den FAQ und in der FeV die Bestätigung, dass man mit dem Klasse M völlig legal eine Simson-Maschine bis 60 fahren darf (weil DDR-Leichtkraftrad und vor 1992 zugelassen etc. pp.).
    War eben beim Landratsamt und hab nochmal nachgefragt. Da telefoniert die nette Dame ein bisschen rum und sagt mir, ich darf das Teil nur bis 45 fahren (müsste es also drosseln), weil für mich die besagt Geschwindigkeitsgrenze gilt, weil ich meinen B-Schein erst 2009 erhalten habe. Es müsste also der A1-Schein her meint die gnädige Frau.
    Die wirkliche Kompetenz der Personen, die mich da beraten haben wage ich mal in Frage zu stellen - ich nehme an auch der Herr am anderen Ende der Leitung hatte noch nie was von der DDR-Regelung gehoert.


    Weiß jemand dazu was? Hat der Zeitpunkt, wann ich den Führerschein gemacht habe wirklich was mit der ganzen Sache zu tun? Dürfte ein 16-jähriger, der jetzt den M-Schein macht die Simson fahren? Die Paragraphen, die ich finde deuten jedenfalls nicht darauf hin, dass das einen Unterschied macht.


    Bin für jegliche Hilfe dankbar.
    Grüße

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Bin mir eben nicht sicher, wie ich das wirklich handhaben soll wenn die grünen mich dann mal rausziehen. Hatte eigentlich vor, mir vom Landratsamt bescheinigen zu lassen, dass ich das Ding fahren darf aber das fällt wohl jetzt flach :D Habe eine kleine Reise geplant und da hauens die 60km/h statt 45 eben schon raus. Diese Bürokratie raubt mir meine Seele^^
    Gibt es denn jemanden hier, der seinen Schein nach der Führerscheinreform gemacht hat und ne Simson fährt, der berichten kann, wie das abläuft, wenn da mal jemand die Fahrerlaubnis für das Teil in Frage stellt?

    • Offizieller Beitrag

    Hatte eigentlich vor, mir vom Landratsamt bescheinigen zu lassen, dass ich das Ding fahren darf


    Wozu? Du hast doch nen Führerschein. ;) Zur Not druckst du dir noch die relevanten Passagen der FEV aus und packst sie dir unter die Sitzbank.


    Mach dir einfach keine Gedanken. Ich möchte fast behaupten, dass mindestens 50% der User hier im Forum in irgendeiner Weise unter diese Regelung fallen, weil sie entweder nur nen B-Schein haben oder mit 16 den M statt des A1 gemacht haben. In der Regel wird da gar nix beanstandet.


    Alle Jubeljahre kommt hier mal ein Thread wo jemand Hilfe braucht, dem aus genau diesem Grund von der (meist westdeutschen) Polizei an den Karren gefahren werden soll. Mir ist aber nicht bekannt, dass es da jemals zu einer Verurteilung gekommen wäre. Sollte sich wirklich der Polizist vor Ort nicht von der FEV beeindrucken lassen, hilft eben der Anwalt weiter. Aber das ist alles sehr theoretisch.

    MfG
    Ralf

  • Die Simse darfst du ohne Bedenken fahren. Hab selbst bei leitender Stelle beim Straßenverkehrsamt nachgefragt. Steht ausßerdem indirekt in den Versicherungspapieren: Sinngemäß: Kleinkrafträder der DDR mit Erstzulassung vor 92 (ein bestimmtes Datum was ich nicht auswendig weiß) mit einer Höchstgeschw. von 60 km/h benötigen kein amtliches Kennzeichen (großes Nummernschild mit TÜV usw). Hab meinen Autoführerschein auch Anfang 2009 bekommen und darf die S51 fahren wobei das eigentlich nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun hat - wie schon gesagt. Die Grünen können das Möp einsacken auch wenn du letztendlich natürlich Recht bekommst und du es wiederbekommst, daher kann man sich diese Passage des Einigungsvertrages ausdrucken und vorzeigen.
    Prof: Bei den Preisen heute für A1 u. A? Kostet fast mehr als der Autoführerschein und allgemein ist Motoradfahren für unter 25 Jährige kaum erschwinglich. Ne 125ccm ist ja noch billig zu fahren aber was größeres wird ja bald unverschämt teuer. Das waren noch Zeiten wo Opa seinen Schein für 10 Mark gemacht hat und für nen Appel und nen Ei dem Bauern seine NSU-Max aus der Scheune geholt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Prof: Bei den Preisen heute für A1 u. A? Kostet fast mehr als der Autoführerschein und allgemein ist Motoradfahren für unter 25 Jährige kaum erschwinglich. Ne 125ccm ist ja noch billig zu fahren aber was größeres wird ja bald unverschämt teuer. Das waren noch Zeiten wo Opa seinen Schein für 10 Mark gemacht hat und für nen Appel und nen Ei dem Bauern seine NSU-Max aus der Scheune geholt hat.


    Ich hab da kein Votum abgegeben, welchen Lappen die Leute nun machen sollen. Ich persönlich hab anno '99 in der Tat den A1 gemacht. M hätte für die Schwalbe gereicht, aber man wollte sich ja gewisse Möglichkeiten (diverse S 83 u.ä. im Umfeld) offen halten. ;)

    MfG
    Ralf

  • Danke an alle. Das scheint die Rechtslage ja ziemlich eindeutig. Den §76 Punkt 8 hatte ich selbst noch nicht gefunden. Da stehts ja wirklich klipp und klar.
    Muss ich nur schnell aus dem strengen Schwabenland fliehen dann wird da keiner mehr versuchen, mir das Teil zu entreißen^^



    Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt findet man ja überall im Netz, hier in den FAQ und in der FeV die Bestätigung, dass man mit dem Klasse M völlig legal eine Simson-Maschine bis 60 fahren darf


    Den §76 Punkt 8 hatte ich selbst noch nicht gefunden. Da stehts ja wirklich klipp und klar.


    Und so klipp und klar ist dieser § auch in den FAQ angegeben, die du ja schon gelesen haben willst. ;)


    MfG
    Ralf

  • rauskram*


    wollte auch mal nachlesen wo das niedergeschrieben ist das es legal ist simson mit 60kmh zu fahren und gefunden hab ich das...



    8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 behandelt



    :|


    also von 60 steht da nichts.


    wurd da was geändert ? fahren wir alle illegal 60?


    grüße chris

    • Offizieller Beitrag

    also von 60 steht da nichts.


    wurd da was geändert ? fahren wir alle illegal 60?


    Früher stand das mal konkret. Jetzt nur noch der Verweis wie Du unter b) zitiert hast.
    Und in der DDR durften Kleinkrafträder halt 60 fahren.
    Das muss man wissen, besser noch der nette Polizist der Dich kontrolliert, der sollte das wissen.


    Peter

  • Solltest dich dennoch auf Spaß mit den Herren Beamten einstellen und immer 5 Minuten einplanen...
    Hatte in einem Jahr 6 mal Bekanntschaft mit solchen machen müssen ^^

    Polizei, Dein Freund und helfer - oder auch nicht ^^'

    • Offizieller Beitrag

    Soll da tatsächlich früher was von 60km/h gestanden haben? Ich hab da Zweifel. Da stand schon immer, dass Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der DDR auch heute als Kleinkraftrad gelten. Die 60km/h ergeben sich einfach aus der DDR-Definition für Kleinkrafträder.

  • Da hat der Prof Recht! :) Das ergibt sich aus dem Einigungsvertrag... Zwar ist der § 18 StVZO weggefallen, allerdings ging es da meines Erachtens nur um Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h bei 50 ccm - von daher unproblematisch, da weiterhin der Bestandsschutz für unsere Fahrzeuge gilt.



    Ergänzend dazu die Definiton von Kleinkrafträdern gem. DDR-StVZO

    Zitat

    (Stand 1977) - § 84 Abs. 1 StVZO (der DDR!)

    Kleinkrafträder sind
    a) Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und
    b) Fahrräder mit Hilfsmotoren."



    Gruß Hauptstadt-Schwalbe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!